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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Brief des BUH an den Bundestag (10.01.1998)

Am 12.01.1998 erhielten die Mitglieder des deutschen Bundestags folgenden Brief vom BUH:

Sehr geehrter MdB,

als Mitglied in einem Ausschuß sind Ihnen die Drucksachen 13/8846 und 13/9388 zur weiteren Beratung übergeben worden. Als BuH möchten wir Ihnen folgendes zu bedenken geben:
Es existieren zur Zeit verbreitet Betriebe, die "Handwerk" unter anderem Namen betreiben. (Reisegewerbe, künstlerische Tätigkeiten, Minderhandwerk...) Durch den Druck der Handwerkskammern (HwKn) wird von den Ordnungsbehörden nun zunehmend versucht, diese Betriebe zu schließen oder durch Bußgeldandrohung aus dem Wettbewerb zu drängen. Es stehen Hunderte von Existenzen auf dem Spiel, viele eigene und für Arbeitnehmer geschaffene Arbeitsplätze, die Beiträge unserer Mitgliedsbetriebe an die Finanz- und Sozialkassen ,viele kleine Hoffnungen und lebensnahe Ideen.

Die Gesetzesvorlage der SPD,CDU/CSU,FDP, die nach mehrjähriger Beratung die Meisterpflicht festschreibt, wird die HwKn in ihrer Haltung bestätigen; es werden weitere Verfahren gegen Mitbewerber angestrengt werden. Wir, die Mitgliedsbetriebe des BuH, viele befreundete Betriebe und solche in Gründung fürchten, daß wir weiter unter dem Damoklesschwert der Betriebsschließung arbeiten müssen. Da hilft keine Gründermentalität und unternehmerische Risikobereitschaft, auch wenn sie noch so vehement eingefordert wird. Es kann nicht sein, daß zum Führen eines stehenden Handwerksbetriebes lediglich ein Qualifikationsweg offen bleibt. Parallel bieten sich dazu unserer Meinung nach
- eine dreijährige Gesellen-/innenzeit im jeweiligen Beruf
- die Industriemeisterprüfung
- eine mehrjährige Selbständigkeit im Reisegewerbe/ Minderhandwerk/ künstlerischer Tätigkeit
- mehrjährige leitende Tätigkeiten in bestehenden Betrieben und andere zu nennende Beispiele an.

Gegen eine Meisterpflicht spricht aus unserer Verbandssicht:

- Die hohen Kosten des Meistertitels, die ein Bewerber aus anderen EU - Staaten bereits in Produktionsmittel stecken kann.
- Das derzeitige System von Kumpanei und Klüngel unter den etablierten Meisterbetrieben. Ein/e Geselle/in, mit langjähriger sowohl unselbständiger wie selbständiger Berufserfahrung, beantragt eine Ausnahmebewilligung für den Eintrag in die Handwerksrolle. Im Prüfungsausschuß sitzt die zukünftige ortsansässige Konkurrenz und freut sich über jeden Mitbewerber, den sie lahmlegen kann.
- Das Modell Lehrling - Geselle - Meister" redet etwas schön, was es nicht mehr gibt; denn wer bildet tatsächlich auf der Baustelle den Lehrling aus ? Der/ die Geselle/in; wer macht das Aufmaß und oft genug die Zeichnung ? Der/die Geselle/in; wer benutzt das Werkzeug so, daß alle dem Meister/ der Meisterin später auf die Schulter klopfen? Der/ die Geselle/in.
- Weder in Portugal noch in Schweden, in England oder Italien wird durch fehlende Meisterbetriebe ein mangelndes Maß an Qualität erzeugt. Dort halten die Dachstühle einen Sturm aus, sind die Fahrräder richtig repariert und die Mauern im Lot.
- Es wurde nie hinterfragt, wieviele der meisterlosen Betriebe sich am dualen System der Ausbildung beteiligen würden, wieviele dauerhafte Arbeitsplätze eingerichtet werden könnten.

Die von Ihnen mit ausgearbeitete Novelle der Anlage A macht zum Konzept, was bereits besteht. Die Mehrheit der Mitglieder des BuH entstammen dem derzeitigen Ausbildungs- und Arbeitssystem.
Wir meinen, es ist an der Zeit, dieses System zu reformieren, wir wollen keine Demontage des dualen Systems, auch keine Abschaffung des Meisterbriefs zu Gunsten einer totalen Gewerbefreiheit.
Wir nehmen diese Novelle zur Anlage A wahr, um auf uns aufmerksam zu machen und unsere nicht abzustreitenden Probleme mit dem derzeitigen Kammersystem darzustellen. Deswegen fordern wir:
Unsere Betriebe müssen weiterleben können !
Alternative Wege zur Existenzgründung im Handwerk müssen erhalten bleiben und genehmigt werden !

Es würde uns interessieren, ob Sie über diese Seite des Handwerks Bescheid wußten, und würden uns über einen Antwortbrief an unsere Geschäftsstelle sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen für den BuH:

10.01.98

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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