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Politische Entwicklungen rund ums Handwerk
- Mit einer kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 16/7996) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter anderem
Existenzgründungen ohne Meisterbiref thematisiert.
11. Wie schätzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass es seit der
Novelle der Handwerksordnung 2004 in den zulassungsfreien Handwerken
zu mehr Gründungen gekommen ist, die zu erwartende Entwicklung
bei einer weiteren Liberalisierung der Handwerksordnung ein?
- Eine weitere Liberalisierung der Handwerksordnung ist derzeit nicht geplant.
Hierfür wäre es zunächst erforderlich, weitere Erfahrungen mit dem geltenden
Recht zu sammeln. Zwar deutet die Entwicklung der Betriebszahlen zunächst
auf eine eher positive Wirkung der Novelle der Handwerksordnung hin. Allerdings
fiel die Reform zeitlich in eine Phase rückläufiger realer Umsätze des
Handwerks. Verlässliche Aussagen zu der Frage, ob die anschließende positive
Entwicklung der Betriebszahlen vor allem eine Folge der Reform oder aber der
konjunkturellen Erholung ist, sind daher nicht möglich. Hinzu kommt, dass die
Bestandsfestigkeit der neu gegründeten Betriebe in den zulassungsfreien Handwerken
geringer erscheint als in den zulassungspflichtigen Handwerken.
- Auch ist zu berücksichtigen, dass es für eine Bewertung der Reform nicht nur
auf die reine Anzahl der Gründungen ankommt, sondern vor allem auf die
Auswirkungen dieser Gründungen auf die Beschäftigten-, Umsatz- und Ausbildungszahlen.
Auch hierzu sind noch keine abschließenden Aussagen möglich.
In eine umfassende Wertung der Wirkungen der Reform sind zudem auch
Themen wie die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks oder
die Entwicklung der Qualität der Handwerkerleistungen einzubeziehen.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der Novelle der Handwerksordnung
bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ein?
- Durch die Überführung von 53 vorher zulassungspflichtigen Handwerken der
Anlage A zur Handwerksordnung in die durch die Reform neu geschaffene
Anlage B1 von zulassungsfreien Handwerken ist es zu Legalisierungen von
Betrieben gekommen, die vorher ein solches Handwerk im stehenden Gewerbe
selbständig betrieben haben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein und
die damit gemäß § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Schwarzarbeit
geleistet haben. Über den genauen Umfang dieser Legalisierungen liegen
der Bundesregierung aber ebenso wenig Daten vor wie zu sonstigen Wirkungen
auf die Schwarzarbeit.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Fälle von Hausdurchsuchungen
bei Handwerkern aufgrund des Verdachts von Schwarzarbeit
und die Berurteilung dieser Durchsuchungen durch das Bundesverfassungsgericht?
- Das Betretungsrecht von Beauftragten der Handwerkskammern ergibt sich aus
§ 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Handwerksordnung. Danach
haben die Beauftragten der Kammer das Recht, Grundstücke und Geschäftsräume
eines in die Handwerksrolle eingetragenen oder in diese einzutragenden
Gewerbetreibenden zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen,
die zur Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderlich sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorschrift in mehreren Beschlüssen
aus dem Jahr 2007 dahingehend ausgelegt, dass Betretungen unzulässig seien,
wenn von vornherein zweifelsfrei feststehe, dass der betroffene Gewerbetreibende
die Eintragungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass sich die Handwerkskammern an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
halten.
c) Auf welche Faktoren stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung
der Gefahrengeneigtheit von Berufen in der Handwerksrolle A,
und wie begründet sie diese?
- Der Gesetzgeber hat für die Festlegung der Zugehörigkeit zur Anlage A der
Handwerksordnung die Gefahrgeneigtheit und die Ausbildungsleistung als entscheidende
Kriterien angesehen.
- Als gefahrgeneigt hat der Gesetzgeber solche Handwerke angesehen, deren
fachgerechte Ausübung mit dem Ziel der Vermeidung von Gefahren für Leben
oder Gesundheit Dritter in der Regel eine besonders gründliche handwerkliche
Ausbildung erfordert. In der Anlage A sind auch Gewerbe verblieben, die einen
bedeutsamen Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses nicht nur im Handwerk
selber, sondern zum Teil auch darüber hinausgehend für die gesamte gewerbliche
Wirtschaft leisten. Die Kriterien der Gefahrgeneigtheit und der Ausbildungsleistung
treffen bei vielen Gewerben kumulativ zu.
