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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Handwerkspolitik der letzten Jahre

Handwerkspolitik 2003

Wichtigstes Ereignis in der Handwerkspolitik 2003 war die Handwerksnovelle
Die aktuelle Bundespolitische Diskussion über die Änderung der Handwerksordnung
15.11.03: Die FDP Hessen fordert: "Grundsätzlich abzuschaffen ist der Zwang zum Meisterbrief für einen selbständigen deutschen Handwerker, dessen in Deutschland tätiger EU-Kollege den Meiserbrief nicht benötigt."
Die Aussage der FDP zum Meisterzwang ist inhaltslos und legt keine Position fest
Meisterzwang Qualitätssiegel oder Hemmschuh?: Streitgespräch mit den wirtschaftspolitischen Sprechern von CDU/CSU- und SPD-Fraktion, Dagmar Wöhrl und Klaus Brandner
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Reform der Handwerksordnung - Materialsammlung
Schleswig-Holstein und Meklenburg-Vorpommern wollen Meisterzwang verschärfen
19.08.03: Junge Liberale Rheinland-Pfalz: "Der Meisterzwang ist nicht mehr zeitgemäß!"
Der Meisterzwang ist nicht mehr zeitgemäß. Er ist eine Marktzutrittsbarriere, deren Existenz sich nicht mit einem liberalen Politikverständnis verträgt. Die Gründungsquote liegt deshalb im Handwerk auch deutlich unter der in der restlichen Wirtschaft. Zudem werden deutsche Handwerker gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligt, da diese den Meisterzwang nicht kennen.
FDP Wirtschaftsminister aus vier Bundesländern zum Meisterzwang
23.06.03 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zu Fragen rund um das Handwerk (Bundestagsdrucksache 15/1192 (pdf 79 kb)).
Der Bundesregierung sind aktuell keine Bestrebungen bekannt geworden, die darauf abzielen, eine dem deutschen Meisterbrief vergleichbare unternehmerische und fachliche Qualifikation wie den Großen Befähigungsnachweis in den Mitgliedsländern der EU einzuführen?
Für den Gesamtzeitraum der vergangenen fünf Jahre liegen der Bundesregierung keine Angaben über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 8 Handwerksordnung vor.
Die Jahre 2000 und 2001 sind anhand den Bundesländern übersandter Statistiken ausgewertet worden. Es lagen aus 14 Bundesländern Daten vor. Danach wurden in 2000 insgesamt rund 15.000 Anträge auf Ausnahmebewilligung gestellt und rund 7 500 Bewilligungen erteilt. In 2001 wurden rund 17.300 Anträge gestellt und rund 8.700 Bewilligungen erteilt.
04.06.03 Der hessische Landtag hat sich mit einem Antrag der CDU für den Meisterzwang befaßt
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2002
Die Regierungsfraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben am 05.05.03 den Antrag 13/3861 (pdf 248 kb) zur Lockerung des Meisterzwangs eingebracht.
In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Bemühungen von Bundeswirtschaftsminister Clement und der rot-grünen Bundesregierung zur Reform der Handwerksordnung im Bundesrat zu unterstützen.
Die Grüne Fraktion in NRW hatte zu diesem Thema schon mitte März einen Antrag verfasst.
Die Handwerksverbände wollen am Meisterzwang festhalten und sogar auf weitere Gewerbebereiche ausdehnen
Lediglich auf das Inhaberprinzips wollen die Handwerksverbände verzichten. Dies würde bedeuten, daß auch ein Personenunternehmen mit angestelltem Meister betrieben werden dürfte. Bisher ist das nur Kapitalgesellschaften erlaubt. Zudem sollen handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen eines Nebenbetriebs leichter möglich sein.
Die Beschränkungen von unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieben sind verfassungswidrig, weil die Unerheblichkeitsgrenzen nirgendwo gesetzlich geregelt sind. Die Grenzen, die heute in Bußgeldverfahren verwendet werden, wurde nie veröffentlicht und beruhen auf einer veralteten - für Betroffene schlechteren - Rechtsgrundlage.
Das Inhaberprinzip aufzuheben reicht bei weitem nicht. Dies wird nur die Praxis ausweiten wird, nach der Meister sich als Konzessionsträger für Existenzgründer zur Verfügung stellen, ohne in den Betrieben tatsächlich mit zu arbeiten. Von den Betroffenen wird dies als Schutzgelderpressung empfunden. Bei ebay können solche Konzessionen ersteigert werden.
