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Handwerkspolitik 2003
- Wichtigstes Ereignis in der Handwerkspolitik 2003 war
die Handwerksnovelle
- Die aktuelle
Bundespolitische Diskussion über die Änderung der Handwerksordnung
- 15.11.03: Die FDP Hessen fordert: "Grundsätzlich abzuschaffen ist
der Zwang zum Meisterbrief für einen selbständigen deutschen Handwerker,
dessen in Deutschland tätiger EU-Kollege den Meiserbrief nicht benötigt."
- Die
Aussage der FDP zum Meisterzwang ist inhaltslos
und legt keine Position fest
- Meisterzwang Qualitätssiegel oder Hemmschuh?: Streitgespräch mit den
wirtschaftspolitischen Sprechern von CDU/CSU- und SPD-Fraktion,
Dagmar Wöhrl und Klaus Brandner
- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Reform der Handwerksordnung - Materialsammlung
- Schleswig-Holstein und Meklenburg-Vorpommern
wollen Meisterzwang verschärfen
- 19.08.03: Junge Liberale Rheinland-Pfalz:
"Der Meisterzwang ist nicht mehr zeitgemäß!"
- Der Meisterzwang ist nicht mehr zeitgemäß. Er ist eine
Marktzutrittsbarriere, deren Existenz sich nicht mit einem liberalen
Politikverständnis verträgt. Die Gründungsquote liegt deshalb im
Handwerk auch deutlich unter der in der restlichen Wirtschaft.
Zudem werden deutsche Handwerker gegenüber ihren europäischen
Konkurrenten benachteiligt, da diese den Meisterzwang nicht
kennen.
- FDP Wirtschaftsminister aus vier Bundesländern zum Meisterzwang
- 23.06.03 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP zu
Fragen rund um das Handwerk (Bundestagsdrucksache 15/1192 (pdf 79 kb)).
- Der Bundesregierung sind aktuell keine Bestrebungen bekannt geworden,
die darauf abzielen, eine dem deutschen Meisterbrief vergleichbare unternehmerische
und fachliche Qualifikation wie den Großen Befähigungsnachweis
in den Mitgliedsländern der EU einzuführen?
- Für den Gesamtzeitraum der vergangenen fünf Jahre liegen der Bundesregierung
keine Angaben über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen
nach § 8 Handwerksordnung vor.
Die Jahre 2000 und 2001 sind anhand den Bundesländern übersandter
Statistiken ausgewertet worden. Es lagen aus 14 Bundesländern Daten vor.
Danach wurden in 2000 insgesamt rund 15.000 Anträge auf Ausnahmebewilligung
gestellt und rund 7 500 Bewilligungen erteilt. In 2001 wurden rund
17.300 Anträge gestellt und rund 8.700 Bewilligungen erteilt.
- 04.06.03 Der hessische Landtag hat sich mit einem
Antrag der CDU für den Meisterzwang befaßt
- Die
Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2002
- Die Regierungsfraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen
haben am 05.05.03 den Antrag 13/3861 (pdf 248 kb) zur Lockerung
des Meisterzwangs eingebracht.
- In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Bemühungen
von Bundeswirtschaftsminister Clement und der rot-grünen
Bundesregierung zur Reform der Handwerksordnung im Bundesrat zu unterstützen.
- Die Grüne Fraktion in NRW hatte zu diesem Thema schon mitte März einen
Antrag verfasst.
- Die Handwerksverbände wollen am Meisterzwang festhalten und sogar auf
weitere Gewerbebereiche ausdehnen
- Lediglich auf das Inhaberprinzips wollen die Handwerksverbände verzichten.
Dies würde bedeuten, daß auch ein Personenunternehmen mit
angestelltem Meister betrieben werden dürfte. Bisher ist das nur
Kapitalgesellschaften erlaubt.
Zudem sollen handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen eines
Nebenbetriebs leichter möglich sein.
