BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Das Schornsteinfegergesetz wurde nach mehreren Anläufen 2008 reformiert. Dabei wurde das Schornsteinfegermonopol aufgeweicht.
(4.6.2008) Die Übergangsfrist des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs des Schornsteinfegerhandwerkgesetzes ist verfassungswidrig. Diese Auffassung vertritt der anerkannte Staatsrechtler Prof. Dr. Alexander Blankenagel in einem jetzt vorgelegten Gutachten zur Beurteilung der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesnovelle.
Nach Auffassung des Gutachters gibt es keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beschränkung der Berufsfreiheit anderer Handwerke sowie der eingestandenen Ungleichbehandlung. Der durch Wegfall des Nebenerwerbsverbots für Schornsteinfeger eröffneten Möglichkeit, in der 4-jährigen Übergangszeit hoheitliche Aufgaben gleichzeitig neben privatwirtschaftlichen Tätigkeiten aus anderen Handwerken mit staatlichem Konkurrenzschutz anzubieten, wäre damit die verfassungsmäßige Grundlage entzogen.
siehe auch bei wasserwaermeluft.de
EU-Kommission zum Schornsteinfegergesetz 2006:
Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Teile
des deutschen Schornsteinfegergesetzes gegen die Niederlassungs-
und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Da der Kommission bislang
keine Gesetzgebungsvorlage übermittelt wurde, hat sie entschieden,
den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten.
Die Süddeutsche vom 12.10.2006 berichtet, dass die EU Deutschland aufgefordert hat innerhalb von zwei Monaten den Markt auch für ausländische Bewerber zu öffnen. Wenn dies nicht innerhalb von zwei Monaten geschieht, könnte die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen die Regeln des EU-Binnenmarktes klagen.
Die Europäische Kommission hatte das EU Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2001/5162) gegen Deutschland wegen des Gebietsmonopols für die Bezirksschornsteinfegermeister eingeleitet, in dem die europäische Kommission im deutschen Schornsteinfegerwesen folgende Verstöße gegen EU Recht sieht:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt wurde. Der BUH hat eine Stellungnahme zur Änderung des Schonrsteinfegergesetzes 2005 abgegeben.
Wir begrüßen die Lockerung beim Marktzugang zu Kehrarbeiten. Für ein Fortbestehen der Kehrbezirke mit monopolisierten Kontrollarbeiten gibt es keine ausrecihenden Gründe. Dieses Monopol halte wir für EU- und Verfassungsrechtswidrig. Keines Falls dürfen Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Altersversorgung von Schornsteinfegern zu einem Fortbestand des Kehrbezirkmonopols führen. Dadurch würde die Berufsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung missachtet.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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