Probleme mit Behörden und Kammer als Selbstständiger ohne Meisterbrief
Selbständige Handwerker ohne Meisterbrief sind immer wieder Zielscheibe für Schikanen und Verfolgungen durch Behörden, Handwerkskammern und Konkurrenten.
Der BUH hält den Meisterzwang für verfassungswidrig. In dieser Auffassung geben uns
zahlreiche Juristen Recht. Die Verfassungswidrigkeit des Meisterzwangs kann allerdings
nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Hierzu müssen passende Verfahren durch die
Instanzen bis zum Verfassungsgericht geführt werden. Solang das Verfassungsgericht noch
nicht über den Meisterzwang entschieden hat, müssen Betroffene sich gegen die Verfolgungen
und Schikanen von Behörden, Kammern und Konkurrenten vor Gerichten wehren.
Hier finden Betroffene Informationen, wie sie sich gegen derartige Verfolgungen wehren können.
Häufig verlangen Behörden Bußgelder in Fällen in denen sie diese von Gerichten nicht
durchsetzen können - davon zeugen zahlreiche Gerichtsentscheidungen in denen sich
Betroffene erfolgreich gegen Bußgeldforderungen gewehrt haben. Gerade in solchen
Situationen versuchen Behörden mit den Betroffenen "handelseinig" zu werden und
gehen dann von total überhöhten Bußgeldforderungen deutlich runter. Trotzdem rät
der BUH von derartigen Deals ab. Wer sich auf solche Handel einlässt, erfährt
häufig nicht, welche Tätigkeiten er nach Auffassung der Behörde nicht ausführen darf.
In der Zukunft wird im dann vorgeworfen, dass er gewusst hätte, dass er kein
Handwerk ausüben darf.
Verzichten Sie nur nach vorheriger Beratung durch einen Anwalt auf
Rechtsmittel gegen ein
handwerksrechtliches Bußgeld. Wenn die Behörde ihnen ein faires Angebot macht,
wird sie ihnen das nicht verweigern. Häufig setzen die Behörden die Betroffenen
erheblich unter Druck ohne anwaltlichen Rat auf Rechtsmittel zu verzichten.
Immer wieder werden bei Handwerkern ohne Meisterbrief Hausdurchsuchungen durchgeführt.
In über zwanzig Fällen hat das Bundesverfassungsgericht solche Durchsuchungen für
rechtswidrig erklärt. Trotzdem werden von den Behörden weiterhin solche Rechtsverstöße begangen.
Bei Betriebsuntersagungen sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Die Möglichkeiten "nicht wesentliche Tätigkeiten und im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb auch wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks ausüben zu können werden von Behörden regelmäßig ignoriert. Dies bietet Möglichkeiten sich gegen Betriebsuntersagungen zu wehren.
Betriebsuntersagung mit sofortigem Vollzug sind nur in seltenen Fällen rechtens.
Vorladung beim Ordnungsamt
Seien Sie Vorsichtig, wenn Sie wegen Ihrer Selbständigkeit bei einer Ordnungsbehörde zu einem Gespräch geladen wurden.
Verlangen Sie - über einen Anwalt - Akteneinsicht bevor Sie zu einem Termin gehen, um genau zu erfahren worum es in dem Gespräch gehen soll, was man ihnen vorwirft.
Gehen Sie zu solch einem Termin nie alleine. Bitten Sie einen Partner oder Freund - noch besser einen Anwalt - Sie zu begleiten.
Bei scheinbar hilfsbereitem und verständnisvollem Verhalten der Mitarbeiter der Ordnungsbehörden erleben wir immer wieder, dass diese damit nur erreichen wollen, dass Betroffene gegen Bußgelder keinen Widerspruch einlegen. Dies ist diesen Mitarbeitern auch deswegen sehr wichtig, weil dann das Bußgeld in die Kasse der Stadt bzw. des Kreises fließt. Sobald gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt wurde und das ganze vor Gericht geht, fließt ein Bußgeld in die Landeskasse.
Wir haben den Eindruck, dass hilfsbereites und verständnisvolles Verhalten von Mitarbeitern der Ordnungsbehörden nur dadurch motiviert ist, eine Akzeptanz für eine möglichst hohes Bußgeld zu schaffen.
Falschinformationen
Informationen die Behörden zu handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen geben sind häufig falsch oder irreführend. Bei offensichtlichen Fällen von Falschinformationen erhebt der BUH immer wieder Fachaufsichtsbeschwerden. Auch wenn die Informationen nicht offensichtlich falsch sind, werden Möglichkeiten ohne Meisterbrief zu arbeiten häufig enger ausgelegt aus von der Rechtssprechung vorgegeben.
Deswegen raten wir Informationen von Behörden mit deutlichem Misstrauen zu begegnen. Es geht um ihre Möglichkeiten zu arbeiten, Informieren Sie sich nicht nur bei Behörden sondern auch bei unabhängiger Seite. Lesen Sie sich in das Thema ein und diskutieren Sie die offenen Fragen gut informiert mit der Behörde. Lassen Sie sich im Zweifel von einem spezialisierten Anwalt beraten.
Immer wieder verlangen Handwerkskammern Auskünfte bei Handwerkern ohne Meisterbrief.
Auch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Kammern keinen
Anspruch auf Auskünfte haben verlangen diese weiterhin Auskünfte.
Konkurrenten, Innungen, Innungsverbände und Kreishandwerkerschaften gehen immer wieder mit Abmahnungen wegen angeblich unlauterem Wettbewerb gegen Handwerker vor.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH
über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.