Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung,
Abmahnung,
Meisterzwang ist verfassungswidrig
Vertrag eines "Ermittler" gegen angeblich unerlaubte Handwerksausübung
Angeblich soll dieser Vertrag des Landkreises Celle mit dem
Ermittler seit geraumer Zeit nicht mehr besteht.
Es entzieht sich der Kenntnis des BUH, ob dem tatsächlich so ist, oder ob
ein anderer Vertrag - möglicherweise mit einem anderen Ermittler oder
nur mit Handwerksorganisationen zur Finanzierung des Landkreises und der Stadt
geschlossen wurde.
Jedenfalls dokumentiert der Vertrag, daß eine Unabhängigkeit der
Ermittlungsbehörden und erstrecht der Ermittler nicht immer gegeben ist.
Abschrift
Zwischen
dem Landkreis Celle - vertreten durch den Oberkreisdirektor
der Stadt Celle - vertreten durch den Oberstadtdirektor
der Kreishandwerkerschaft Celle
und Herrn D.
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
- Herr D. wird ab dem, 01.01.1999 als Ermittler im
Außendienst zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in einem
freien Mitarbeiterverhältnis beschäftigt.
- Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
§ 2
- Die Ermittlungstätigkeit wird nach eigenem Ermessen vom
Ermittler durchgeführt. Eine Vorgabe über Zeit, Ort und
Umfang der Ermittlungen erfolgt nicht.
- Er Ermittler meldet alle ermittelten Verstöße schriftlich
unter Beifügung der erforderlichen Beweise an den Landkreis
Celle und die Stadt Celle als zuständige Verfolgungsbehörde
in Form von Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
- Bei Bedarf können von der Stadt Celle, dem Landkreis
Celle und der Kreishandwerkerschaft Celle Einzelaufträge
erteilt werden.
- Die Stadt Celle, der Landkreis Celle und die
Kreishandwerkerschaft Celle sind befugt, vom Ermittler
detaillierte Ermittlungsergebnisse anzufordern.
§ 3
- Der Ermittler erhält für seine Tätigkeit eine monatliche
Pauschale in Höhe von 4.000,- DM zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und einer Leistungszulage in Höhe von 10%
der rechtskräftigen Bußgelder aus der Schwarzarbeit.
Er ist verpflichtet, Sozialabgaben und Steuern selbst
abzuführen. Damit sind alle Aufwendungen, die dem Ermittler
durch seine Tätigkeit entstehen, abgegolten.
- Die monatliche Pauschale wird am Ende eines Monats für den
laufenden Monat durch den Landkreis Celle gezahlt. Die Zahlung
der Leistungszulage erfolgt anteilig durch Stadt und Landkreis
Celle nach Rechtskraft der von ihnen erlassenen
Bußgeldbescheide. Für die Übergangszeit eines halben Jahres,
beginnend ab 01.01.1999, wird auf die Leistungszulage durch
Stadt und Landkreis Celle ein Abschlag von jeweils
1.000,-- DM (insgesamt 2.000,- DM) gezahlt. Die
Abschlagszahlungen werden am Ende des Jahres 1999 mit
dem tatsächlich entstandenen Anspruch auf Leistungszulage
verrechnet.
- An der Zahlung der monatlichen Pauschale beteiligen
sich die Stadt Celle mit jeweils 1.333,-- DM und die
Kreishandwerkerschaft mit 1.334,-- DM monatlich. Hinzu
kommt, die auf diese Beträge entfallende Mehrwertsteuer.
Die Zahlungen sind bis zum 20. eines jeden Monats auf das
Konto 3400 er Sparkasse Celle (BLZ: 25750001) zu überweisen.
§ 4
- Dieser Vertrag gilt zunächst für die Dauer eines Jahres.
Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn
er nicht vorher schriftlich gekündigt wird.
- Der Vertrag kann von den Parteien mit einer Frist von
6 Wochen zum Quartalsende jederzeit und ohne Angabe von
Gründen gekündigt werden. Daneben bleibt das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund bestehen.
- Die Kündigung durch die Stadt Celle , den Landkreis
Celle oder die Kreishandwerkerschaft Celle müssen sich die
jeweils anderen Parteien zurechnen lassen; nach Möglichkeit
soll vorab ein Einvernehmen hergestellt werden.
§ 5
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
Celle den 07.01.1999
Weitere Informationen
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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