- Die Beschränkungen von unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieben sind
verfassungswidrig, weil die Unerheblichkeitsgrenzen nirgendwo gesetzlich
geregelt sind. Die Grenzen, die heute in Bußgeldverfahren verwendet werden,
wurde nie veröffentlicht und beruhen auf einer veralteten - für
Betroffene schlechteren - Rechtsgrundlage.
- Das Inhaberprinzip aufzuheben reicht bei weitem nicht.
Dies wird nur die Praxis ausweiten wird, nach der
Meister sich als
Konzessionsträger für Existenzgründer zur Verfügung stellen,
ohne in den Betrieben tatsächlich mit zu arbeiten.
Von den Betroffenen wird dies als Schutzgelderpressung empfunden.
Bei ebay
können solche Konzessionen ersteigert werden.
- Auch Wirtschaftsminister Clement hat festgestellt:
Und obendrein ist das Handwerksrecht in einem wichtigen Bereich
alles andere als verfassungs-und europafest:
Mit den von den Handwerksverbände gewünschten Änderungen würde sich daran
nichts ändern.
- Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang
Clement vor der Fraktion der SPD zum Thema: "Agenda 2010 für
Wirtschaft und Arbeit" am 08. April 2003 in Berlin
- In der Rede hat Minister Clement die Ankündigen in der
Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder vom 14.03.2003
(siehe unten) wiederholt und in einigen Punkte präzisiert.
-
Bisher bleibt aber weiter unklar, in welchem Umfang das Handwerksrecht
tatsächlich liberalisiert werden soll.
- Der Sprecher für Wirtschaft u. Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion
Klaus Brandner erklärt den Handlungsbedarf im Handwerksrecht (27.03.03).
- Als Begründung nennt er im wesentlichen:
- unflexible Angebotsmärkte,
- mangelnder Wettbewerb,
- unzureichende Existenzgründungsdynamik im Handwerk,
- Rückgang der Zahl der Meisterprüfungen allein im Zeitraum
1995 bis 2001 um über 44 Prozent,
- deutliche Zunahme der Schwarzarbeit,
- Inländerdiskriminierung und vor allem
- Rückgang der Ausbildungsbereitschaft des Handwerks.
In einem
Bericht vom Handelsblatt vom 12.04.03 wird MdB
Klaus Brandner darüber hinaus mit den Feststellungen zitiert:
In jedem Bericht der Monopolkommission seit 20 Jahren wird die komplette
Abschaffung von Handwerksordnung und Meisterzwang gefordert:
Weil sie als Jobbremse wirke. „Wir werden mit dem Handwerk diskutieren,
allerdings auf Basis von Fakten“, so Brandner. So sei das
Handwerk schon lange nicht mehr der Ausbilder der Nation:
Es biete heute 30 % der Lehrstellen an, statt bis zu 70 % wie in
den 50er Jahren. Insgesamt sei die Beschäftigung im Handwerk
rückläufig: von 6,1 Millionen im Jahr 1994 auf 4,4 Millionen
Leute heute. Auch die Zahl der Meisterprüfungen nehme ab –
trotz des Meister-Bafögs. Das Handwerk bildet laut Brandner heute
weniger Meister aus, als es selbst für die Nachfolge in bestehenden
Betrieben brauche. Auch der Anteil des Handwerks an der Bruttowertschöpfung
habe sich verringert: von 10,7 % im Jahr 1994 auf 8 % im vergangenen Jahr.
Als besonders auffällig bezeichnete SPD-Handwerksexperte Christian Lange
die Gründerquote bei den Beschäftigten: In der Gesamtwirtschaft liege
sie bei 13,7 %, im Handwerk nur bei 4 %.