Auch Wirtschaftsminister Clement hat festgestellt:
Und obendrein ist das Handwerksrecht in einem wichtigen Bereich alles andere als verfassungs-und europafest:
Mit den von den Handwerksverbände gewünschten Änderungen würde sich daran nichts ändern.
Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement vor der Fraktion der SPD zum Thema: "Agenda 2010 für Wirtschaft und Arbeit" am 08. April 2003 in Berlin
In der Rede hat Minister Clement die Ankündigen in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder vom 14.03.2003 (siehe unten) wiederholt und in einigen Punkte präzisiert.
Bisher bleibt aber weiter unklar, in welchem Umfang das Handwerksrecht tatsächlich liberalisiert werden soll.
Der Sprecher für Wirtschaft u. Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Brandner erklärt den Handlungsbedarf im Handwerksrecht (27.03.03).
Als Begründung nennt er im wesentlichen:
  • unflexible Angebotsmärkte,
  • mangelnder Wettbewerb,
  • unzureichende Existenzgründungsdynamik im Handwerk,
  • Rückgang der Zahl der Meisterprüfungen allein im Zeitraum 1995 bis 2001 um über 44 Prozent,
  • deutliche Zunahme der Schwarzarbeit,
  • Inländerdiskriminierung und vor allem
  • Rückgang der Ausbildungsbereitschaft des Handwerks.
In einem Bericht vom Handelsblatt vom 12.04.03 wird MdB Klaus Brandner darüber hinaus mit den Feststellungen zitiert:
In jedem Bericht der Monopolkommission seit 20 Jahren wird die komplette Abschaffung von Handwerksordnung und Meisterzwang gefordert: Weil sie als Jobbremse wirke. „Wir werden mit dem Handwerk diskutieren, allerdings auf Basis von Fakten“, so Brandner. So sei das Handwerk schon lange nicht mehr der Ausbilder der Nation: Es biete heute 30 % der Lehrstellen an, statt bis zu 70 % wie in den 50er Jahren. Insgesamt sei die Beschäftigung im Handwerk rückläufig: von 6,1 Millionen im Jahr 1994 auf 4,4 Millionen Leute heute. Auch die Zahl der Meisterprüfungen nehme ab – trotz des Meister-Bafögs. Das Handwerk bildet laut Brandner heute weniger Meister aus, als es selbst für die Nachfolge in bestehenden Betrieben brauche. Auch der Anteil des Handwerks an der Bruttowertschöpfung habe sich verringert: von 10,7 % im Jahr 1994 auf 8 % im vergangenen Jahr.
Als besonders auffällig bezeichnete SPD-Handwerksexperte Christian Lange die Gründerquote bei den Beschäftigten: In der Gesamtwirtschaft liege sie bei 13,7 %, im Handwerk nur bei 4 %.
Der Tagesspiegel vom 28.03.03 meldet:
Das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) verabschiedete am Donnerstag auf einer Sondersitzung ein Konzept zur Modernisierung der Handwerksordnung. Das Konzept soll zu einer Diskussionsgrundlage mit Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und dem Kanzler werden, die den Meisterzwang nur noch auf wenige Berufe begrenzen wollen. Der ZDH will diese Pläne stoppen. Zahlreiche Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammern (IHK) sprachen sich hingegen dafür aus, den Kanzler bei der Umsetzung seines Reformplans zu unterstützen – und dabei eigene Interessen hintanzustellen. Das geht aus einem internen Protokoll des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. „Es gefährdet unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir den uns belastenden Teil vorschnell zurückweisen, ohne tragfähige Alternativen anzubieten", heißt es in dem Papier.
MdB Dirk Niebel (FDP) stellt der Bundesregierung die Frage, wie sich das Angebot an Ausbildungsplätzen entwickeln würde, wenn auch im Handwerk Kentnisse auf Gesellenniveau mit der Ausbildereignungsprüfung zur Ausbildung berechtigen würde.
Aus der Antwort geht hervor, daß die derzeitigen Regelungen sowohl in Industrie und Handel, als auch im Handwerk das Ausbilden teilweise unnötig erschwerden und derzeit überprüft werden.
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Die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen fordern: "Meisterzwang aufheben - Abschied vom mittelalterlichen Zunftsozialismus"
Düsseldorf 18.03.03, Nach den Grünen in der Bremer Bürgerschaft fordert nun auch die Grünen im NRW-Landtag die Abschaffung des Meisterzwangs. Reiner Priggen (Fraktionsvorsitzender) forderte die Landesregierung auf eine Reforminitiative in den Bundesrat einzubringen.
