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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Behörden informieren falsch über angeblich unerlaubte Handwerksausübung

Der BUH erhebt Fachaufsichtsbeschwerde gegen 11 Behörden und Handwerkskammern

Lüneburg, 17.02.02. In vielen Regionen der Bundesrepublik werden falsche Informationen über angeblich unerlaubte Handwerksausübung (Schwarzarbeit) von Behörden und Handwerkskammern verbreitet. Immer wieder wird behauptet, daß jegliche Handwerksausübung ohne Meisterbrief Schwarzarbeit sei. Damit sollen offensichtlich legal arbeitende Betriebe im Reisegewerbe, im handwerksähnlichen Gewerbe, im Minderhandwerk oder unerhebliche handwerkliche Nebenbetriebe - d.h. Betriebe ohne Meister - vom Wettbewerbe ausgeschlossen werden. Dadurch werden nicht nur die betroffenen Unternehmen massiv geschädigt, sondern auch den Kunden die Auswahl zwischen mehreren Anbietern beschnitten.

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker hat gegen solche Falschinformationen jetzt in insgesamt elf Bundesländern Fachaufsichtsbeschwerde erhoben. (Siehe unten).

Auf eine erste Fachaufsichtsbeschwerde vom 20.08.01 wegen solcher Falschinformationen durch die Handwerkskammer Lüneburg-Stade haben das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und die Bezirksregierung Lünebürg eingestanden, daß ein Flugblatt falsche Informationen beinhaltet und überarbeitet werden muß. Gleichzeitig wurde uns ein neuer Entwurf zugeleitet.

Auch dieser neue Entwurf enthält falsche und irreführende Angaben. Z. B. fehlt in der Aufzählung, wie handwerkliche Arbeiten ohne Handwerksrolleneintragung ausgeführt werden dürfen, die handwerksähnlichen Gewerbe und einfach handwerkliche Tätigkeiten (Minderhandwerk).

Weiterhin wird fälschlicherweise behauptet, daß gegenüber Auftragnehmern keine Nachbesserungs- und Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können, wenn sich im nachhinein herausstellt, daß diese schwarz gearbeitet haben, weil sie die unklaren Grenzen zu den Vorbehaltsbereichen des Handwerks überschritten haben. Die Landesregierung und auch die HwK sollte wissen, daß diese Frage der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 192/98 vom 21. Dezember 2000 / 01) eindeutig anders - zugunsten der Kunden - entschieden hat. Allerdings haben auch diese Betriebe Anspruch auf Bezahlung der Rechnungen.

Es stellt sich die Frage, ob die Landes- und die Bezirksregierung die rechtlichen Vorschriften des Handwerksrechts selber so schlecht kennt, wenn sie trotz unserer Beschwerde über Falschinformationen nicht in der Lage ist, mit der HwK Lüneburg ein Flugblatt mit korrekten Informationen zu verfassen.

Wir haben den Eindruck, daß die Landesregierung ein Interesse daran hat, falsche Informationen über unerlaubte Handwerksausübung zu verbreiten, nach dem Motto: Wenn die Bürger nicht oder schlecht informiert sind, werde sie ja keinen Widerstand gegen ungerechtfertigte oder überhöhte Bußgelder leisten.

Auch das Interesse der Handwerkskammer ist klar. Sie schützt ihre Mitglieder durch solche Falschinformationen vor Konkurrenz und lenkt gleichzeitig von der Steuerhinterziehung ihrer Mitglieder ab.

Wegen Falschinformationen durch folgende Behörden und Handwerkskammern wurde von uns Fachaufsichtsbeschwerde erhoben:
HWK Flensburg, HWK Halle, HWK Lüneburg-Stade, HWK-Reutlingen, HWK Rheinhessen, Handwerkskammertag Sachsen, Senatsverwaltung Berlin, Kreis Borken, Stadt Bremen, Landkreis Hildesheim, Landkreis Mittweida, Landratsamt München, Stadt Stuttgart, Landkreis Verden.

BUH-Pressemitteilung

Einige der immer wieder vorkommenden Fehler dokumentieren wir anhand von Beispielen im Text Falschinformationen von öffentlichen Einrichtungen zur Schwarzarbeit.

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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