Die Bundesregierung plant eine Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - BT-DrS. 16/10488. Das wichtige Problem, eine Begriffsklarheit beim Begriff der Schwarzarbeit herzustellen wird allerdings nicht in Angriff genommen.
Der Gesetzentwurf behandelt folgende Themen:
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung: Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsaufnahme und einer Mitführungspflicht und Vorlagepflicht von Personaldokumenten an Stelle des Sozialversicherungsausweises in Risikobranchen, Datenübermittlung der Meldeämter an die Deutsche Rentenversicherung betr. Aktualität der Rentenversichertenkonten, Übername von Beiträgen für eine zusätzliche angemessene Altersvorsorge für hilfebedürftige und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen durch die Leistungsträger
Die erste Beratung ist für den 16.10.2008 geplant.
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