BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Der Meisterzwang wird nicht von alleine abgeschafft. Auch wenn eines Tages möglicherweise das Verfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof den Meisterzwang aufhebt, werden die Handwerksorganisationen alles daran setzen, weiterhin Marktzugangsregeln aufrecht zu halten.
Deswegen ist es notwendig, das möglichst viele Betroffene sich mit Briefen oder in Gesprächen bei politischen Entscheidungsträgern und in Leserbriefen an Zeitungen und andere Medien gegen den Meisterzwang aussprechen.
Als Adressaten kommen alle politischen Ebenen (Minister von Bund und Ländern, Bundestags- oder Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker) in Frage. Viele wissen nichts oder wenig vom Meisterzwang und seinen schädlichen Folgen für den Arbeitsmarkt.
Zu den Abgeordneten ihres Wahlkreises
Die Bundestagsabgeordneten erreichen Sie unter der Adresse:
Name des MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
An Abgeordnete kann man auch über das Internet Portal Abgeordnetenwatch öffentlich Fragen gestellt werden.
Ein effektives Mittel um gegen die Behinderungen von Handwerkskammern und Behörden vorzugehen kann auch eine Petition sein.
An die Petitionsausschüsse vom Bundestag und den Landtagen kann
Zum einen lohnt es sich die eigenen Erfahrungen mit den Handwerksverbänden und den Behinderungen der Selbständigkeit zu schildern und sich darüber zu beschweren. Zum Anderen können und sollen auch allgemeine Argumente vorgebracht werden.
Jeder der bei der Selbständigkeit von Handwerkskammern oder Ordnungsamt behindert wurde, oder keine bzw. falsche Informationen bekommen hat, sollte seinen Fall genau schildern und sich über derartige Behinderungen beschweren.
Auch wenn eine Petition an ein Parlament geschickt wird, sollte in Bußgeldverfahren gegen das Bußgeld mit einem Einspruch vorgegangen werden.
Bericht für 2002 des Petitionsausschusses im Bundestag
Bericht für 1995 bis 2000 des Petitionsausschusses im Landtag von NRW
Petitionsausschuss hatte Aufhebung des Meisterzwangs beim Trockenbau befürwortet - Bundestagsdrucksache 14/3456, Punkt 2.6.1 Seite 36 siehe auch Trockenbau ohne Meisterzwang
Petitionsausschüsse im Bundestag und Landesparlamenten
Links zu Landesministerien und Landesparlamenten
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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