Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung,
Abmahnung,
Meisterzwang ist verfassungswidrig
Verfolgungspraktiken in Niedersachsen
In Niedersachsen wird angeblich unerlaubte Handwerksausübung häufig nach
dem sogenannten Gifhorner Modell verfolgt. Dies beinhaltet, daß
Handwerksorganisationen sich an der Finanzierung von "Ermittlern" beteiligen
oder diese in eigener Regie beauftragen.
Von Städten und Kreisen werden die "Ermittler" mit hoheitlichen
Befugnissen ausgestattet.
Außerdem erhalten diese "Ermittler" Bußgeldabhängige "Leistungszulagen".
Durch diese Praxis wird das staatliche Gewaltmonopol außerkraft gesetzt.
(siehe auch Verfolgung von Handwerksausübung durch Handwerksorganisationen)
Der Ministerpräsident Wulff hat uns im September 2003 auf Fragen zu diesen Praktiken geantwortet:
Die niedersächsischen Kommunen haben im Zusammenhang mit der Verfolgung von
Schwarzarbeit verschiedene Modelle entwickelt, mit denen die Verfolgung effizient
und effektiv durchgeführt werden kann. Dem Einsatz von privaten Ermittlern sind
dabei durchaus Grenzen gesetzt. Ich habe das Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gebeten, entsprechend klarstellende Hinweise
an die zuständigen Verfolgungsbehörden zu erlassen.
Ein Mitarbeiter des Ministerpräsidenten hat uns gegenüber dies erläutert, daß er keine Probleme
dabei sieht, wenn die Handwerksorganisationen sich an den Kosten der "freien Ermittler" beteiligen.
Aber es dürfe nicht sein, daß die "Ermittler" an den Bußgelder beteiligt werden.
Dagegen hat ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums uns mitgeteilt, daß die Anreizsetzung
hohe Bußgelder zu verhängt, indem die "Ermittler" an den Bußgelder beteiligt werden, nicht zu
beanstanden sein, aber an der Kostenbeteiligung der Handwerksorganisationen an der Finanzierung
von "Ermittler"-Stellen sein nicht zulässig.
Nach unseren Informationen werden trotzdem weiterhin zumindest in manchen Landkreisen
"Ermittler" von den Kreishandwerkerschaften oder Handwerkskammern finanziert und
an den Bußgeldern beteiligt.
Auf die Frage: "Ist die Bezahlung dieser Ermittler abhängig von der ermittelten Menge
von Verstößen gegen die Mitgliedschaftspflicht oder das Schwarzarbeitsverbot oder von der
Höhe der aufgrund der Ermittlungen erlassenen Bußgeldbescheide?" (siehe Landtagsdrucksache 15/948 vom 07.04.2004) antwortete der Wirtschaftsminister lapidar:
"Grundsätzlich nicht."
Für den Laien klingt diese Antwort so, als ob die "Ermittler" nicht an Bußgeldern beteiligt
werden. Jeder juristisch auch nur minimal geschulte weiß jedoch: "Grundsätzlich nicht" bedeutet, daß
es einige Fälle gibt in denen von dem Grundsatz abgewichen wird, also die "Ermittler" Bußgeldabhängige
Vergütungen bekommen.
Es besteht zumindest der Eindruck, daß das Land seiner Aufsichtspflicht gegenüber den Städten
und Landkreisen nicht nachkommt.
Eine Rechtfertigung, warum Mitarbeiter von Handwerkskammern in Niedersachsen bei
Hausdurchsuchungen zugegen sind,
blieb die Landesregierung bisher auch schuldig.
- Braunschweig
- Die Stadt Braunschweig setzt einen "Ermittler" im Außendienst
zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ein. Dieser "Ermittler" wurde
gemäß NGefAG zum Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt. Er hat
dadurch angebliche Befugnisse zur Identitätsfeststellung,
Prüfung von Berechtigungsscheinen, zur Platzverweisung, zur
Durchsuchung von Sachen , zum Betreten und zur Durchsuchung
von Wohnungen und zur Sicherung von Sachen.
- Nach unseren Informationen ist dieser Ermittler im Auftrag
der Innung des Bauhandwerks und der Kreishandwerkerschaft tätig.
D. h. das Anstellungs- oder freie Mitarbeiterverhältnis besteht
nicht (nur?) zwischen dem "Ermittler" und der Stadt, sondern
zwischen dem Ermittler und den Handwerksorganisationen, die
reine Interessenvertretungen sind! Uns ist nicht bekannt, ob
dieser "Ermittler" auch Bußgeldabhängige "Leistungszulagen"
erhält wie z. B. die Ermittler in Celle und Gifhorn.
- Die Stadt beteiligt sich an den Kosten des "Ermittlers" mit einem
monatlichen Beitrag von 1.000 DM bis 31.05.2000 und seit dem
mit 2.000 DM.
- Die Stadt Braunschweig hat in einer Pressemitteilung
angekündigt, daß sie unter anderem unerlaubte Handwerksausübung scharf
verfolgen will. In der Pressemitteilung war auch eine "Hotline-Nummer"
angegeben, unter der Fragen zur Schwarzarbeit (und damit auch zur
angeblich unerlaubten Handwerksausübung) beantwortet werden.
Dies hat der BUH zum Anlaß genommen, dort nachzufragen, wie verschiedene
Handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen in Braunschweig beurteilt werden.
