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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Hairstylist kettet sich aus Protest ans Göttinger Kreishaus

Am Freitagmorgen, den 26.11. kettete sich der Göttinger Hairstylist und Visagist Sasha Arnold ans Geländer vor dem Eingang des Göttinger Kreishauses. Mit der Aktion demonstrierte Arnold gegen einen Bußgeldbescheid, den ihm die Behörde dieser Woche erteilte, weil der Hairstylist seinen Kunden die Haare nicht „nur“ stylte, sondern auch geschnitten hat.

Sasha Arnold bei seiner Arbeit

Arnold hatte zuvor seine Dienste in einem Laden in der Innenstadt über mehr als 6 Jahre angeboten. Während dieser Zeit waren seine Kunden stets zufrieden mit seiner Arbeit. Bei der Protestaktion trugen Arnold und seine Mitarbeiterin mit einem Transparent „Wir wollen arbeiten – weg mit dem Meisterzwang – JETZT!“ Ihre Forderung noch einmal pointiert vor..

Der Landkreis wurde 2008 mit seinen Behinderungsmaßnahmen gegen den Hairstylisten tätig. Zwei Gerichte befassten sich zwischenzeitlich mit dem Fall, ohne jedoch eine genaue Sachprüfung der Verfahrengründe vorzunehmen. Der Tatbestand des Haareschneidens wurde pauschal mit einem Bußgeld belegt, der Umfang und die konkreten Umstände "der Tat" (Erheblichkeit / Minderhandwerk) wurden aber gar nicht im Urteil berücksichtigt. Nach Aussage des verteidigenden Anwalts hätte ordnungsgemäße Prüfung der Sachlage zu einem Freispruch geführt. Gegen dieses skandalöse Vorgehen zu Gunsten deutscher Handwerkskammern wendet sich die heutige Aktion der beiden Betroffenen. „Ich möchte einfach wie in den Jahren zuvor weiterhin mein Geld mit meiner Hände Arbeit verdienen. Dabei ist kein Kunde zu Schaden gekommen und ich bin dem Staat nicht auf der Tasche gelegen“, sagte Sasha Arnold während der Aktion vor dem Kreishaus.

Der BUH erklärt sich solidarisch mit den Forderungen der beiden Göttinger „Haar-Arbeiter“ „Seit 2009 darf jeder europäische Betrieb in Deutschland handwerkliche Aufträge ausführen. Qualifikationsnachweise werden nicht mehr verlangt. Gleichzeitig vernichten Göttinger Beamte einen mehrfach ausgebildeten, langjährig tätigen, zur Zufriedenheit seiner Kunden arbeitenden Unternehmer und seine Beschäftigte“, kommentiert Oliver Steinkamp vom BUH die Situation, und meint weiter „Es ist mir unbegreiflich,warum Politiker ihre eigenen Landsleute so hängen lassen!“ Der BUH fordert den sofortigen Stopp der Verfolgung von Sasha Arnold. Mittelfristig muss der Meisterzwang abgeschafft werden abgeschafft werden.

Der Berufsverband unabhängiger Handwerker und Handwerkerinnen - BUH e.V. tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk mit und ohne Meisterbrief

Hintergründe:

Der Landkreis Göttingen erließ 2009 einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher unerlaubter Handwerksausübung (fehlende Eintragung in die Handwerksrolle). Sasha Arnold legte hiergegen Einspruch ein. Unter anderem verteidigte er sich damit, dass er gar nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden brauche, selbst wenn er Tätigkeiten des Frisörs ausüben würde. Denn es fehlen für die Eintragungspflicht mehrere Voraussetzungen, insbesondere würde er nur sogenanntes Minderhandwerk ausüben.

Darüber hinaus besteht eine Eintragungspflicht nur, wenn die fraglichen Tätigkeiten in „erheblichem Umfange ausgeübt würden. Und dazu verlangt die Handwerksordnung den Umfang eines „Ein-Mann-Vollschichtbetriebes“. Denn auch handwerkliche Tätigkeiten dürfen ohne Handwerkskammermitgliedschaft ausgeübt werden, solange vom Gesetz vorgegebene Grenzen nicht überschritten werden. Mit den Frisörtätigkeiten würde er dieses Volumen aber nie erreichen.

Diese Position wurde inzwischen für einen vergleichbaren Sachverhalt beim AG München durch das Gutachten einer unabhängigen Gutachterstelle, die dem Gesetzgeber nahesteht bestätigt. Mit dem Fall Sascha Arnold haben sich das AG Göttingen und das OLG Braunschweig befasst. Beide haben den Bußgeldbescheid bestätigt. Aber beide Gerichte haben sich verweigert, die Einwände von Sasha Arnold abzuhandeln. Damit haben sie über wesentliche Teile des Verfahrens gar nicht entschieden, obwohl dies gesetzlich notwendig gewesen wäre.

Rechtsanwalt Ratzke meint zu alledem: „Es entsteht der Eindruck, als ob hier die Gerichte die Aufgabe gehabt hättten, um jeden Preis eine dem verkammerten Handwerk gefällige Arbeit abzuliefern.“

Der BUH e.V. setzt sich für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein und lehnt den Meisterzwang als Voraussetzung für eine Existenzgründung ab.

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