- Der Tagesspiegel vom 28.03.03 meldet:
- Das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
(ZDH) verabschiedete am Donnerstag auf einer Sondersitzung ein
Konzept zur Modernisierung der Handwerksordnung. Das Konzept
soll zu einer Diskussionsgrundlage mit Wirtschaftsminister Wolfgang
Clement und dem Kanzler werden, die den Meisterzwang nur noch auf
wenige Berufe begrenzen wollen. Der ZDH will diese Pläne stoppen.
Zahlreiche Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammern
(IHK) sprachen sich hingegen dafür aus, den Kanzler bei der
Umsetzung seines Reformplans zu unterstützen – und dabei eigene
Interessen hintanzustellen. Das geht aus einem internen Protokoll
des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor, das
dem Handelsblatt vorliegt. „Es gefährdet unsere Glaubwürdigkeit,
wenn wir den uns belastenden Teil vorschnell zurückweisen, ohne
tragfähige Alternativen anzubieten", heißt es in dem Papier.
- MdB Dirk Niebel (FDP) stellt der Bundesregierung die Frage,
wie sich das Angebot an Ausbildungsplätzen entwickeln würde,
wenn auch im Handwerk Kentnisse auf Gesellenniveau mit der
Ausbildereignungsprüfung zur Ausbildung berechtigen würde.
- Aus der Antwort geht hervor, daß die derzeitigen Regelungen
sowohl in Industrie und Handel, als auch im Handwerk das Ausbilden
teilweise unnötig erschwerden und derzeit überprüft werden.
- mehr
- Die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen
fordern:
"Meisterzwang aufheben - Abschied vom mittelalterlichen
Zunftsozialismus"
- Düsseldorf 18.03.03, Nach den Grünen in der Bremer Bürgerschaft
fordert nun auch die
Grünen im NRW-Landtag die Abschaffung des Meisterzwangs.
Reiner
Priggen (Fraktionsvorsitzender) forderte die Landesregierung auf
eine Reforminitiative in den Bundesrat einzubringen.
- Tausende von Lehrstellen könnten geschaffen werden,
wenn der Meisterbrief nicht die unabdingbare Voraussetzung zur
Führung eines Handwerksbetriebes wäre. Derzeit seien 500.000
Arbeitsplätze gefährdet, weil für 50.000 Handwerksbetriebe keine
Nachfolger gefunden werden könnten.
- Die Bundesregierung kündigt erneut eine Reform der Handwerksordnung
an (26.02.2003)
- Ziel ist die Förderung der Selbständigkeit durch Erleichterungen für
den Berufszugang im Handwerk und Erleichterungen für nichthandwerkliche
Existenzgründerinnen und -gründer. Mit dieser Zielsetzung werden alle
Vorschriften der Handwerksordnung darauf hin überprüft, wie durch Abbau
nicht notwendiger Regulierungen Existenzgründungen erleichtert werden
können.
- Die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerker und handwerksähnlichen
Gewerbe soll durch den Erwerb von Qualifikationen außerhalb der
handwerklichen Meisterprüfung und durch größere Flexibilität verbessert
werden. Hierzu gehören beispielsweise neue Regelungen zum Erfordernis
der Meisterprüfung oder die Aufhebung des "Inhaberprinzips". Das
Bundeswirtschaftsministerium ist hierüber im Dialog mit dem Handwerk.
Genaue Details sollen im Sommer festgelegt werden.
- Podiumsdiskussion am 13.02.03 bei Bündnis 90/Die Grünen in Bremen:
Der Meisterbrief - Schöne Kür oder lästige Pflicht (Bündnis 90/Die Grünen)
- Die Podiumsdiskussion steht im Zusammenhang mit dem
Antrag
der Grünen, in dem der Bremer Senat aufgefordert wird, im Bundesrat eine
Initiative zu starten, durch die der Meisterzwang auf Bundesebene
abgeschafft werden soll.
