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Handwerkspolitik der letzten Jahre

Politische Entwicklungen rund ums Handwerk

Mit einer kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 16/7996) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter anderem Existenzgründungen ohne Meisterbiref thematisiert.
    11. Wie schätzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es seit der Novelle der Handwerksordnung 2004 in den zulassungsfreien Handwerken zu mehr Gründungen gekommen ist, die zu erwartende Entwicklung bei einer weiteren Liberalisierung der Handwerksordnung ein?
Eine weitere Liberalisierung der Handwerksordnung ist derzeit nicht geplant. Hierfür wäre es zunächst erforderlich, weitere Erfahrungen mit dem geltenden Recht zu sammeln. Zwar deutet die Entwicklung der Betriebszahlen zunächst auf eine eher positive Wirkung der Novelle der Handwerksordnung hin. Allerdings fiel die Reform zeitlich in eine Phase rückläufiger realer Umsätze des Handwerks. Verlässliche Aussagen zu der Frage, ob die anschließende positive Entwicklung der Betriebszahlen vor allem eine Folge der Reform oder aber der konjunkturellen Erholung ist, sind daher nicht möglich. Hinzu kommt, dass die Bestandsfestigkeit der neu gegründeten Betriebe in den zulassungsfreien Handwerken geringer erscheint als in den zulassungspflichtigen Handwerken.
Auch ist zu berücksichtigen, dass es für eine Bewertung der Reform nicht nur auf die reine Anzahl der Gründungen ankommt, sondern vor allem auf die Auswirkungen dieser Gründungen auf die Beschäftigten-, Umsatz- und Ausbildungszahlen. Auch hierzu sind noch keine abschließenden Aussagen möglich. In eine umfassende Wertung der Wirkungen der Reform sind zudem auch Themen wie die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks oder die Entwicklung der Qualität der Handwerkerleistungen einzubeziehen.
    a) Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der Novelle der Handwerksordnung bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ein?
Durch die Überführung von 53 vorher zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung in die durch die Reform neu geschaffene Anlage B1 von zulassungsfreien Handwerken ist es zu Legalisierungen von Betrieben gekommen, die vorher ein solches Handwerk im stehenden Gewerbe selbständig betrieben haben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein und die damit gemäß § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Schwarzarbeit geleistet haben. Über den genauen Umfang dieser Legalisierungen liegen der Bundesregierung aber ebenso wenig Daten vor wie zu sonstigen Wirkungen auf die Schwarzarbeit.
    b) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Fälle von Hausdurchsuchungen bei Handwerkern aufgrund des Verdachts von Schwarzarbeit und die Berurteilung dieser Durchsuchungen durch das Bundesverfassungsgericht?
Das Betretungsrecht von Beauftragten der Handwerkskammern ergibt sich aus § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Handwerksordnung. Danach haben die Beauftragten der Kammer das Recht, Grundstücke und Geschäftsräume eines in die Handwerksrolle eingetragenen oder in diese einzutragenden Gewerbetreibenden zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, die zur Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderlich sind. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorschrift in mehreren Beschlüssen aus dem Jahr 2007 dahingehend ausgelegt, dass Betretungen unzulässig seien, wenn von vornherein zweifelsfrei feststehe, dass der betroffene Gewerbetreibende die Eintragungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Handwerkskammern an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halten.
    c) Auf welche Faktoren stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Gefahrengeneigtheit von Berufen in der Handwerksrolle A, und wie begründet sie diese?
Der Gesetzgeber hat für die Festlegung der Zugehörigkeit zur Anlage A der Handwerksordnung die Gefahrgeneigtheit und die Ausbildungsleistung als entscheidende Kriterien angesehen.
