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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Angeblich niedrigere Insolvenzen im Handwerk wegen Meisterzwang

In der "Begründung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften" Stellt die Bundesregierung fest:

Die durchschnittliche Verweildauer, d.h. das Bestehen, eines Meisterbetriebs am Markt, ist nach Datenauswertungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Mit-telstandsforschung nicht signifikant höher als die eines vergleichbaren mittelständischen produzierenden gewerblichen Unternehmens, das keinen Marktzugangsbeschränkungen unterliegt.

Die Behauptung, daß der Meisterzwang für die höhere Unternehmenskontinuität im Handwerk verantwortlich ist, ist in zweifacher Hinsicht falsch. Bei der gegenwärtigen Rechtslage ist die Wettbewerbsintensität wegen der Marktzugangsbeschränkungen geringer als sonst in der Wirtschaft. Außerdem werden Äpfel mit Birnen verglichen. Besonders hohe Insolvenzquoten gibt es z.B. bei Solarstudiobetreibern, Kioskbetreibern oder Videotheken, also in Bereichen, die ohne jegliche Vorbildung betrieben werden. Diese Bereiche treiben die Insolvenzstatistiken in die Höhe. Daß es in diesen Bereichen hohe Insolvenzquoten gibt, kann nicht als Begründung dafür heran--gezogen werden, Gesellen mit jahrelanger oder gar jahrzehntelanger Berufserfahrung von der Selbständigkeit auszuschließen.

Bei einer Literaturanalyse des Institutes für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e.V. war das Hauptergebnis, daß eine kausaler Zusammenhang zwischen den Kenntnissen und Fähigkeiten, die bei der Meisterausbildung vermittelt bzw. erworben werden, und der im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen niedrigeren Insolvenzquote im Handwerk nicht belegt ist.

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, daß sich die Insolvenzquote von jungen Handwerksunternehmen nicht von der der Gesamtwirtschaft abhebt.

Somit führt der Meisterbrief zu keiner niedrigeren Insolvenzquote bei Betrieben in der kritischen Aufbauphase. Eine niedrigere Insolvenzquote von Altbetrieben kann schwerlich auf eine angeblich bessere Ausbildung zurückgeführt werden. Dies hängt vielmehr mit der geringeren Wettbewerbsintensität zusammen.

Von vielen Mitgliedern wissen wir, daß deren Betriebe durch behördliche Betriebsschließungen oder durch gezielte Rufschädigung durch Ordnungsbehörden, aber nicht durch Insolvenzen wegen Mißwirtschaft gefährdet sind.

Eine ganze Reihe von Wissenschaftlichen Studien widerlegen das Argument, daß ohne den Meisterzwangs eine ruinöse Konkurrenz diesen Wirtschaftsbereich schädigen würde. (siehe auch)

Die selbständige Erwerbstätigkeit ist in Deutschland geringer ausgeprägt als im europäischen Vergleich. Die Selbständigenquote liegt in Deutschland bei rd. 9,3 %, der EU-Durchschnitt liegt bei rd. 12,3 %. In der Gesamtwirtschaft liegt die Gründungsquote (jährliche Existenzgründungen ohne Betriebsübernahmen zu Unternehmensbestand) bei 12,3 %, im Handwerk (Anlage A) dagegen nur bei 4,8 %. Grund dafür ist u.a. auch die im internationalen Vergleich hohe Dichte an Marktzugangsregulierungen.

So die Bundesregierung im oben genannten Gesetzentwurf.

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