- Zu dem Antrag hat der BUH eine
Stellungnahme
abgegeben
- Die Grüne MdB'lerin Cornelia Behm fordert das Handwerk zur Aufgabe des Widerstands
gegen Abschaffung des Meisterzwangs auf
- Kein Meisterzwang im Handwerk ! titelt Frau Behm ihre
Pressemitteilung vom 09.02.03. Dort heißt es:
Wenn die Arbeitgeber die Entriegelung des Arbeitsmarktes
wollen, dürfen sie nicht nur über Kündigungsschutz reden,
sondern müssen sich auch zur Abschaffung des Meisterzwangs
bekennen. Es ist doch nicht einzusehen, warum Gesellen mit
mehreren Jahren Berufserfahrung keinen Betrieb gründen und
führen dürfen. Dieses Relikt aus der Ständegesellschaft ist
ein Wachstumshindernis. Es behindert die Gründung neuer
Unternehmen und damit den Wettbewerb. Die Aufhebung des
Meisterzwangs macht den Meister nicht überflüssig. Dort wo
seine besondere Qualifikation gefragt ist, wird sie sich am
Markt auch durchzusetzen. Dazu sollten sich gerade diejenigen
bekennen, die an anderer Stelle mehr Markt fordern.
- Der Bundesvorsitzende des liberalen Jugendverbandes, Daniel Bahr MdB
fordert: Meisterzwang jetzt abschaffen (24.01.03)
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kündigt eine
Überprüfung der Handwerksordnung an
- In den Tagesnachrichten vom 17.01.03 hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angekündigt:
Die Handwerksordnung wird daraufhin überprüft, wie durch den
Abbau nicht notwendiger Regulierungen die Gründung von handwerklichen
und nicht-handwerklichen Existenzen gefördert werden kann.
- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Meisterzwang abschaffen -
Existenzgründungen erleichtern (17.01.03):
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Die Handwerksordnung ist ein Beispiel für die Überregulierung
in Deutschland. Sie erschwert Existenzgründungen und drängt
Selbstständige in die Schwarzarbeit. Häufig wird Handwerkerinnen
und Handwerkern, die in Grenzbereichen ohne Meisterbrief arbeiten,
der Betrieb geschlossen. Sie werden als Schwarzarbeiter verfolgt,
auch wenn sie Steuern und Sozialversicherungsbeträge korrekt
abführen.
- Die SPD will Existenzgründungen im Handwerk erleichtern
- In der
Wiesbadener Erklärung der SPD zur Mittelstandspolitik
vom 07.01.03 wird angekündigt:
Für Existenzgründer und Kleinstunternehmen werden vereinfachte
Startbedingungen gelten. Der sogenannte small-business-act umfaßt
folgende Punkte:
- eine Minimalbesteuerung und einfachste Buchführungspflichten
für Existenzgründer und Kleinstunternehmer,
- eine Überprüfung von handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Verhältnis
zur Handwerksordnung und
- bessere Finanzierungskonditionen und Erleichterungen des
unternehmerischen Generationswechsels.
Darüber hinaus werden junge Existenzgründer in den ersten vier
Jahren von Beitragszahlungen an die Industrie-, Handels- und
Handwerkskammern ausgenommen.
- Weitergehende Meldungen, wonach der Wirtschaftsminister Clement auch
Gesellen ohne Meisterbrief die Betriebsgründung erlauben wolle, hat
ein Sprecher des Ministers dementiert.
- Erfreulich ist trotzdem, daß nun Bewegung in das Thema Meisterzwang kommt.
-
Auch schon die "Überprüfung von handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Verhältnis
zur Handwerksordnung" könnte, wenn sie ernsthaft betrieben wird,
Erleichterungen und insbesondere Rechtssicherheit für Gesellen bringen
und so weitere Existenzgründungen im handwerklichen Umfeld ermöglichen.
Bisher können selbst Spezialisten aus den Wirtschaftsministerien
von Bund und Ländern die Frage, für welche Tätigkeiten der Meisterbrief
heute verlangt wird, nicht
beantworten. Wie soll dann ein juristisch
unbedarfter Handwerker hierüber Bescheid wissen?
