Verden/ Berlin. Seit dem 1. Januar 2023 ist der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Geschichte. Der ehemalige Verein nennt sich jetzt „Deutsche Industrie- und Handelskammer“ (DIHK) und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der gesetzliche Formwandel war nötig geworden, nachdem ein Windmüller den DIHK 2020 mit einem Prozessmarathon von mehr als 10 Jahren mächtig ins Wanken gebracht hatte.
Schlußendlich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK, da dieser fortgesetzt seine Kompetenzen bei öffentlichen Äußerungen (im Zusammenhang mit Windkraftnutzung) überschritten hatte. Folgerichtig wurde die beklagte Kammer Nord-Westfalen dazu verurteilt, ihren Austritt aus dem DIHK zu erklären. Im Anschluss daran überschlugen sich die Ereignisse: Einige Industrie- und Handelskammern beschlossen ebenfalls ihren Austritt aus dem Verband, die Öffentlichkeitsarbeit der Kammern und des DIHK kam in der Folge faktisch zum Erliegen und der als Verein stand kurz vor dem völligen Zusammenbruch.
Das Imperium schlägt zurück und belohnt die „Täter“
Doch so weit kam es nicht: Wie schon zwei Jahre zuvor bei der SOKA-BAU ("SokaSiG") rettete der damalige Wirtschaftsminister Altmaier den wankenden Verband mit der Änderung des IHK-Gesetzes. Am 10. Juni 2021 beschloss der Deutsche Bundestag, den DIHK in den kommenden beiden Jahren vom Verein zur Körperschaft umzubauen. Außerdem bekam der DIHK mehr Freiheiten bei öffentlichen Äußerungen. „Die Täter – vom Bundesverwaltungsgericht verurteilte IHK-Funktionäre – sehen sich von der Politik belohnt. IHK-Mitglieder, die über Jahre ihre Rechte mühsam mit hohem persönlichen Risiko einklagen mussten, sehen sich düpiert. Ganz nebenbei wurde auch die Machtstellung der DIHK gegenüber den Auslandshandelskammern ausgebaut. Und als Dreingabe hat der Gesetzgeber den DIHK jetzt auch von der Beachtung der Regelungen des Staatlichen Haushaltsrechts befreit“, kommentierten Kritiker damals den Vorgang.
Die "IHK der IHKs"
Am 24. Januar 2023 findet nun in Berlin die konstituierende Sitzung der Vollversammlung der Deutschen Industrie- und Handelskammer statt. Insbesondere stehen dann die Wahlen von DIHK-Präsident und DIHK-Hauptgeschäftsführer auf der Agenda. Die bisherigen Amtsinhaber Peter Adrian und Martin Wansleben stehen weiterhin zur Verfügung. Es geht also weiter wie bisher.
Aus dem Zwangsverband ausbrechen kann künftig auch niemand mehr, denn der Bundestag hat die regionalen IHKn durch das IHK-Gesetz zur Zwangsmitgliedschaft verdonnert.
Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Bundesrechnungshof (BRH) kann ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung prüfen.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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