Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?
Kritik an Plänen des Wirtschaftsministers
Hartmut Schauerte, Dagmar Wöhrl
Mit scharfen Worten hat die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar Wöhrl, die geplante Änderung der Handwerksordnung kritisiert. "Die Bundesregierung schießt mit ihrem Gesetzentwurf immer weiter über das Ziel hinaus", sagte Wöhrl am Mittwoch in Berlin. "Wir brauchen und wollen Reformen. Dem rot-grünen Kahlschlag im Handwerk reichen wir aber nicht die Hand."
Rot-Grün missachte vor allem die Ausbildungsleistung des Handwerks und gefährdet mit der Holzhammer-Methode viele Tausend Ausbildungsplätze. Die Bereitschaft, Lehrlinge einzustellen, werde in vielen Berufen auf den Nullpunkt sinken, sagte sie voraus und forderte, dass der Meisterbrief in den Gewerben, die besonders zur Ausbildung in Deutschland beitragen, erhalten bleiben müsse.
Der mittelstandspolitische Sprecher, Hartmut Schauerte wies darauf hin, dass kein anderer Bereich des Mittelstandes in den letzten Jahren stärker unter den wirtschaftspolitischen Fehlern der Bundesregierung leiden haben müssen als das Handwerk und trotzdem seine gesellschaftlichen Aufgaben wahrgenommen hätte.
Am kommenden Dienstag, 03. Juni werden die Fraktionsvorsitzende Angela Merkel und weitere Spitzenpolitiker der Union mit dem Handwerkspräsidenten Dieter Philipp und über 300 Handwerkern in Berlin diskutieren. Die Veranstaltung steht unter dem Motto 'Handwerk ohne Meister?'.
Worum geht es bei der Reform? In der Handwerksordnung wurde 1953 die Meisterprüfung als Zugangsvoraussetzung zur gewerblichen Ausübung eines Handwerks verankert. In einem Gewerbeverzeichnis sind derzeit 94 Berufe aufgezählt, für die Meisterzwang gilt. Eine Betriebseröffnung blieb Gesellen ohne Meisterbrief hier verwehrt. Nach dem Gesetzentwurf der Regierung sollen künftig 65 dieser Handwerksberufe jedem Existenzgründer offen stehen. Der Meisterbrief soll nur noch in 29 so genannten "gefahrengeneigten Berufen" vorgeschrieben werden. Streit gibt es auch darum, welche Berufe als gefahrgeneigt gelten. Dazu gehören unter anderem: Bauberufe wie Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Straßen- oder Gerüstbauer, aber auch Berufsfelder wie Metallbauer, Karosserie-/Fahrzeugbauer, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Installateur, Elektrotechniker, Tischler, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Zahntechniker und Glaser
Aber auch in diesen Berufen sollen Gesellen ohne Meisterbrief nach zehn Jahren Berufserfahrung - davon fünf in leitender Position - oder bei Anstellung eines Meisters als Selbstständige arbeiten dürfen.
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