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Konkurrenz für Schornsteinfeger

BUH begrüßt Gesetzesinitiative zur Aufhebung des Gebietsmonopols

Verden den 18.07.2005, der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) das Gebietsmonopol für das Schornsteinfegen aufzuheben. In Zukunft sollen Bürger wählen können, wer bei Ihnen kehrt. Die Gesetzesänderung ist notwendig, weil die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2001/5162) gegen Deutschland wegen der Wettbewerbsbeschränkungen für Unternehmen aus anderen EU-Ländern eingeleitet hat.

Das BMWA hat zum 18.07.05 eine Stellungnahme von interessierten Verbänden zu einem entsprechenden Diskussionsentwurf zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes erbeten.

"Wir begrüßen, dass der Marktzugang für Kehrarbeiten durch diesen Gesetzentwurf deutlich erleichtert wird. Allerdings werden mit dem Gesetzentwurf die Verstöße gegen europäisches Recht nicht beseitigt - erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bleiben bestehen. Konsequent wäre eine vollständige Freigabe der Kehrarbeiten.", so BUH-Vorstandsmitglied Hans-Georg Beuter.

Baden-Württemberg hat im Bundesrat als Alternative vorgeschlagen, dass in Zukunft die Feuerversicherer kontrollieren sollen, dass regelmäßig gekehrt wird. Dafür müssten die Handwerker entsprechende Bescheinigungen ausstellen.

"Der BUH bevorzugt diesen Vorschlag, auch weil damit wohl die europarechtlichen Vorgaben erfüllt würden. Jedenfalls würden die Behinderungen bei der Selbstständigkeit im Schornsteinfegerhandwerk wesentlich abgebaut.", so Beuter

Der BUH vertritt Bundesweit die Interessen von Handwerkern, die durch Beschränkungen der Gewerbefreiheit in der Selbstständigkeit behindert werden.

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