- 2008: Offen Briefe an die Landräte von Plön und Ostholstein Herrn
Dr. Gebel und Sager, sowie den Oberbürgermeister von Neumünster Unterlehberg
- 25.03.2008: Offener Brief
an den Landrat Sager vom Kreis Ostholstein
- 25.03.2008: Offener Brief
an den Oberbürgermeister von Neumünster
- 30.01.2008: Offener Brief an drei Landräte in
Schleswig-Holstein zu ihrem "Gemeinsamen Kampf gegen Schwarzarbeit"
- März 2008: Freiheitliche
Handwerkspolitik bei der FDP?
- 21.01.2008: Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung und Erleichterung von Existenzgründungen
- 16.01.2008: Große Anfrage der FDP-Fraktion - Bürokratische Belastungen
statistischer Erhebungen für das Handwerk
- 4.12.2007: Nachfrage auf
Antwort von Ministerpräsident von NRW Rüttgers
- 15.10.2007: Offener Brief an den
Ministerpräsident von NRW Rüttgers zu seinen Äußerungen zur Zuwanderung
- 25.06.2007: Änderung der Handwerksordnung
zum 1.10.2007 - Verschärfung der Inländerdiskriminierung wurde vom Bundestag beschlossen
- Gesetzentwurf: Abbau bürokratischer
Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft
- Die Große Koalition hat ein Gesetzentwurf zum Abbau von Bürokratischen
Hindernissen eingebracht. Mit diesem Gesetzentwurf, soll unter anderem auch
das Reisegewerbe erleichtert werden. Für Handwerker im Reisegewerbe dürfte
wichtig sein, dass in Zukunft Angestellt, die selber bei Kunden um Aufträge
nachsuchen, keine Eigene Reisegewerbekarte mehr benötigen werden. Nach
Inkrafttreten des Gesetzes würde es reichen, wenn die Angestellten eine
beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte ihres Arbeitgebers mitführen.
- Diese Änderung ist in der Drucksache 16/4391 enthalten.
- Änderung der Handwerksordnung 2007
- Das Wirtschaftsministerium hat zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie von
Berufsqualifikationen einen Gesetzentwurf erarbeitet.
- 14.02.2007: Presseerklärung: Verachtet die Gesellen nicht!
- 14.02.2007: Stellungnahme zum zweiten Entwurf einer Novelle eines Vierten
Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung 2007
- 19.01.2007: Stellungnahme
zum Entwurf einer Novelle eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung 2007
- FTD vom 19.1.2007:
Sozialdemokraten wollen Meisterzwang lockern
- 29.1.2007: Bundesregierung fördert beruflichen Bildung im Handwerk mit weit über 40 Mio Euro
- Die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (ÜLU)
durch den Bund wird mit Beginn des Jahres 2007 um mehr als 2,5 Mio. Euro erhöht.
Damit werden aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
künftig weit über 40 Mio. Euro jährlich für diesen wichtigen Baustein im Dualen
System der Berufsbildung in Deutschland zur Verfügung gestellt.
- Aufgrund der Anfrage von dem Grünen Abgeordneten
Reiner Priggen hat die NRW-Landesregierung
zur Fragen der Verfolgung von Handwerksausübung ohne
Meisterbrief Stellung genommen:
- Drucksache 14/2061 - Antwort der Landesregierung:
Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung 1 BvR 1730/02 (Handwerksrecht)
- Drucksache 14/2062 - Antwort der Landesregierung:
Zuständigkeit der Handwerkskammern bei handwerklichen Abgrenzungsfragen
- Hessen will den Ländern erlauben handwerksrechtliche
Gewerbeuntersagungen an die Handwerkskammern zu übertragen
- BUH bedauert Verlust liberaler Prinzipien
auf dem Bundesparteitag der FDP
- Parteien zum Meisterzwang
- Handwerkspolitik 2005
- Handwerkspolitik 2004
- Handwerkspolitik 2003
- Handwerkspolitik 2002
- Handwerkspolitik 2001
- Handwerkspolitik bis 2000
- Drei historische Zitate zum Meisterzwang
- Pressemitteilungen vom BUH und Presseberichte
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