Einige Hinweise hierzu finden Sie
hier.
- Das Potential an Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Handwerk wird
aber erst dann ausgeschöpft werden, wenn der Meisterzwang vollständig
abgeschafft wird.
Mitglieder der Monopolkommission rechnen bei Wegfall des
Meisterzwangs mit bis zu einer Millionen neuen Arbeitsplätze.
- Den Sozialstaat fit für die Zukunft machen
Thesenpapier von vier Grünen MdB'lerinnen
- Die Autorinnen: Anna Lührman, Grietje Bettin, Christine Scheel,
Thea Dückert fordern unter anderem:
- Gerechtigkeit 21 heißt Freiheit und Selbstbestimmung für alle;
deshalb brauchen wir mehr Transparenz und Verständlichkeit, und
weniger entmündigende Bürokratie. Deswegen setzen wir uns in der
Wirtschaftspolitik für die Interessen von kleinen und
mittelständischen Betrieben ein. Sie schaffen die Arbeitsplätze,
die wir jetzt brauchen. Gerechte Wirtschaftspolitik heißt
Förderung des Mittelstandes: durch die Überwindung des
Meisterzwangs, durch Entbürokratisierung der
Beschäftigungsverhältnisse und durch Mitarbeiterbeteiligung
in den Unternehmen.
- Der Wirtschaftsminister von Baden-Württembergs und
Stellvertretende Vorsitzender der FDP Dr. Walter Döring fordert die
Abschaffung des Meisterzwangs
- Auf seiner Rede ( Rede vor dem Landesparteitag der FDP/DVP
am 5. Januar 2003 in Stuttgart hat Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring
die Abschaffung des Meisterzwangs gefordert:
Ich fordere die Vertreter des Handwerks dazu auf, sich nicht
als Bremser auf dem Weg zur Selbständigkeit zu betätigen,
sondern die Reformvorschläge von Professor Hellwig, dem
Vorsitzenden der Monopolkommission und der Bundesregierung
aktiv zu begleiten, um damit mehr Gründungswilligen den Weg
in die Selbständigkeit zu erleichtern und damit auch mehr
Arbeitsplätze zu schaffen.
- Auch bei den Handwerksverbänden gibt es erste Anzeichen, für
eine Bereitschaft für eine Reform des Meisterzwangs
- So hat der Kammerpräsident Peter Becker der Handwerkskammer Hamburg
in einem Interview bei mit dem
Hamburger Abendblatt vom 06.01.03 auf die
Frage ob es in zehn Jahren den Meisterzwang noch gibt geantwortet:
Es wird ihn für bestimmte Gewerke, bei denen die
Sicherheit eine große Rolle spielt, weiter geben. In anderen
Gewerken kann ich mir den Meistertitel auch als reines
Qualitätssiegel vorstellen.
Der BUH meint:
Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten gibt es schon heute Ausübungsbestimmungen,
die über den Meisterzwang hinaus gehen (z. B. Medizinproduktehaftungsgesetz,
oder die "Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit
aus dem Niederspannungsnetz der Elektrizitätsversorger").
Darüber hinaus bedarf es keines Meisterzwangs und es wird ihn auch in
wenige Jahren nicht mehr geben.
Der Meisterzwang taugt auch nicht als Schutz vor unqualifizierten Arbeiten,
weil in der Handwerksordnung die Handhabe fehlt Meister, die mehrfach
nachweislich mangelhafte und gefährdende Qualität geliefert haben in Zukunft
derartige Arbeiten zu verbieten.
Hierin unterscheiden sich die Handwerksordnung von Zugangsbeschränkungen für
z. B. Ärzte, die sehr wohl aufgrund von persönlichem Versagen von der weiteren
Berufsausübung ausgeschlossen werden können.
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