Reisegewerbe, Minderhandwerk, Freie Tätigkeiten, Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb, Handwerksähnliche Gewerbe, Zulassungsfreie Gewerbe, Ausnahmebewilligungen, Altgesellenregelung, Meisterprüfung, Probleme mit Behörden?
Die Handwerkskammern argumentieren, daß sich ohne Meisterzwang wohl kaum ein Handwerker die Mühe machen werde, den Meisterbrief zu erwerben. Dies offenbart, daß auch die Handwerkskammern den Meisterbrief heute nur noch als Lizenz zur Gewerbeausübung sehen.
Damit wird deutlich, wie wichtig es ist, daß das MEGA-Thema Ausbildung, wie es der frühere Bundespräsident Roman Herzog nannte, auch und gerade in Bezug auf das Handwerk diskutiert werden muß.
Die durch Verordnungen geregelten Prüfungsanforderungen, sind in den sich schnell verändernden Handwerks-bereichen schon bei ihrem Inkrafttreten veraltet. Gerade, die sich verändernden Arbeitstechniken, die von den offiziellen Handwerksverbänden ja immer wieder als Begründung für Vorbehaltsausweitungen angeführt werden, erfordern ein lebenslanges Lernen. Dazu paßt nicht das Erfordernis einer einmaligen Meisterprüfung, in welcher veraltete Techniken geprüft werden.
Der Vorschlag der Monopolkommission, den Meistertitel als Ergebnis abgestufter Qualifikationsschritte zu vergeben, paßt auch zu den Vorstellungen vom Direktor für Berufsbildungspolitik in der EU, Klaus Draxler. Er favorisiert eine kurze (Grund-) Ausbildungszeit mit sich daran anschließenden „Modulen" der Weiterbildung und Spezialisierung.
Auch der BUH befürwortet ein Weiterbildungssystem, bei dem ein Handwerker entsprechend seiner wirtschaftlichen Betätigung, Ausbildungsgänge absolviert, von denen er sich einen Wettbewerbsvorteil verspricht. Wer eine Reihe solcher Ausbildungsgänge absolviert hat, sollte berechtigt sein, den Meistertitel zu führen. Der Meisterbrief würde dann als Qualitätssiegel dienen, welches ein hohes Leistungsniveau verspräche.
Zu einer echten Verbesserung der Meisterausbildung wird es erst kommen, wenn die Meisterausbildungs-anbieter um Meisterschüler konkurrieren müssen. Solange der Meisterbrief als Lizenz zur selbständigen Berufsausübung vorgeschrieben bleibt, findet ein solcher Wettbewerb zu Lasten der Qualität der Ausbildung und zum Schaden der Meisterschüler nicht statt.
Unhaltbar jedenfalls ist, daß die Meisterprüfung von selbständigen Handwerksmeistern abgenommen wird, die dort über die zukünftigen Konkurrenten urteilen. Sie sind als Prüfer befangen, und immer wird der Verdacht bleiben, daß sie unliebsame Konkurrenz mit ihrer Macht als Prüfer vom Handwerksmarkt ausschließen. Hinter vorgehaltener Hand geben Insider der Handwerkskammern zu, daß die Meisterprüfung zur Steuerung des handwerklichen Angebots benutzt wird.
Wir kennen Fälle, in denen den Prüflingen vor der Prüfung mit dem Hinweis auf einen angeblich gesättigten Markt angekündigt wurde, daß viele die Prüfung nicht bestehen werden. In einem solchen Fall haben von 25 Prüflingen zwei bestanden. Diese beiden waren Söhne von Innungsmeistern, welche erwartungsgemäß keine neuen Betriebe, und damit keine neue Konkurrenz aufbauen werden.
Solche Vorkommnisse haben die FDP-Fraktion wohl bewegt in der Bundestagsdrucksache 15/2085 (pdf 67 kb) die Unabhängikeit der Prüfungskommissionen bei Meisterprüfungen zu fordern. Dort heißt es:
Der Deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
· die Unabhängigkeit der Prüfungskommissionen zu stärken. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission im Meisterprüfungsausschuss kann dazu führen, dass Handwerksmeister als Beisitzer benannt werden, die unmittelbar über die Zulassung eines potentiellen Konkurrenten der gleichen Branche entscheiden. Deshalb sollte in § 48 HWO sichergestellt werden, dass die Mitglieder der Prüfungskommission nicht in einem Betrieb tätig sein dürfen, der näher als 100 km zum Arbeitsort oder dem Ort der zukünftigen Selbständigkeit des Kandidaten liegt.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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