Tausende von Lehrstellen könnten geschaffen werden, wenn der Meisterbrief nicht die unabdingbare Voraussetzung zur Führung eines Handwerksbetriebes wäre. Derzeit seien 500.000 Arbeitsplätze gefährdet, weil für 50.000 Handwerksbetriebe keine Nachfolger gefunden werden könnten.
Die Bundesregierung kündigt erneut eine Reform der Handwerksordnung an (26.02.2003)
Ziel ist die Förderung der Selbständigkeit durch Erleichterungen für den Berufszugang im Handwerk und Erleichterungen für nichthandwerkliche Existenzgründerinnen und -gründer. Mit dieser Zielsetzung werden alle Vorschriften der Handwerksordnung darauf hin überprüft, wie durch Abbau nicht notwendiger Regulierungen Existenzgründungen erleichtert werden können.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerker und handwerksähnlichen Gewerbe soll durch den Erwerb von Qualifikationen außerhalb der handwerklichen Meisterprüfung und durch größere Flexibilität verbessert werden. Hierzu gehören beispielsweise neue Regelungen zum Erfordernis der Meisterprüfung oder die Aufhebung des "Inhaberprinzips". Das Bundeswirtschaftsministerium ist hierüber im Dialog mit dem Handwerk. Genaue Details sollen im Sommer festgelegt werden.
Podiumsdiskussion am 13.02.03 bei Bündnis 90/Die Grünen in Bremen: Der Meisterbrief - Schöne Kür oder lästige Pflicht (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Podiumsdiskussion steht im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünen, in dem der Bremer Senat aufgefordert wird, im Bundesrat eine Initiative zu starten, durch die der Meisterzwang auf Bundesebene abgeschafft werden soll.
Zu dem Antrag hat der BUH eine Stellungnahme abgegeben
Die Grüne MdB'lerin Cornelia Behm fordert das Handwerk zur Aufgabe des Widerstands gegen Abschaffung des Meisterzwangs auf
Kein Meisterzwang im Handwerk ! titelt Frau Behm ihre Pressemitteilung vom 09.02.03. Dort heißt es:
Wenn die Arbeitgeber die Entriegelung des Arbeitsmarktes wollen, dürfen sie nicht nur über Kündigungsschutz reden, sondern müssen sich auch zur Abschaffung des Meisterzwangs bekennen. Es ist doch nicht einzusehen, warum Gesellen mit mehreren Jahren Berufserfahrung keinen Betrieb gründen und führen dürfen. Dieses Relikt aus der Ständegesellschaft ist ein Wachstumshindernis. Es behindert die Gründung neuer Unternehmen und damit den Wettbewerb. Die Aufhebung des Meisterzwangs macht den Meister nicht überflüssig. Dort wo seine besondere Qualifikation gefragt ist, wird sie sich am Markt auch durchzusetzen. Dazu sollten sich gerade diejenigen bekennen, die an anderer Stelle mehr Markt fordern.
Der Bundesvorsitzende des liberalen Jugendverbandes, Daniel Bahr MdB fordert: Meisterzwang jetzt abschaffen (24.01.03)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kündigt eine Überprüfung der Handwerksordnung an
In den Tagesnachrichten vom 17.01.03 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angekündigt:
Die Handwerksordnung wird daraufhin überprüft, wie durch den Abbau nicht notwendiger Regulierungen die Gründung von handwerklichen und nicht-handwerklichen Existenzen gefördert werden kann.
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Meisterzwang abschaffen - Existenzgründungen erleichtern (17.01.03):
Die Handwerksordnung ist ein Beispiel für die Überregulierung in Deutschland. Sie erschwert Existenzgründungen und drängt Selbstständige in die Schwarzarbeit. Häufig wird Handwerkerinnen und Handwerkern, die in Grenzbereichen ohne Meisterbrief arbeiten, der Betrieb geschlossen. Sie werden als Schwarzarbeiter verfolgt, auch wenn sie Steuern und Sozialversicherungsbeträge korrekt abführen.
Die SPD will Existenzgründungen im Handwerk erleichtern
In der Wiesbadener Erklärung der SPD zur Mittelstandspolitik vom 07.01.03 wird angekündigt:
Für Existenzgründer und Kleinstunternehmen werden vereinfachte Startbedingungen gelten. Der sogenannte small-business-act umfaßt folgende Punkte:
  • eine Minimalbesteuerung und einfachste Buchführungspflichten für Existenzgründer und Kleinstunternehmer,
  • eine Überprüfung von handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Verhältnis zur Handwerksordnung und
  • bessere Finanzierungskonditionen und Erleichterungen des unternehmerischen Generationswechsels.