Bedauerlicher Weise ist die Stadt Braunschweig nicht Willens oder nicht
in der Lage derartige Fragen zu beantworten. Alle die von der Stadt
Braunschweig wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung verfolgt werden,
sollten sich darauf berufen, daß sie nicht Vorsätzlich gegen diese
verfassungswidrigen Bestimmungen verstoßen haben. Wenn die Stadt diese
handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen nicht beantwortet, kann dem Bürger
nicht vorgeworfen werden, daß er vorsätzlich gegen diese Bestimmungen
verstoßen hat.
Betroffene können diesen Schriftwechsel über das BUH-Büro erhalten.
Pressemitteilung des BUH zu diesem Schriftwechsel.
- Braunschweiger Zeitung, 21.09.2007: Fahnder erwischte keinen
einzigen Schwarzarbeiter - Stadt und Handwerkerschaft beenden jetzt Vertrag
- Celle
- "Im Landkreis Celle wurde im April 1999 ein verdeckter Ermittler
eingestellt. Er wird zu einem Drittel von der Kreishandwerkerschaft
bezahlt, obwohl dies die gesetzliche Aufgabe der Stadt und des
Landkreises ist."
Der "Ermittler" im Außendienst zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
hat eine Vertrag als freier Mitarbeiter. Er hat
einen Dienstausweis als Verwaltungsvollzugsbeamter. Und er erhält
10 % der vereinnahmten Bußgelder.
- Ein Mitarbeiter des Landkreises Celle behauptete gegenüber dem BUH, daß dieser
Vertrag nicht mehr besteht. Allerdings konnte der Mitarbeiter nicht kläre,
seit wann dieser Vertrag nicht mehr bestehen soll.
- Diepholz
- Im Landkreis Diepholz wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt,
um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder
entsprechend zu verhängen.
Bisher hatten die Innungen zusammen 14.000 Mark und die
Kreishandwerkerschaft 6000 Mark zur Finanzierung des Ermittlers
beigesteuert. Die 6000 Mark wurden jetzt erneut bewilligt.
- Einbeck und Northeim
- In den Städten Einbeck und Northeim wird zumindest ein
"Ermittler" eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen
und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wird mindestens teilweise von den
Kreishandwerkerschaft bezahlt.
Der "Ermittler" arbeitet selbständig und ist an der Höhe der
Bussgelder beteiligt (Kopfgeld).
- Gifhorn
- Ein Mitarbeiter in der "Schwarzarbeitsbekämpfung" ist im
Rahmen eines Honorarvertrags beschäftigt. Sein monatliche Honorar
wird durch eine Leistungszulage ergänzt, die sich an der Summe der
jährlich rechtskräftig abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren
orientiert.
Die Bezahlungsmodalitäten haben sich wohl in den seit der
"Ermittler" seine Tätigkeit 1996 aufnahm auch geändert.
- Das
"Gifhorner Modell" bei der Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief
- Lüneburg
- Der "Fahnder" wird alleine von der Kreishandwerkerschaft bezahlt,
Unterstützung gibt es aber von Stadt, Kreis und Arbeitsamt.
- Im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg vom 26. April 2006 ist eine
"Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit"
zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg abgedruckt, in dem geregelt ist (§ 3):
Außerdem beschäftigt der Landkreis einen Gewerbeermittler; Art und Umfang
der Beschäftigung sowie deren Entlohnung werden im Einvernehmen mit der Stadt und
der Kreishandwerkerschaft Lüneburg festgelegt.
- Peine
- Im Landkreis Peine wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt,
um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder
entsprechend zu verhängen.
Zunächst war ab Sommer 1998 ein "Ermittler" auf Honorarbasis für
den Kreis tätig. Mit dem Haushalt 2000 wurde eine Planstelle für
einen "Ermittler" geschaffen. Es ist unklar, ob die
Kreishandwerkerschaft sich an der Finanzierung dieser
Stelle - wie in anderen Landkreisen - beteiligt hat.
Eine Beteiligung der Handwerkskammer ist nicht auszuschließen.
Der "Ermittler" ermittelt, setzt die Bußgelder fest, die der auch
behalten kann. Mit den Bussgeldeinnahmen bestreitet der Kreis
Sach- und Personalkosten.
Vom Sommer 1998 bis Ende 2000 war ein "Ermittler" als
Selbständiger (freiberuflich - wie in anderen Landkreisen)
auf Honorarbasis tätig, dann hat sich der Kreis dazu entschieden,
aus dem "Ermittler" einen festen Angestellten zu machen. Dies
wird damit gerechtfertigt, daß die sogenannten Ermittler die
Ermittlungsverfahren auswerten und die Bussgeldverfahren
einleiten soll.
- Verden
- Im Landkreis Verden wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt, um
sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder entsprechend
zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wird seit 1999 von dem Landkreis Verden und der
Kreishandwerkerschaft gemeinsam engagiert.
- Wolfsburg
- Im der Stadt Wolfsburg wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt,
um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder
entsprechend zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wurde seit 1998 von der Stadt und der
Kreishandwerkerschaft eingesetzt.
- Informationen zu Schwarzarbeit oder unerlaubte
handwerkliche Tätigkeit vom Landkreis Oldenburg
Weitere Informationen
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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