Existenzgründung und Selbstständigkeit ohne MeisterbriefSelbständige Gewerbeausübung ohne Eintragung in die HandwerksrolleAuch ohne Meisterbrief kann man sich im Handwerk selbständig machen:
Welche dieser Möglichkeiten die Beste ist, müssen Sie abhängig von den von Ihnen geplanten Tätigkeiten, den Marktgegebenheiten und ihren persönlichen Stärken und Schwächen entscheiden. Es ist möglich gleichzeitig mehrere solcher Gewerbe zu betreiben. So können Sie zum Beispiel einen Baustoffhandel betreiben. Mit diesem haben Sie nichts mit der Handwerkskammer zu tun. Dazu können Sie einen Holz- und Bautenschutz (als Anlage B2) HwO Beruf betreiben und weiter eine Zimmerei im Reisegewerbe. Weiter können Sie im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb Tätigkeiten im stehenden Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausführen, die ihre sonstige Gewerbetätigkeit ergänzen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies ausschließt und deswegen ist es erlaubt. Wenn Handwerkskammern oder Ordnungsbehörden etwas anderes behaupten, lassen Sie sich ein Gesetz und die Paragraphen nennen, auf die sich die Behörde oder Kammer bezieht. Ein Verweis auf die Handwerksordnung reicht hier nicht. Der Meisterzwang ist eine Ausnahme vom Grundrecht auf freie Berufsausübung und muss deswegen eng ausgelegt werden. Die Ausnahmen von der Ausnahme Meisterzwang dienen der Wiederherstellung der Berufsfreiheit und müssen weit ausgelegt werden. Ausnahmen zur Eintragung in die HandwerksrolleFür die Eintragung in die Handwerksrolle ist meistens ein entsprechender Meisterbrief des Betriebsleiters Voraussetzung. Auch hierbei gibt es wieder Ausnahmen:
Sozialversicherung
Literatur zur Selbständigkeit ohne Meisterbrief und Berufsfreiheit im HandwerkWeitere Informationen
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