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SOKA-BAU will Kopfsteuer von soloselbstständigen Handwerkern

Soloselbstständige werden erneut Opfer von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Politik

FREIBRIEF 1/2015 - Berlin (jk)

Seit dem 10.12.2014 gilt ein neuer Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) haben dort ausgehandelt, dass die SOKA-BAU künftig einen Mindestbeitrag für Berufsbildung in Höhe von 900 Euro im Jahr erheben darf. Ministerin Nahles soll nun die Vereinbarung für allgemeinverbindlich erklären.

Bislang werden SOKA-BAU-Beiträge in Prozentanteilen von der Bruttolohnsumme aller gewerblichen Arbeitnehmer eines Betriebes erhoben. Die Höhe der Pauschale ist besonders für Kleinunternehmer und nebenberuflich Tätige unterhalb der Umsatzsteuerpflichtgrenze von 17.500 Euro schmerzhaft. Die SOKA-BAU rechtfertigt dies damit, dass Solounternehmer „zukünftig auch von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren“. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt jedoch, dass nur jeder Zehnte der Soloselbstständigen später auch Arbeitgeber wird.

Die neue Bildungskopfprämie wird aber nicht für alle Betriebe echte Kosten verursachen. Der „Mindestbeitrag“ soll auf sonstige SOKA-BAU-Beiträge für gewerbliche Angestellte anrechenbar sein. Also nicht nur auf Beiträge für das Berufsbildungsverfahren, sondern auch für das Urlaubskassenverfahren. Schon ein gewerblich Angestellter genügt und die Pauschale ist verrechnet. Soloselbständige finanzieren infolgedessen die Urlaubskasse der Konkurrenz sachfremd mit.

Dabei dürften sie am Tarifvertragsschluss kaum beteiligt gewesen sein, da nur wenige von ihnen gewerkschaftlich organisiert sind und ihre Stimme auch kein Gewicht in den Arbeitgeberverbänden hat, obwohl sie rund 42% aller Unternehmer im Handwerk stellen – Tendenz steigend. Der Soloselbstständige im Baugewerbe zahlt, bleibt aber von den Leistungen der SOKA-BAU weiterhin ausgeschlossen.

„Die neue Geldquelle hat die SOKA-BAU der Umsetzung der „Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit des ZDB zu verdanken. Dieser war bereits Befürworter der neuen Gewerbeanzeigeverordnung (siehe Beitrag in FREIBRIEF 1/2015, S.4). Ziele sind die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung und erweiterte Zulassungsbefugnisse für die Handwerkskammern, die dann „nur noch diejenigen eintragen, die eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweisen können.“

Am Ende steht eine diskriminierende Liste von „verdächtigen Gewerbeanzeigen“, eine für Soloselbstständige unverhältnismäßig hohe Sonderpflichtzahlung, Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung und mehr Kompetenzen für die Handwerkskammern. Diese Neuerungen scheinen lediglich dem Zweck zu dienen, den privilegierten Stand der etablierten Betriebe abzusichern und der lästigen, soloselbstständigen Konkurrenz die Tür vor der Nase zuzuknallen: Achtung, geschlossene Gesellschaft!

* Update: Mitte Juli 2015 erging die Allgemeingültigkeitserklärung der Arbeitsministerin.




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