Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Der Landkreis Gifhorn hat einen Preis von der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände und den niedersächsischen Handwerkskammertag verliehen bekommen, für seine Leistungen Meisterbetriebe vor Konkurrenz zu schützen.
Hier ein Leserbrief zu einem Pressebericht über diese Preisverleihung:
Leserbrief zu: "Bekämpfung der Schwarzarbeit ist im Kreis Gifhorn preiswürdig" in der Aller-Zeitung vom 27.05.04
Wesentlich beim sogenannten Gifhorner Modell zur Verfolgung von angeblich unerlaubter Handwerksausübung (juristisch Schwarzarbeit - auch wenn Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden) sind folgende Besonderheiten:
Erstens: Eine Interessenorganisation (die Kreishandwerkerschaft) beteiligt sich finanziell an der Verfolgung ihre direkten Konkurrenten. Zweitens: Ein privater "Ermittler" wird an Bußgelder über eine Provision direkt beteiligt.
Eine Unabhängigkeit bei der Ermittlung und von der Verfolgungsbehörde, wie sie untrennbar zu rechtsstaatlichen Verfahren gehört, ist unter diesen Umständen nicht mehr gegeben. Das Gewaltmonopol des Staates wird aufgegeben, indem die Kreishandwerkerschaft Einfluß auf Existenzvernichtung von Konkurrenten bekommt. Grundsätze eines jeden Rechtsstaates werden mißachtet.
Im Rahmen der Gesetzesnovelle zum Schwarzarbeitsgesetz hatten Vertreter des Nicht-Kammergebundenen Handwerks mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene mehrere Gespräche. Dort wurde deutlich, dass den Verbänden nicht bekannt war, welch fragwürdigen Methoden Kreise wie Gifhorn anwenden. Mit großem Befremden wurde dort zur Kenntnis genommen, daß die Städte und Kreise private Ermittler einsetzen und obendrein selber nicht in der Lage sind, zu handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen Auskünfte zu erteilen.
Offensichtlich war der niedersächsischen Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände nicht bewußt, wie sehr sie sich bei der Preisverleihung erneut vor das Einzelinteresse des etablierten Handwerks nach Konkurrenzschutz spannen läßt. Dies verwundert, denn die niedersächsische Staatskanzlei hat dem Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker am 27.08.2003 mitgeteilt, daß das niedersächsische Wirtschaftsministerium gebeten wurde, den Kommunen mitzuteilen, dass "dem Einsatz privater Ermittler dabei durchaus Grenzen gesetzt sind"!
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