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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Pressemitteilung

Bekenntnis statt Objektivität:

Landtag in Schleswig-Holstein für Überprüfung des Meisterzwangs aber gegen offenes Ergebnis.

Verden, 9.September 2014

Ganz ohne Aussprache will der Landtag in Schleswig-Holstein im Rahmen seiner 25.Beratung in dieser Woche einen Antrag der Piraten ablehnen und stattdessen einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP annehmen.

Einen entsprechendem Ersetzungsantrag zum Handwerk verabschiedete der Wirtschaftsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein gegen die Stimme des Vertreters der Piratenpartei. Unter dem Titel „Verbraucherschutz und Qualitätsstandards sichern“ wird der Erhalt des Meisterbriefs als „Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks“ gefordert.

Dazu erklärt der Vorstand des Berufsverbands unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker BUH Jonas Kuckuk:

Dem Ersetzungsantrag ging die die Lobbykampagne „Ja zum Meister“ der Organisation der Handwerksmeister voraus. Offenkundig ist es den Handwerksmeistern dabei gelungen, die Abgeordneten davon zu überzeugen, die Privilegien des Meisterstandes zu schützen. Mit dem eigentlichen Anlass, einer Überprüfung von Zulassungsbeschränkungen für die Berufsausübung durch die EU hat dies nichts zu tun. Zu diesen Beschränkungen zählt auch er Meisterzwang.

Die EU überprüft lediglich, welchen Zweck Zulassungsbeschränkungen haben und ob die Art der Regelungen, mit der diese Beschränkungen vorgenommen werden, zur Erfüllung des Zweckes notwendig, hilfreich und sinnvoll sind. Die Organisationen der Handwerksmeister befürchten nun, dass der deutsche Meisterzwang im Handwerk sich weder als notwendig, noch als hilfreich oder gar sinnvoll herausstellen könnte. Offenbar ist es ihnen gelungen, mit dieser Angst auch die Mehrheit der Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags anzustecken.

Ich bin ehrlich erstaunt darüber, wie Abgeordnete einerseits einen Überprüfungsvorgang unterstützen wollen, aber im gleichen Atemzug, vehement gegen ein offenes Ergebnis argumentierten.

Wenn sie überzeugt wären, dass die EU nicht in der Lage ist, die Untersuchung mit der notwendigen Sachlichkeit durchzuführen, dann müssen sie den ganzen Untersuchungsvorgang ablehnen. Damit würden sie sich allerdings im offenen Widerspruch zur Bundesregierung befinden, welche die Evaluation der EU mit beschlossen hat. Ist sie aber für eine Prüfung der Reglementierungen, dann gebietet es der Anspruch auf wissenschaftliche Sorgfalt, den Ergebnissen gegenüber offen zu sein.

Ob beispielsweise der Meisterbrief tatsächlich den Sprung von einer „Membership Card“ des Meisterstandes hin zu einem Qualitätssiegel für selbstständig erbrachte Handwerksdienstleistungen schafft, werden letztlich nur Verbraucher in einem offenen Markt entscheiden können. Deshalb muss der Zwang zum Erwerb des Meisterbriefes bei der Existenzgründung im Handwerk fallen.

Der Antrag des Wirtschaftsausschusses ist eine eigentümliche Mischung aus Anerkennung der Realitäten eines europäischen Marktes und gleichzeitig einem Kniefall vor den mittelalterlichen Besitzständen des Meisterstandes. Die Furcht, die von den Handwerksmeistern gesponnenen Legenden von Ausbildungsleistung und Qualität könnten dem Ergebnis einer unabhängigen Untersuchung nicht standhalten, führte hier deutlich die Feder. Der ursprüngliche Antrag der Piratenfraktion war davon nicht beeinflusst.

Politik sollte sich nicht an den Wünschen einflussreicher Standesorganisationen, sondern an den Bedürfnissen aller Bürger orientieren. Die Bürger werden von mehr Wettbewerb und Konkurrenz in jeder Hinsicht profitieren.

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Dr. Patrick Breyer, Piratenfraktion, im Landtag zur Gewerbefreiheit.
"Handwerk - Streit um den Meisterzwang"

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