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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Der Meisterzwang taugt nicht zur Sicherung der Qualität oder zum Verbraucherschutz

In ihrer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2176/98 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) ausgeführt:

"Die AgV teilt die Auffassung des Beschwerdeführers, dass das Erfordernis der Meisterprüfung bzw. des Großen Befähigungsnachweises für das selbständige Führen eines Handwerksbetriebs weder aus Gründen der Qualitätssicherung und damit des Verbraucherschutzes notwendig ist, noch einer wettbewerbsbegünstigenden Angebotsentwicklung dienlich ist. Die derzeitigen Regelungen lassen auf die Auffassung des Gesetzgebers schließen, dass die Gesellenausbildung in Deutschland nicht hinreichend sei, um den Kunden ausreichend qualitätsgerechte Handwerksleistungen anzubieten. Dies vermögen wir nicht nachzuvollziehen. Unseres Erachtens werden damit überspannte Anforderungen aufgestellt. In der Praxis sind es ohnehin gerade die Gesellen, die die handwerklichen Arbeiten verrichten, während sich die Meister häufig auf verwaltende Tätigkeiten beschränken".

Für die Bereiche, die sicherheitsrelevant sind, werden die Verbraucher bereits durch andere Gesetze geschützt, z.B. :

Viele wirtschaftswissenschaftliche Studien von renommierten Stellen (Monopolkommission, Deregulierungs-kommission, DIW, IfW, IWH, Ifo, Sachverständigenrat) erwarten besseren Service und niedrigere Preise bei Abschaffung des Meisterzwangs. Die Qualität wird durch den Wettbewerb und bei Nichterfüllung von Qualitätsanforderungen von Gerichten durchgesetzt. Auch bei Meisterbetrieben werden dafür häufig die Gerichte bemüht.

Der Verbraucher muß entscheiden dürfen, welchen Qualitätsstandard er haben möchte. Nur weil es Spitzenprodukte der Automobilindustrie mit besten Leistungen und höchster Sicherheit gibt darf man noch nicht die Benutzung von Wagen der Mittel- und Kleinwagen-Klassen verbieten und alle Leute zwingen, die großen Daimler oder BMW zu fahren. Für viele Menschen würde dies bedeuten, dass sie zu Fuß gehen müssen, weil sie sich solche Autos nicht leisten können. Man muss auch Golf oder Trabi fahren dürfen - d.h. für den Bereich handwerklicher Leistungen : sich mit Arbeit auf Gesellen-Niveau oder nach "do-it-yourself-Art" zufrieden geben können.

Interessant ist im übrigen:
Nach einer Untersuchung von 1997 der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung beurteilten in einer bundesweiten Umfrage fast 30 Prozent der Befragten die Qualität der Arbeit von illegal Beschäftigten besser als die von offiziell beauftragten Handwerkern. Fast die Hälfte meinte, dass Schwarzarbeiter ihre Aufträge schneller erledigten. - Die "illegal Beschäftigten" sind häufig die Gesellen, die Ihr Gewerbe nicht anmelden dürfen.

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