Darüber hinaus werden junge Existenzgründer in den ersten vier Jahren von Beitragszahlungen an die Industrie-, Handels- und Handwerkskammern ausgenommen.
Weitergehende Meldungen, wonach der Wirtschaftsminister Clement auch Gesellen ohne Meisterbrief die Betriebsgründung erlauben wolle, hat ein Sprecher des Ministers dementiert.
Erfreulich ist trotzdem, daß nun Bewegung in das Thema Meisterzwang kommt.
Auch schon die "Überprüfung von handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Verhältnis zur Handwerksordnung" könnte, wenn sie ernsthaft betrieben wird, Erleichterungen und insbesondere Rechtssicherheit für Gesellen bringen und so weitere Existenzgründungen im handwerklichen Umfeld ermöglichen.
Bisher können selbst Spezialisten aus den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern die Frage, für welche Tätigkeiten der Meisterbrief heute verlangt wird, nicht beantworten. Wie soll dann ein juristisch unbedarfter Handwerker hierüber Bescheid wissen?
Einige Hinweise hierzu finden Sie hier.
Das Potential an Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Handwerk wird aber erst dann ausgeschöpft werden, wenn der Meisterzwang vollständig abgeschafft wird.
Mitglieder der Monopolkommission rechnen bei Wegfall des Meisterzwangs mit bis zu einer Millionen neuen Arbeitsplätze.
Den Sozialstaat fit für die Zukunft machen
Thesenpapier von vier Grünen MdB'lerinnen
Die Autorinnen: Anna Lührman, Grietje Bettin, Christine Scheel, Thea Dückert fordern unter anderem:
Gerechtigkeit 21 heißt Freiheit und Selbstbestimmung für alle; deshalb brauchen wir mehr Transparenz und Verständlichkeit, und weniger entmündigende Bürokratie. Deswegen setzen wir uns in der Wirtschaftspolitik für die Interessen von kleinen und mittelständischen Betrieben ein. Sie schaffen die Arbeitsplätze, die wir jetzt brauchen. Gerechte Wirtschaftspolitik heißt Förderung des Mittelstandes: durch die Überwindung des Meisterzwangs, durch Entbürokratisierung der Beschäftigungsverhältnisse und durch Mitarbeiterbeteiligung in den Unternehmen.
Der Wirtschaftsminister von Baden-Württembergs und Stellvertretende Vorsitzender der FDP Dr. Walter Döring fordert die Abschaffung des Meisterzwangs
Auf seiner Rede ( Rede vor dem Landesparteitag der FDP/DVP am 5. Januar 2003 in Stuttgart hat Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring die Abschaffung des Meisterzwangs gefordert:
Ich fordere die Vertreter des Handwerks dazu auf, sich nicht als Bremser auf dem Weg zur Selbständigkeit zu betätigen, sondern die Reformvorschläge von Professor Hellwig, dem Vorsitzenden der Monopolkommission und der Bundesregierung aktiv zu begleiten, um damit mehr Gründungswilligen den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern und damit auch mehr Arbeitsplätze zu schaffen.
Auch bei den Handwerksverbänden gibt es erste Anzeichen, für eine Bereitschaft für eine Reform des Meisterzwangs
So hat der Kammerpräsident Peter Becker der Handwerkskammer Hamburg in einem Interview bei mit dem Hamburger Abendblatt vom 06.01.03 auf die Frage ob es in zehn Jahren den Meisterzwang noch gibt geantwortet:
Es wird ihn für bestimmte Gewerke, bei denen die Sicherheit eine große Rolle spielt, weiter geben. In anderen Gewerken kann ich mir den Meistertitel auch als reines Qualitätssiegel vorstellen.
Der BUH meint:
Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten gibt es schon heute Ausübungsbestimmungen, die über den Meisterzwang hinaus gehen (z. B. Medizinproduktehaftungsgesetz, oder die "Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz der Elektrizitätsversorger").
Darüber hinaus bedarf es keines Meisterzwangs und es wird ihn auch in wenige Jahren nicht mehr geben.
Der Meisterzwang taugt auch nicht als Schutz vor unqualifizierten Arbeiten, weil in der Handwerksordnung die Handhabe fehlt Meister, die mehrfach nachweislich mangelhafte und gefährdende Qualität geliefert haben in Zukunft derartige Arbeiten zu verbieten.
Hierin unterscheiden sich die Handwerksordnung von Zugangsbeschränkungen für z. B. Ärzte, die sehr wohl aufgrund von persönlichem Versagen von der weiteren Berufsausübung ausgeschlossen werden können.

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