Zur Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 27.09.2009 hat der BUH die Parteien nach ihren Plänen gefragt (Fragen des BUH-Wahlprüfstein).
Richtig ist allerdings, dass auch im Kammerwesen mögliche Interessenkonflikte analysiert werden müssen sowie ob Effizienzgewinne und damit Entlastungen für Unternehmen gezielt werden können.
Meyer: Nach der Dienstleistungsrichtlinie soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten deutlich leichter werden. Dabei muss eine Inländerdiskriminierung grundsätzlich vermieden und Bürokratie so weit wie möglich abgebaut werden. Ein wichtiges Instrument sind die Einheitlichen Ansprechpartner. Sie sollen es ermöglichen, dass alle Formalitäten über eine Kontaktstelle abgewickelt werden können. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Bundesländern. In vielen Regionen sind bereits Anlaufstellen für Gründer geschaffen worden. Aufgabe des Bundes ist es, die Gesamtkoordinierung sicherzustellen.
Meyer: Bei der Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme orientieren wir uns an drei Grundsätzen: Sie müssen das Prinzip der Eigenverantwortung stärken, dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entsprechen und dürfen das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit nicht verletzen. Um ihre Aufgabe in Zukunft zu erfüllen, müssen sie weiter entwickelt und verändert werden. Ihre Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit muss reduziert werden. Deshalb müssen soziale Sicherheit und Erwerbsarbeit weiter entkoppelt sowie die Finanzierung auf breitere Basis gestellt werden. Unsere sozialen Sicherungssysteme müssen unterschiedlichen Bedürfnissen, Lebensphasen und Lebenslagen Rechnung tragen. Dabei müssen Grundrisiken zuverlässig für alle abgesichert sein. Bereitschaft und Fähigkeit zur individuellen Vorsorge müssen gestärkt werden. Durch unsere steuerlichen Maßnahmen werden wir auch Personen mit kleineren Einkommen hierfür einen zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen. Wir verschließen die Augen auch nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demografische Strukturen die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Deshalb wollen wir die Förderung der privaten Altersvorsorge entbürokratisieren und vereinfachen. Selbständige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen so künftig besser vorsorgen können.
Meyer: Grundsätzlich vertrauen wir der Sachkunde und Objektivität der Kammern. Richtig ist allerdings, dass auch im Kammerwesen mögliche Interessenkonflikte analysiert werden müssen sowie ob Effizienzgewinne und damit Entlastungen für Unternehmen gezielt werden können. Auch beim Ausüben des Betretungsrecht von Beauftragten der Handwerkskammern um Prüfungen vorzunehmen, geht die CDU mit der Bundesregierung davon aus, dass sich diese and die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes halten.
Meyer: Der Deutsche Bundestag hat 2004 auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs der rot-grünen Bundesregierung die Handwerksordnung novelliert. Auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Bestimmung aufgenommen worden, dass die Folgen der Neuregelung überprüft werden sollen. Kriterien für eine Meisterpflicht sind für uns der Beitrag zur Ausbildungsleistung, Leistungsfähigkeit und Leistungsstand des Handwerks, Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes und der Gefahrenabwehr. Deshalb sind in der Anlage A nicht nur gefahrengeneigte, sondern auch Gewerbe verblieben, die einen bedeutsamen Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses leisten.
Meyer: Deutschlands starker und innovativer Mittelstand ist unser wirtschaftliches Rückgrat im Hinblick auf Beschäftigung, Ausbildung, Investition und technischen Fortschritt. Der Mittelstand, Familienunternehmen, Handwerk und Freie Berufe stehen für nachhaltiges Denken und solides Wirtschaften. Ihr Handeln vermittelt Zuversicht in den Standort Deutschland. Zugleich ist der Erfolg unseres Mittelstandes eng an die Voraussetzung eines funktionierenden Wettbewerbs und unternehmerische Freiheit geknüpft. Konzepte für den Mittelstand ziehen sich deshalb wie ein roter Faden durch unser Regierungsprogramm - beispielsweise bei den Themen Arbeitsmarkt und Steuerpolitik. Bei den Lohnzusatzkosten oder beim Bürokratieabbau.
Deutschlands Mittelstand darf in der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht in eine Kreditklemme geraten. Wir wollen verhindern, dass durch eine restriktive Bewertungspraxis die Kreditversorgung zusammenbricht. Wir werden zudem die Rahmenbedingungen für Investitionen in Chancenkapital verbessern.
Wir wollen die Bürokratie weiter abbauen. Unser Ziel ist der Abbau aller Nationalen Statistik- und Berichtspflichten netto um 25 Prozent bis 2011. Eine einfacherer und bessere Gesetzgebung hilft besonders mittelständischen Unternehmen, Wachstumspotentiale zu nutzen. Wir werden die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien noch intensiver nutzen und so für eine Vereinfachung bürokratischer Vorgänge sorgen
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