Zur Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 27.09.2009 hat der BUH die Parteien nach ihren Plänen gefragt.
Bis zum 28. Dezember soll die europäische Dienstleistungsrichtlinie in
deutsches Recht umgesetzt werden. Dann können Handwerker aus dem
europäischen Ausland ohne weitere Auflagen in Deutschland ihre Dienste
anbieten. Von Handwerkern aus Deutschland wird weiterhin ein Meisterbrief
verlangt, ersatzweise ein Nachweis über sechs Jahre Berufserfahrung
und davon 4 Jahre in leitender Tätigkeit oder eine polizeiliche Bescheinigung
der persönlichen Zuverlässigkeit. Wie stehen Sie dazu, und gibt es in Ihrer
Partei Pläne, um diese Diskriminierung von Inländern zu verhindern?
Zum Hintergrund: Umsetzung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne
Wenn „Solo-Selbständige“ Fragen oder Probleme beispielsweise zu ihrer Sozialversicherung haben, stehen sie häufig vor einer Situation unklar verteilter Ansprechpartner und Zuständigkeiten. Wir wünschen uns eine eindeutig erreichbare und wirklich unabhängige Koordinationsstelle, die dem Anfragenden zuverlässig den zuständigen Ansprechpartner vermittelt. Wie steht Ihre Partei dazu, was haben Sie in diesem Zusammenhang bereits auf den Weg gebracht?
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne
Kleinstselbstständige fallen vermehrt aus den sozialen Sicherungssystemen heraus. Ihre Einkünfte sind häufig unregelmäßig und von geringer Höhe. Welche Konzepte haben Sie, um diesem Personenkreis Mindeststandards im Bereich der Pflege-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen?
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne
Handwerkskammern vertreten zum einen die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe
und sind zum anderen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen
und Ausübungsberechtigungen zuständig. Damit entscheiden sie, ob
Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen werden und sich niederlassen
dürfen. In dieser hoheitlichen Rolle entscheiden sie auch über die
Zulassung von Konkurrenz und freie Berufsausübung allgemein. Diese Doppelfunktion
führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten, welche sich zum Nachteil
von Existenzgründern auswirken. Sehen Sie hier Reformbedarf und falls
ja, wie könnte eine solche Reform aussehen?
Zum Hintergrund: Handwerkskammern habe die Zuständigkeit für die
Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen übertragen bekommen
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne
Es existieren keine klaren Abgrenzungskriterien von Tätigkeiten, die ausschließlich
Handwerksmeistern vorbehalten sein sollen. Deshalb ist es für Betriebe
ohne Meisterbrief unmöglich genau abzustecken, welche Tätigkeiten ausgeübt
werden dürfen und welche nicht. Dennoch gehen Ordnungsämter mit drakonischen
Maßnahmen gegen solche Betriebe vor. Es werden immer wieder
Hausdurchsuchungen vorgenommen, obwohl das Bundesverfassungsgericht
allein 2007/2008 in 21 Fällen deren Rechtswidrigkeit festgestellt hat.
Werden Sie sich für eine praktikable Formulierung der Abgrenzungsbestimmungen
einsetzen und dafür, dass Behörden in Abgrenzungsfragen verbindliche
Auskünfte erteilen?
Zum Hintergrund: Minderhandwerks - Handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne
Die Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung wurden auch nach der
Reform von 2004 dem Meisterzwang unterstellt, da man davon ausging, dass
die Ausübung dieser Tätigkeiten zu Gefahren für Leib und Leben Dritter führen
würde. Ein weiterer Grund neben der Gefahrengeneigtheit wurde damals nicht
mehr angeführt, um das Grundrecht auf die freie Berufswahl einzuschränken.
Das Bäckerhandwerk gehört z.B. zu diesen "gefahrengeneigten" Handwerken,
nicht aber das Backen von Fladenbrot. Warum birgt Ihrer Meinung nach das
Backen von Brötchen Gefahren für Leib und Leben Dritter, nicht aber das Backen
von Fladenbrot oder die Zubereitung eines Fischgerichts?
Zum Hintergrund: Regelungszweckes der Handwerksordnung - gefahrengeneigte Handwerke
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne
Warum sollten unabhängige HandwerkerInnen Ihre Partei wählen?
Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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mail: BUHev-Buro
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