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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Jagdsaison auf Böhnhasen eröffnet

Niedersachsen intensiviert die sogenannte "Bekämpfung der Schwarzarbeit" und will mit einem Wettbewerb kommunale Behörden "motivieren", mit Bußgeldverfahren gegen freie Handwerker vorzugehen. Gleichzeitig wird auf Bundesebene eine Neufassung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes diskutiert.

Politik im Dienst der Kammern

Zahlreiche Varianten der meisterfreien selbständigen Handwerksausübung werden immer noch dem diskriminierenden und irreführenden Begriff der "Schwarzarbeit" zugeordnet. Weil der angeblich notwendige Eintrag in die Handwerksrolle fehlt, werden Handwerker gejagt, die Steuern und Sozialabgaben zahlen. Das dient lediglich dem Schutz der (angeblich legalen) Meisterbetriebe vor weiteren Mitbewerbern. Mit dem neuen Projekt biedert sich die schwarz-gelbe Landesregierung vor den nächsten Wahlen bei Handwerkskammern und Innungen an. Mit Jörg Bode greift ausgerechnet ein Minister der "Bürgerrechts-" und "Markt"-Partei FDP in die Kiste der Folterwerkzeuge gegen Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Gleichheit und letztlich gegen die Würde des Menschen.

Sasha Arnold bei seiner Arbeit

Keine Lehren aus der Vergangenheit

Die gerne als "aussichtsreiche" Bundesratsinitiative bezeichnete Änderung des "Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" ist allerdings schon einmal von der damals schwarz-roten Bundesregierung abgeschmettert worden. 2005 hatte der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/521) vorgelegt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass handwerks- und gewerberechtliche Verstöße nach dem Schwarzarbeitsgesetz gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer schädigen und zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen. Deshalb sei es erforderlich, für die Verfolgung handwerks- und gewerberechtlicher Schwarzarbeitsverstösse die Voraussetzungen für die Ermittlungen der nach Landesrecht zuständigen Behörden zu verbessern und ihnen Befugnisse zu übertragen, die denen der Zollverwaltung entsprechen. Darüber hinaus sollte die unlautere Werbung verfolgt werden. Die Bundesregierung lehnte das Ansinnen damals überwiegend ab (vgl. Bundestagsdrucksache 16/521).

Die vorgesehene Ausweitung der Prüfbefugnisse auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden sei systemwidrig. Es sei rechtssystematisch nicht möglich, den Landesbehörden im Rahmen von Prüfungen bei Vorliegen eines Tatverdachtes, die in den §§ 3 und 4 SchwarzArbG niedergelegten umfangreichen Auskunfts- und Betretungsrechte einzuräumen. Auch die Einführung der Bußgeldtatbestände für "unlautere Werbung" sah die damalige Bundesregierung kritisch, sowohl aus rechtssystematischen Gründen, wie auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichtes vom 5. Dezember 2005 (1 BvR 1730/02) zur Handwerksordnung.

Wunschprogramm der Wiederholungstäter

Nachdem etwas Gras über den gescheiterten letzten Versuch gewachsen ist, übernahm in diesem Jahr Niedersachsen die Initiative, um die Wünsche der Fahnderszene doch noch in ein Gesetz zu gießen. Der Entwurf wurde bereits vom Bundesrat angenommen und ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens an die Bundesregierung überwiesen worden.

Wir bestehen bekanntermaßen ebenfalls auf einer Änderung dieses Gesetzes. Unser Ansatz ist dabei naturgemäß ein völlig anderer. Der Tatbestand der "unerlaubten Handwerksausübung" gehört aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gestrichen, denn "Konkurrenzschutz für bestehende Firmen" hat nichts mit Schwarzarbeitsbekämpfung zu tun! Zudem sieht schon die Handwerksordnung umfangreiche Sanktionen vor. In der öffentlichen und gesetzlich abgesicherten Diffamierung als "Schwarzarbeiter" sehen wir eine Ungleichbehandlung gegenüber den Meisterbetrieben und einen Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes.

