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Bundesregierung plant die Verschärfung der Strafen für angeblich unerlaubten Handwerksausübung

Berlin 21.02.02. Die Bundesregierung plant das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verschärfen. Die erste Lesung soll an 22.02.02 im Bundestag stattfinden. Außer der fraglos notwendigen Strafverschärfung für Sozialabgabenhinterziehung und illegale Beschäftigung, soll auch die Strafe für angeblich unerlaubte Handwerksausübung dramatisch von 100.000,- auf 300.000,- Euro angehoben werden.

Mit der geplanten Strafverschärfung werden Menschen verfolgt, die nichts anderes machen, als ihren erlernten Berufs auszuüben, die Steuern und Sozialabgaben zahlen, die Arbeitsplätze schaffen, die in anderen Staaten staatlich und von der EU gefördert würden, die in allen Sonntagsreden als Mittelstand gelobt und umworben werden, aber schon durch die heute gültigen Strafen wirtschaftlich und menschlich zerstört werden.

Von der Strafverschärfung sind mehrere Hunderttausend Betriebe im handwerklichen Umfeld betroffen. Z. B. die ca. 180.000 handwerksähnlichen Betriebe sind ständig in Gefahr, der Schwarzarbeit verdächtigt zu werden. Niemand weiß, welche Tätigkeiten zu diesen Gewerben gehören und wann angeblich die Grenze zu meisterpflichtigen Gewerben überschritten wird, weil nur die sogenannte "Verkehrsauffassung" regelt, welche Tätigkeitsbereich zu den handwerksähnlichen Gewerbe gehören.

Ordnungsbehörden und Ministerien können, wegen der unklaren Grenzen, betroffenen Handwerkern keine Hilfestellung geben, welche Arbeiten sie in welchem Umfang legal ausführen dürfen. Bei Anfragen werden regelmäßig falsche Auskünfte gegeben, oder darauf verwiesen, daß nur nach begangener Tat die angebliche Unrechtmäßigkeit der Handwerksausübung festgestellt werden kann. Im vorhinein werden keine Hinweise gegeben, was in welchem Umfang erlaubt ist.

Die geplante Bußgelderhöhung für diese Ordnungswidrigkeit zielt auf eine Existenzvernichtung ab. Im Gegensatz dazu zielt die Ahndung von Taten im Bereich des Strafrechts auf die Resozialisierung ab.

Dadurch die Straferhöhung über die Grenze der Existenzvernichtung, wird endgültig die Grenze der Verhältnismäßigkeit überschritten. Wegen der Unbestimmtheit der Norm und der Unverhältnismäßigkeit des Bußgeldes ist die geplante Gesetzesänderung verfassungswidrig. Strafen wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung sind auch heute schon Verfassungswidrig, weil der Meisterzwang unter den heutigen Gegebenheiten nicht nur gegen die Berufsfreiheit (Artikel 12) sondern wegen der Europäischen Dienst- und Niederlassungsfreiheit auch gegen EU-Recht und das Gleichbehandlungsgebot (Artikel 3) verstößt.

Wenn das Gesetz so wie geplant beschlossen wird, werden wir die Chance nutzen, diese Beschneidung unserer Grundrechte vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

Thomas Melles, Hans-Georg Beuter

Links zum Thema

Auf dem Dokumentenserver des Deutschen Bundestages gibt es (im PDF-Format)


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