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Südtirol liberalisiert Handwerksordnung für Kaminkehrer

In der Pressemitteilung des Landtags von Südtirol heißt es:

In Artikel 5 geht es um die Handwerksordnung, speziell um die Kaminkehrer, wo bei die Einteilung in Kehrbezirke bleibt, aber die Bürger auch andere Kaminkehrer beauftragen können, und um die Zahntechniker, zu denen sich auch die Zahntechnikermeister (im Sinne der Landesberufsausbildung) gesellen sollen. Zudem sollen Elektrotechniker zur Installation von Endgeräten für Telekommunikation befähigt werden.
Hans Heiss fragte, ob die Bestimmung zu den Kaminkehrern nicht in Konkurrenz zum Regionalgesetz aus dem Jahr 1954 stehe, das immer noch die Materie regelt.
Pius Leitner bezeichnete den Entwurf zu den Kaminkehrern als halbherzig, da die Kehrbezirke und das Tarifsystem, das von oben diktiert werde, bestehen blieben.
Andreas Pöder kritisierte den Grundgedanken der bestehende Regelung. Ein Auto, eine Heizung, ein Stiegengeländer müssten auch sicher sein, aber niemand schreibe einem vor, von wem man so etwas kaufen oder installieren lassen soll. Bei der vorgeschlagenen Teilliberalisierung würden die „Schrebergärten“ beibehalten. Man sollte die Kirche im Dorf lassen, aber dabei nicht unbedingt den Kaminkehrer nicht in seinem Kehrbezirk einsperren.
Bei der Prüfung für Zahntechnikermeister soll auch ein Lehrer der zuständigen Staatsschule dabei sein. Eva Klotz fragte, ob es garantiert sei, dass die Prüfung auch auf Deutsch abgelegt werden könne.
Landesrat Frick antwortete darauf, dass die deutsche Prüfung auf jeden Fall garantiert sei. Die Reform der Kaminkehrerordnung werde zu einer gewissen Konkurrenz führen, eine Senkung der Preise sei auch anderswo durch eine Totalliberalisierung nicht erreicht worden.. Das Land sei jetzt zuständig für die Kaminkehrerordnung, deswegen bestehe kein Konflikt mit dem Regionalgesetz.

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