Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?
Hier ein Auszug aus der Rede:
Eine dauerhaft höhere Wachstumsdynamik kommt vor allem aus effizienteren und dynamischeren Güter- und Dienstleistungsmärkten.
Dabei spielen Mittelstand und Handwerk unter Beschäftigungsaspekten eine entscheidende Rolle.
Deshalb werden wir mit Strukturreformen im Handwerksrecht zugleich die Wachstumsdynamik stärken und die Beschäftigungsschwelle senken.
Deshalb verspreche ich mir auch einen weiteren kräftigen Gründungs- und Beschäftigungsimpuls von der geplanten Liberalisierung im Handwerk.
Wir werden diese Reform so weit wie möglich mit dem Handwerk zusammen machen und auch weiterhin in einem konstruktiven Dialog mit den Verbänden bleiben.
Ich bin überzeugt, dass sich auch das Handwerk letztlich nicht verschließen wird, weil unsere Reformen letztlich im Interesse auch des Handwerks selbst.
Denn die Handwerkswirtschaft schrumpft.
Umsatz und Beschäftigung sind seit 1996 hinter dem Wachstum der Volkswirtschaft zurückgeblieben, die Beschäftigung ist um fast ein Fünftel gesunken (18,8 %).
Die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen nimmt seit Jahren ab und lag in 2001 noch bei 30.000.
Und obendrein ist das Handwerksrecht in einem wichtigen Bereich alles andere als verfassungs-und europafest:
Schon jetzt ist es nämlich so, dass sich ein französischer Handwerker nach mehrjähriger unternehmerischer Tätigkeit in seiner Heimat ohne Meisterprüfung bei uns in Deutschland niederlassen kann.
Ein deutscher Geselle dürfte dies bei uns nicht. Das nennt man "Inländerdiskriminierung".
Das werden wir ändern.
Wir wollen, dass Gesellen mit zehnjähriger Berufserfahrung im deutschen Handwerk, davon fünf Jahren in leitender Funktion, sich auch in Deutschland als selbständige Handwerker nierderlassen können.
Damit das Handwerk wieder "goldenen Boden" unter die Füße bekommt, werden wir außerdem
- die Ausübung nicht-gefahrgeneigter Tätigkeiten erleichtern, indem wir den Meistervorbehalt in der HwO enger fassen.
Außerhalb des "gefahrgeneigten" Bereichs wollen wir den Meistertitel zu einem freiwilligen Qualitätssiegel machen, d.h. hier kann sich ein Geselle auch ohne Meisterprüfung selbständig machen.
- die Ausübung einfacher Tätigkeiten erleichtern und so der Ich-AG Freiräume öffnen.
- Wir wollen das Inhaberprinzip aufheben.
Hier geht es darum, dass ein Betriebsgründer nicht unbedingt selber Meister sein muss.
Er muss lediglich einen Meister einstellen.
Auch dieser Punkt ist überfällig, da er die notwendige Qualität für die Kunden sichert, Marktzugangsschranken abbaut und Betriebsübernahmen erleichtert.
- Wir streichen die Gesellenjahre als Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung.
- Und schließlich befreien wir Existenzgründer bis zu einem bestimmten Gewerbeertrag von Kammerbeiträgen.
Ich bin überzeugt:
Unsere Liberalisierung des Handwerksrechts bietet gute Perspektiven im Handwerk und für das Handwerk.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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