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Wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks aus Sicht der Bundesregierung

Hier geht es zu weiteren Informationen über die geplante Änderung der Handwerksordnung.

Der hier ziterite Text entstammt der Begründung für den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Dieser Text weicht in manchen Passagen von der Begründung des Referentenentwurfs ab.

2. Ausgangslage

a) Wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks

Die Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes, des Institutes für Mittelstandsforschung Bonn, des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, der Rollenstatistik des ZDH und des Berufsbildungsberichts für das Ausbildungsjahr 2000/2001 zeigt seit Mitte der neunziger Jahre eine anhaltend negative Entwicklung im Handwerk (Gewerke der Anlage A); die Zahlen im einzelnen:

Die selbständige Erwerbstätigkeit ist in Deutschland geringer ausgeprägt als im europäischen Vergleich. Die Selbständigenquote liegt in Deutschland bei rd. 9,3 %, der EU-Durchschnitt liegt bei rd. 12,3 %. In der Gesamtwirtschaft lag 2002 die Gründungsquote (jährliche Existenzgründungen ohne Betriebsübernahmen zum Gesamtunternehmensbestand laut IfM) bei 12,3 %(2), im Handwerk (Anlage A) dagegen nur bei 4,7 % (Existenzgründung ohne Betriebsübernahmen zum Unternehmensbestand laut RWI). Grund dafür ist u.a. auch die im internationalen Vergleich hohe Dichte an Marktzugangsregulierungen.

Die durchschnittliche Verweildauer, d.h. das Bestehen eines Meisterbetriebs am Markt, ist nach Datenauswertungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Mittelstandsforschung nicht signifikant höher als die eines vergleichbaren mittelständischen produzierenden gewerblichen Unternehmens, das keinen Marktzugangsbeschränkungen unterliegt.

Bei einer Gesamtschau der Daten zum Handwerk kann die negative Entwicklung nicht entscheidend auf konjunkturelle Gegebenheiten, sondern muss in erster Linie auf strukturelle Ursachen zurückgeführt werden. Seit Einführung der amtlichen Handwerksberichterstattung in 1968 gibt es keine vergleichbare Schrumpfungsphase. Rückgänge, insbesondere die des Jahres 1993, wurden bisher zeitnah überwunden. Die Entwicklung erfasst praktisch das ganze, sektoral sehr heterogene Handwerk. Auch die Gewerbezweiggruppen außerhalb des Bauhandwerks sind stark rückläufig.

Gesamthaft muss außerdem festgestellt werden, dass das Handwerk in seiner derzeitigen Struktur in weiten Bereichen Schwierigkeiten hat, auf die Herausforderungen des Marktes zu reagieren. Die Gewerbeabgrenzungen sind ein Hindernis bei der Entwicklung innovativer Konzepte, durch die verschiedene Leistungen kundengerecht gebündelt und aus einer Hand angeboten werden können.


(1) Zu den Beschäftigten zählen tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen stehen, einschließlich Auszubildender und Heimarbeiter.

(2) Das IfM schätzt sogar auf Grund der Umsatzsteuerstatistikzahlen ohne Kleinstunternehmen für 2002 eine Gründungsquote von 14,0 %

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