BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Die wichtigsten Argumente für Gewerbefreiheit im Handwerk und gegen den Meisterzwang
Der BUH erwartet nach Abschaffung des Meisterzwangs eine
Gründungswelle mit positiver Auswirkung auf den Arbeitsmarkt.
Die OECD beklagt seit Jahren, daß in Deutschland die
Selbständigenquote zu gering sei. Sie sagt, in Deutschland
brauche man entsprechende Rahmenbedingungen, dann könne man
500.000 neue Selbständige bekommen. Nach Schätzung von
Professor Hellwig, dem Vorsitzenden der Monopolkommission,
könnten bei Abschaffung des Meisterzwangs 1.000.000
(eine Million !) Arbeitsplätze neu entstehen.
- Wissenschaftliche Studien belegen - der
Meisterzwang schadet
- In zahlreichen wissenschaftlichen Studie wurde immer wieder
belegt, daß der Meisterzwang in erheblichem Umfang der
wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland schadet und
die Abschaffung des Meisterzwangs zu einer erheblichen
Zahl von neuen Arbeitsplätze führen würde.
- Qualität und Verbraucherschutz
- Der Meisterzwang taugt nicht als Qualitätsgarantie oder als
Verbraucherschutz. Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten und
die Gesundheitshandwerke bestehen außerhalb der HwO
Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen und - soweit
notwendig - die Qualität sicherstellen. Statt dessen führt der
Meisterzwang zu schlechterm Service und höheren Preisen.
- Angeblich
niedrigere Insolvenzquote im Handwerk
- Die niedrigere Insolvenzquote im Handwerk resultiert aus
dem Konkurrenzschutz durch den Meisterzwang. Für die
Behauptung, die erzwungene Weiterbildung oder sogar nur
die Meisterprüfung würde die niedrigere Insolvenzquote
sicherstellen gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg,
wohl aber diverse wissenschaftlichen Beleg dafür, daß
die niedrigere Insolvenzquote folge der Marktabschottung ist.
- Ausbildungsleistung
des Handwerks
- Die Ausbildungsleistung des Handwerks ist im Wesentlichen
einerseits folge der deutlich niedrigeren Ausbildungskosten
im Handwerk, als in anderen Bereichen der Wirtschaft andererseits
folge des großen Interesses an billigen Hilfskräften insbesondere
in der Bauwirtschaft. Außerdem gäbe es wesentlich Ziel genauere
Möglichkeiten die Ausbildungsleistung von Arbeitgebern zu
steuern - z.B. ein Ausbildungsplatzabgabe. Die Ausbildung
im Handwerk sollte nach dem seit dreißig Jahren bewährten
System des Berufsbildungsgesetzes geregelt werden. Als
Voraussetzungen für die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung
reichen dort Fachkenntnisse auf Facharbeiterniveau in
Verbindung mit der (nach nur einer Woche Vollzeit-Ausbildung
ablegbaren) Ausbildereignungsprüfung (§ 20 f i.V.m. § 6 BBiG).
Es könnte erwogen werden, von Betrieben ab einer gewissen
Größe (z. B. fünf Mitarbeiter) zu verlangen, daß mindestens
ein Mitarbeiter die Ausbildungsberechtigung nach dem
Berufsbildungsgesetz besitzt. Man könnte erfolgreiche
Betrieben auch ein "Lehrgeld" bezahlen (das durch eine
Umlage zu finanzieren wäre) und Berufsausbildung so zu einer
Einträglichen Dienstleistung werden lassen. Es gibt viele
Möglichkeiten ohne Meisterzwang das System der Dualen
Berufsausbildung zu stärken.
- Meisterausbildung
- Die Meisterausbildung hält nicht, was sie verspricht.
Sie ist zu teuer und die Prüfungskommissionen sind nicht
unabhängig.
- Angeblich fehlende
betriebswirtschaftliche Ausbildung von Gesellen
- Die Behauptung, Gesellen müßten den Meisterbrief machen um
nicht wegen mangelnder betriebswirtschaftlicher Kenntnisse
als Selbständige zu scheitern ist im Grunde eine Beleidigung
für alle Gesellen. In der gesamten restlichen Wirtschaft wird
Unternehmern zugetraut, daß sie selber entscheiden können, in
welchem Umfang sie sich zusätzliche betriebswirtschaftliche
Kenntnisse aneignen. Eines Zwanges dazu bedarf es weder dort
noch im Handwerk. Für den Fall des Einzelhandels ist ein
solcher Zwang sogar vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 34,71)
ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt worden. Im übrigen
macht die Betriebswirtschaftliche Ausbildung nur einen kleinen
Teile der gesamten Meisterausbildung aus.
- Der Meisterzwang
entzieht vielen möglichen Existenzgründern das
für den Start notwendige Eigenkapital
- Meisterzwang
ist eine Inländerdiskriminierung
- Der Meisterzwang konstituiert eine Inländerdiskriminierung, weil
Bewerber mit Erfahrungen aus anderen EU-Staaten ohne sachliche
Begründung einen erheblich leichteren Marktzugang haben.
- Meisterzwang
verstößt gegen EU-Recht
- Der Meisterzwang in seiner heutigen Form verstößt gegen EU-Recht,
weil entgegen der stand-still-Klausel des EG-Vertrags (Artikel 62
EWG-Vertrag, alte Fassung) die Marktzugangsbeschränkungen der
HwO in mehreren Schritten seit 1957 verschärft wurden.
- Meisterzwang ist verfassungswidrig
- Der Meisterzwang schränkt die freie Berufsausübung
unverhältnismäßig und unnötig ein und ist schon deswegen
verfassungswidrig.
- Der Meisterzwang ist ökonomisch schädlich und juristisch
äußerst fragwürdig. Es ist höchste Zeit, allen Menschen
die Arbeiten wollen, dies auch zu erlauben.
- Verbraucher legen auf den Meistertitel keinen Wert
- Eine Emnid Studie aus dem Jahr 2003 bestätigt, dass viele Verbraucher keinen
Wert darauf legen, dass ihr Auftragnehmer einen Meistertitel besitzt.
Diesen Verbrauchern muss die Wahlmöglichkeit gegeben werden, wem sie einen Auftrag erteilen.
Weitere Informationen
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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