Als gefahrgeneigt hat der Gesetzgeber solche Handwerke angesehen, deren fachgerechte Ausübung mit dem Ziel der Vermeidung von Gefahren für Leben oder Gesundheit Dritter in der Regel eine besonders gründliche handwerkliche Ausbildung erfordert. In der Anlage A sind auch Gewerbe verblieben, die einen bedeutsamen Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses nicht nur im Handwerk selber, sondern zum Teil auch darüber hinausgehend für die gesamte gewerbliche Wirtschaft leisten. Die Kriterien der Gefahrgeneigtheit und der Ausbildungsleistung treffen bei vielen Gewerben kumulativ zu.
2008: Offen Briefe an die Landräte von Plön und Ostholstein Herrn Dr. Gebel und Sager, sowie den Oberbürgermeister von Neumünster Unterlehberg
25.03.2008: Offener Brief an den Landrat Sager vom Kreis Ostholstein
25.03.2008: Offener Brief an den Oberbürgermeister von Neumünster
30.01.2008: Offener Brief an drei Landräte in Schleswig-Holstein zu ihrem "Gemeinsamen Kampf gegen Schwarzarbeit"
März 2008: Freiheitliche Handwerkspolitik bei der FDP?
21.01.2008: Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung und Erleichterung von Existenzgründungen
16.01.2008: Große Anfrage der FDP-Fraktion - Bürokratische Belastungen statistischer Erhebungen für das Handwerk
4.12.2007: Nachfrage auf Antwort von Ministerpräsident von NRW Rüttgers
15.10.2007: Offener Brief an den Ministerpräsident von NRW Rüttgers zu seinen Äußerungen zur Zuwanderung
25.06.2007: Änderung der Handwerksordnung zum 1.10.2007 - Verschärfung der Inländerdiskriminierung wurde vom Bundestag beschlossen
Gesetzentwurf: Abbau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft
Die Große Koalition hat ein Gesetzentwurf zum Abbau von Bürokratischen Hindernissen eingebracht. Mit diesem Gesetzentwurf, soll unter anderem auch das Reisegewerbe erleichtert werden. Für Handwerker im Reisegewerbe dürfte wichtig sein, dass in Zukunft Angestellt, die selber bei Kunden um Aufträge nachsuchen, keine Eigene Reisegewerbekarte mehr benötigen werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes würde es reichen, wenn die Angestellten eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte ihres Arbeitgebers mitführen.
Diese Änderung ist in der Drucksache 16/4391 enthalten.
Änderung der Handwerksordnung 2007
Das Wirtschaftsministerium hat zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie von Berufsqualifikationen einen Gesetzentwurf erarbeitet.
14.02.2007: Presseerklärung: Verachtet die Gesellen nicht!
14.02.2007: Stellungnahme zum zweiten Entwurf einer Novelle eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung 2007
19.01.2007: Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung 2007
FTD vom 19.1.2007: Sozialdemokraten wollen Meisterzwang lockern
29.1.2007: Bundesregierung fördert beruflichen Bildung im Handwerk mit weit über 40 Mio Euro
Die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (ÜLU) durch den Bund wird mit Beginn des Jahres 2007 um mehr als 2,5 Mio. Euro erhöht. Damit werden aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie künftig weit über 40 Mio. Euro jährlich für diesen wichtigen Baustein im Dualen System der Berufsbildung in Deutschland zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Anfrage von dem Grünen Abgeordneten Reiner Priggen hat die NRW-Landesregierung zur Fragen der Verfolgung von Handwerksausübung ohne Meisterbrief Stellung genommen:
Drucksache 14/2061 - Antwort der Landesregierung: Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung 1 BvR 1730/02 (Handwerksrecht)
Drucksache 14/2062 - Antwort der Landesregierung: Zuständigkeit der Handwerkskammern bei handwerklichen Abgrenzungsfragen
Hessen will den Ländern erlauben handwerksrechtliche Gewerbeuntersagungen an die Handwerkskammern zu übertragen
BUH bedauert Verlust liberaler Prinzipien auf dem Bundesparteitag der FDP


Parteien zum Meisterzwang
Handwerkspolitik 2005
Handwerkspolitik 2004
Handwerkspolitik 2003
Handwerkspolitik 2002
Handwerkspolitik 2001
Handwerkspolitik bis 2000
Drei historische Zitate zum Meisterzwang
Pressemitteilungen vom BUH und Presseberichte

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