BUH-Pressemitteilungen, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
Zur Debatte, die der Bundestag am Donnerstag dem 16.10.2008 zur Verschärfung von Bestimmungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung geführt hat (Bundestagsdrucksache 16/10488), erklärt der BUH:
Voraussetzung für die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt, die von der Bundesregierung mit einer Gesetzesänderung des Schwarzarbeitsgesetzes angestrebt wird, ist zuerst die Ordnung bei der Bedeutung des Begriffes „Schwarzarbeit“.
In der Tat werden selbst in der Pressemitteilung des Bundestages vom 14.10.08 die Begriffe Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft unkommentiert nebeneinander gestellt. Genannt wird ein geschätztes Volumen von 349 Milliarden Euro für 2007. Zur Schattenwirtschaft - nach dieser Schätzmethode - gehören (vereinfacht gesagt) alle Umsätze, die am Finanzamt vorbei getätigt werden. Also auch erlaubte Nachbarschaftshilfe und kriminelle Umsätze aus z. B. Hehlerei und Drogenhandel. Zur Schwarzarbeit, die mit der geplanten Gesetzesänderung bekämpft werden soll, gehören diese Umsätze nicht!
Besonders gravierend ist aus Sicht des BUH, dass auch formale gewerberechtliche und handwerksrechtliche Meldeverstöße als Schwarzarbeit verfolgt werden.
BUH- Vorstandsmitglied Oliver Steinkamp kommentiert: „Hauptsächlich wegen dieser Begriffsverwirrung werden Unternehmen, die Steuern und Sozialabgaben richtig abführen häufig mit höheren Strafen belegt, als diejenigen, die ganz ohne Gewerbemeldung arbeiten und somit Steuern und Sozialabgaben hinterziehen. Steuerhinterzieher haben keine Unterlagen zu Ihren Aufträgen. Deswegen lassen sich bei ihnen in der Regel keine großen Umsätze nachweisen und die Strafen bleiben sehr gering.
Dagegen drohen kommunale Ordnungsbehörden den Steuer zahlenden Unternehmen immer wieder mit Kundenbefragungen unter dem Vorwurf der Schwarzarbeit - tatsächlich geht es bei diesen Verfahren aber lediglich um formale Fehler bei der Gewerbeanmeldung. Die Betroffenen haben bei der bestehenden Begriffsunklarheit keine Möglichkeit Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen ohne dass eine Ruf schädigende Kundenbefragung unter dem Vorwurf der Schwarzarbeit durchgeführt wird. Dieses Vorgehen bedroht die Existenz der betroffenen Unternehmen.“
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
Startseite | Nachrichten | Handwerkspolitik | Presse | Handwerksrecht | Archiv/Suche | Links | Kontakt/Impressum