Repression statt Rechtssicherheit

Welches Problem haben Kommunen eigentlich mit uns meisterfreien Handwerksunternehmen? Wir zahlen Steuern und wenn wir der unerlaubten Handwerksausübung beschuldigt werden, meist nach einer Denunziation durch die verkammerte Konkurrenz, wehren wir uns natürlich gegen die erhobenen Bußgelder. Die angeblichen Verstöße gegen bspw. die Handwerksordnung / den Meisterzwang sind aber nur durchsetzbar, wenn der Beklagte kleinbei gibt und sich nicht mit Hilfe unseres Verbands dagegen wehrt. In solchen Fällen feiern die Handwerkskammern eine Orgie mit ihren "unbestimmten Rechtsbegriffen" (auch "Gummiparagrafen" genannt). Demnächst kann sich auch deine niedersächsische Heimatgemeinde im Fahndungserfolg wälzen, wenn sie vielleicht ganz oben auf der Rankingliste steht. Dann werden Bürgermeister und Landräte den Fahndern auf die Schulter klopfen und können das "gewonnene" Preisgeld der Gemeindekasse zuführen. Auf der anderen Seite fragt sich manch ein Fahnder aber auch, warum er für die Konkurrenzbekämpfung der etablierten Betriebe zuständig sein soll. Und warum für ihn bei der Anwendung von Gesetzen die Interpretation der Handwerkskammern maßgeblich sein soll. Wo diese sich bisher vor allem durch die Verbreitung von irreführenden Informationen hervorgetan haben.

Vorschlag zur Güte

Der Tatbestand der unerlaubten Handwerksausübung wird aus dem Gesetz gestrichen. Dann gewinnen die Behörden Zeit und Mittel (in Niedersachsen weit mehr als 50.000 Euro im Jahr), die sie dringenderen Aufgaben zur Verfügung stellen könnten, etwa der Gewerbeförderung auf Gemeindegrund.

Wir versprechen für diesen Fall:

In Rente gehenden oder arbeitslos werdenden Angehörigen der derzeitigen Bundesfahnderszene spenden wir zum Abschied je ein Fernglas. Damit macht auf der Lauer liegen in der Freizeit sicher ähnlich viel Spaß wie das derzeitige Auskundschaften und Unterbinden ehrlicher und vor allem produktiver Arbeit. Versprochen ist versprochen - Feldstecher bitte beim BUH anfordern unter dem Stichwort "Ende im Gelände".

Weitere Informationen:

Und das ist geplant:

1. Ein Wettbewerb, der Kommunen für verstärkte Anstrengungen bei Bußgeldverfahren in Gewerberechtsangelegenheiten belohnt.

2. Eine öffentliche "Rangliste", die diejenigen Gemeinden outet, welche sich nicht oder in "unzureichendem" Umfange an den Gewerbejagden beteiligen.

3. Eine Neuauflage einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Im Einzelnen:

- Abschaffung des Richtervorbehaltes bei Hausdurchsuchungen.

- Ein Werbeverbot für meisterfreie Handwerksbetriebe.

- Automatisierter Zugriff auf Telefonanschlussdaten.

Das Prämiensystem

Das Wirtschaftsministerium stellt ab 2012 jährlich 50.000 ¤ für 9 Preise in 3 Kategorien zur Verfügung, um den unterschiedlichen Ausgangspositionen der Kommunen Rechnung zu tragen:

- 3 Preise für die Zahl der Bußgeldverfahren (10.000, 8.000, 7000 Euro).

- 5 Preise für Kommunen mit besonderer Steigerung ihrer Anstrengungen (jeweils 4.000 Euro).

- Und einen Sonderpreis für die Kommune, die sich durch einen besonders innovativen Gedanken, eine besondere Aktion etc. ausgezeichnet hat (z.B. Plakataktionen, Internet,besondere Kooperationen)..

"Die Auswahl erfolgt durch eine Jury, die noch zusammengesetzt wird." (aus einem Rundschreiben der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.)

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