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Dresden, 2. Juni 2023

Rechtswidrige Angstmacherei statt Aufklärung und Gewerbeförderung

"Aktenkundige Belehrung“, so nennt sich ein Schriftstück, das neuerdings AntragstellerInnen in Sachsen bei der Abholung ihrer Reisegewerbekarte zur Unterzeichnung vorgelegt wird.

Wir raten von einer Unterschrift ab, denn dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Belehrung hat stellenweise den Charakter einer Unterlassungserklärung, schüchtert ein und enthält fast ausnahmslos unrichtige Behauptungen zum Reisegewerbe, seiner Ausübung und den vermeintlichen Grenzen. Auch wird darin – im Falle einer Missachtung der auferlegten Grundsätze - mit einer Verfolgung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gedroht.


Aktenkundige Belehrung








































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