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Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?

Presseerklärung: Bundestag beschließt Klarstellung Zur Handwerksordnung

Berlin 27.06.03. In seiner heutige Sitzung wird der Bundestag eine Klarstellung zur Handwerksordnung beschließen.

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen" (Bundestagsdrucksache 15/1089) wird höchstrichterliche Rechtsprechung in eine gesetzliche Regelung umgesetzt.

In der Begründung des Gesetzes heißt es:

"Handwerkskammern und Behörden gehen vielfach mit Abmahnverfahren, Betriebsschließungen und Bußgeldern gegen Unternehmen vor, die "einfache Tätigkeiten" ausüben, aber nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind. Betroffen sind mittelständische, insbesondere kleinere und kleinste Unternehmen und Existenzgründer, die eine "Nischentätigkeit" zur Geschäftsidee ihrer gewerblichen Tätigkeit machen wollen. Dadurch werden Existenzgründungen erschwert und Arbeitsplätze gefährdet."

Auch nach unserer Beobachtung habe Ordnungsbehörden in der Vergangenheit Unternehmen im handwerklichen Umfeld unberechtigter Weise verfolgt. Dabei werden die Unternehmen ohne tatsächlichen Tatverdacht werden reihenweise Hausdurchsuchungen durchgeführt. Bei denjenigen, die sich gerichtlich - mit spezialisierten Anwälten - gegen diese staatlichen Übergriffe wehren, werden dann häufig nicht einmal Bußgelder verhängt. Verhängte Bußgelder werden von Gerichten in den Berufungsverhandlungen in der Regel aufgehoben.

Es ist zu hoffen, daß die Behörden nach dieser gesetzlichen Klarstellung endlich geltendes Recht beachten und nicht weiterhin legal arbeitende Unternehmen im handwerklichen Umfeld verfolgen. Der BUH schätzt, daß jährlich mehrere zehntausend Bußgelder wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung gegen legal arbeitende Unternehmen verhängt werden.

Es wird allerdings weiter streitig bleiben, welche Tätigkeiten ohne Meisterbrief ausgeübt werden dürfen.

"Mit dieser Klarstellung wird die Bremse für Existenzgründungen und Arbeitsplätze leicht gelockert. Richtig Fahrt kann die dringend erforderliche Wirtschaftsbelebung im handwerklichen Umfeld erst aufnehmen, wenn der Meisterzwang ganz aufgehoben wird. Mit der geplanten Befreiung von 65 Handwerken vom Meisterzwang ist die rot-grüne Koalition auf dem richtigen Weg." So BUH-Vorstandsmitglied Thomas Melles.

Die endgültige Wiedereinführung der Gewerbefreiheit im Handwerk wird wohl vom Bundesverfassungsgericht bewerkstelligt werden müssen. Bis jetzt sind ca. 20 Verfassungsbeschwerden gegen den Meisterzwang (wegen Hausdurchsuchungen, gegen ein Bußgeld und Feststellungsklagen in denen beantragt wurde, bestimmte Tätigkeiten ohne Meisterbrief ausführen zu dürfen) in Karlsruhe anhängig. Einige dieser Verfassungsbeschwerden wurden verschiedenen Verbänden - unter anderem auch dem BUH - zur Stellungnahme übersandt.

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