PRESSEINFORMATION
Nach dem (heutigem) Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Entscheidung des Lübecker Amtsgerichts, in der eine Tortendesignerin vom Vorwurf der „unerlaubten Handwerksausübung“ freigesprochen wurde, fordert der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) die ersatzlose Streichung des Tatbestands „der unerlaubten Handwerksausübung“ aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Regierungsparteien auf Kollisionskurs
Mit den zu erwartenden neuerlichen Bekenntnissen zum Meisterzwang am 2. Juli im Bundestag (Drucksache 18/5217) machen sich die Regierungsparteien immer unglaubwürdiger. Sie feiern darin eine weltweit einzigartige Marktzugangschranke zum Nachteil des freien Marktes und der Gewerbe- und Berufsfreiheit. „Beide Regierungsfraktionen übernehmen ungeprüft die Argumente des ständischen Handwerks und verweisen wohlwollend auf deren Studien.
Die zeigen aber ganz im Gegenteil, dass die „Überlebensrate“ bei Existenzgründern mit Ausnahmebewilligungen oder nach der Altgesellenregelung, deutlich höher liegt, als bei geprüften Meistern“, kommentiert BUH-Sprecher Jonas Kuckuk.
„Und obwohl ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, wegen überzogener Markzugangsbeschränkungen in Deutschland zu befürchten ist, bleibt der Gesetzgeber untätig. Der kurz bevorstehende Untergang des Meisterzwangs in sehr vielen Gewerken ähnelt doch sehr der Geschichte vom „sichersten Passagierschiff der Welt“: Der Eisberg ist längst in Sicht, doch auf dem Promenadendeck wir munter weitergefeiert. Rettungsboote? Fehlanzeige!“
Politik gefordert: Rechtssicherheit für Gewerbetreibende ohne Meisterbrief
„Als erste Maßnahme muss der Bundestag deshalb jetzt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ändern. Abgrenzungsfragen von handwerklichen Tätigkeiten haben im Umfeld von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung oder Unterschlagung von Sozialabgaben nichts zu suchen. Folgen muss eine unabhängige(!) Evaluierung der Handwerksnovelle von 2004, vor dem Hintergrund der Reglungen im übrigen europäischen Wirtschaftsraum. Dann wir man im Meisterzwang den ständischen Anachronismus erkennen, der so dringend abgeschafft gehört!“
Der Fall Zenz: kein bedauernswerter Einzelfall, sondern übliche Methode
Der Fall Sylvia Zenz hat lokal und exemplarisch gezeigt, was in Schleswig-Holstein jedes Jahr tau-sendfach passiert: Betroffene werden zuerst von den Innungen mit Abmahnungen überzogen, dann von den Handwerkskammern eingeschüchtert und schließlich von den Ordnungsämtern mit Bußgeldern belegt und so vor Gericht gezwungen.
Diese Methodik kann nur aufgehen, weil Selbstständige Handwerker solche langwierigen Auseinandersetzungen oft scheuen. Der Lübecker Prozess zeigt eindrücklich und stellvertretend für ungezählte Fälle, wie mangelhaft Behörden in Deutschland handwerksrechtliche Sachverhalte prüfen und ohne rechtlich fundierte Grundlage Bescheide ausfertigen.
Die Folge: Be- oder Verhinderung von selbstständiger Existenz. Der BUH rät deshalb allen Gewerbetreibenden ohne Meisterbrief:
„Prüfen Sie amtliche Schreiben immer genau und lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Im Zweifelsfall immer den Rat von erfahre-nen Handwerksrechtlern einholen, um Fehlreaktionen zu vermeiden, fristgerechte Widersprüche zu formulieren und existenzgefährdende Urteile zu verhindern.“
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.:
Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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