Nicht nur von Messer und Gabel bedroht: die kreativen Torten von Sylvia Zenz.
Dass Sylvia Zenz eine begnadete Tortendesignerin ist, wissen auch die örtlichen Bäcker und Konditormeisterbetriebe. Bei ihnen lässt sie ihre Tortenböden backen und füllen, weil sie zum einen viel zu beschäftigt ist und zum anderen ihre wertvolle Zeit lieber in den Entwurf und das Design ihrer Torten investiert. Nur zwei Aufträge im Monat kann sie für ihre aufwendigen Designtorten annehmen.
Alle anderen Kunden schickt sie zum Konditor oder zu befreundeten Kolleginnen. Doch die preisgekrönten Designertorten weckten schon vor Jahren das Ermittlungsinteresse und führten zu Bußgeldverfahren. Zum 15-jährigen Jubiläum der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit Ostholstein wollte man sich nicht an einer wunderbaren Torte laben, sondern der unbequemen Tortendesignerin aus Lübeck lieber „das Handwerk legen“.
Wir wundern uns schon sehr, dass man darüber hinaus nicht die Gelegenheit am Schopfe packte und mithilfe einer Durchsuchung und Beschlagnahme einer Torte das Jubiläum feierte. Man gab der Handwerkskammer alle möglichen falschen Informationen und die ersten Schreiben wegen „unerlaubter Handwerksausübung“ trudelten im Ladengeschäft der Tortendesignerin ein.
Trotz eindringlicher Warnung des BUH und intensiver Beratungsgespräche entschied Sylvia Zenz am Ende einer Reihe von Drohbriefen der Kammer, sich auf eine Betriebsbesichtigung einzulassen und der Kammer ihre Umsätze zu offenbaren. Damit hoffte sie, hinreichend zu belegen, dass der Anteil ihres Umsatzes für Torten nur unerheblich sei. Natürlich hatte sie für 2 Torten im Monat auch kein Gewerbe angemeldet, weil sie sich als Künstlerin/Designerin versteht und dies dementsprechend als freiberufliche Tätigkeit angemeldet und versteuert hatte. Das Backen überließ sie ja dem örtlichen Konditormeister.
Sylvia Zenz ließ sich nichts gefallen, aber irgendwann geht einem der Stress durch die Kammer doch ziemlich auf den Senkel. Es ist erstaunlich, dass die vorgelegten mageren Umsätze von der Kammer dennoch nicht als unerheblich eingestuft wurden. Stattdessen beharrte diese stur darauf, dass hier ein Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag ausgeübt werde. Die Handwerkskammer Lübeck ignorierte beharrlich jegliche Klarstellung von Seiten der Tortendesignerin und reichte den „Fall“ an das Ordnungsamt weiter.
Wie sehr sich Ordnungsämter über Anzeigen der Kammern und Kreishandwerkerschaften freuen, wissen FREIBRIEF-Leser aus unseren unzähligen Berichten aus dem ganzen Land. Es folgte der obligatorische Bußgeldbescheid ohne Prüfung der vollständig eingereichten Belege für eine künstlerische Tätigkeit, die eben überhaupt kein Handwerk sein kann und darf. Sollte Sylvia Zenz die Anerkennung ihrer künstlerischen Arbeit verweigert werden, bliebe ihr immer noch die Möglichkeit, auf einen sogenannten unerheblichen Nebenbetrieb auszuweichen und somit ihre Torten zu legalisieren.Mittlerweile besuchen mehr und mehr Konditormeister ihre Tortendesign-Kurse, weil diese Kunst eben nicht in der Meisterschule gelehrt wird und Sylvia Zenz den Teilnehmern praxisnah Tipps und Tricks zeigt. Selbst in die Versuchsküche von Dr. Oetker wurde sie bereits als Referentin eingeladen, um die dortigen Konditoren in die Geheimnisse des Tortendesigns einzuweihen.
Welchen Sinn kann also dieses absurde Ordnungswidrigkeitsverfahren haben?
Denken wir an den erklärten Zweck des Meisterzwangs, wüssten wir nicht, wo hier nach Gefahren für Leib und Leben zu suchen wäre. Wenn wir den Weg der Ermittlung zur Ermittlungsgruppe Ostholstein und der Kreishandwerkerschaft zurückverfolgen, dann kann man nur annehmen, dass wohl ein neidischer Konditormeister die erfolgreichste Konkurrenzbekämpfungsgruppe in Schleswig-Holstein angeschoben hat, um dem uzünftigen Treiben der erfolgreichen Designerin den Garaus zu machen.
Doch das lässt sich Sylvia Zenz auf gar keinen Fall bieten und geht nun mit Unterstützung des BUH und einer seiner versierten Rechtsanwältinnen gegen das Ordnungswidrigkeitsverfahren vor. Erst jetzt besteht eine wirkliche Gefahr für die Funktionäre der Kammer in Lübeck (Gefahr für Leib und Kleben).
Sylvia Zenz übt nun des Öfteren den Tortenwurf auf Fratzen des Meisterzwangs. Allerdings nur mit Billigtorten aus der Gefriertruhe, denn ihre eigenen sind ihr für diese Schweinerei zu schade. (jk)
Nächster Verhandlungstermin ist am 17. Juni, um 12 Uhr, im Amtsgericht Lübeck, Burgfeld 7, Saal 263. Treffpunkt vorm Amtsgericht, um 11.30 Uhr, anschließend Pressegespräch bei unerlaubter Torte und illegalen Cupcakes, vsl. 13.30 Uhr bei Sugar Heart, Schönböckener Str. 18 a/b, Lübeck
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.:
Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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