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Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?

Pressemitteilung: Handwerksnovelle ist eine Enttäuschung für Gesellen

Berlin den 18.12.03, durch die Beschlußempfehlungen des Vermittlungsausschusses wurde die geplante Reform der Handwerksordnung durch die Blockade der Handwerkskammern und der Opposition kastriert. Ein tatsächlicher Beschäftigungsschub kann davon kaum ausgehen. Nur 10 % der Betriebe sollen vom Meisterzwang freigestellt werden - das Marktvollumen und damit das Arbeitsplatzpotential ist in diesem Bereich noch deutlich geringer.

Die Altgesellenregelung ist wenigstens ein Schritt zum Abbau der Ungleichbehandlung von einheimischen gegenüber Handwerkern aus anderen EU-Staaten. Von Existenzgründern aus anderen EU-Staaten werden lediglich drei - und nicht wie von Einheimischen vier - Jahre Erfahrung in leitender Stellung verlangt. Die Inländerdiskriminierung bleibt bestehen.

Die Regelungen der Kleinen Handwerksnovelle über einfache Tätigkeiten schafft keine Rechtssicherheit. Zu den schon bestehenden offen handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen kommen einige weitere hinzu. Dies wird es fast unmöglich machen, daß im Bereich der einfachen handwerklichen Dienstleistungen neue Unternehmen entstehen können. Im Gegenteil, teilweise ist in der neuen Regelung eine Verschärfung enthalten, die bestehende Betriebe gefährdet.

"Dies wird unsere Chancen erhöhen, mit den über 30 anhängigen Verfassungsbeschwerden den Meisterzwang durch eine Spruch aus Karlsruhe gekippt zu bekommen." so BUH-Vorstandsmitglied Hans-Georg Beuter.

BUH-Vorstandsmitglied Thomas Melles kommentiert: "Für Langzeitarbeitslose soll jede legale Arbeit zumutbar sein. Gleichzeitig dürfen arbeitslose Gesellen nicht selbständig ihre Aufträge suchen und dabei die Tätigkeiten ausführen, die Bürger andere EU-Staaten auch in Deutschland ohne Meisterbrief ausführen dürfen. Widersprüchlicher kann eine Reformpaket kaum sein! Trotzdem haben wir großen Respekt für den Einsatz der Koalition für Gewerbefreiheit im Handwerk - insbesondere Herrn Clement und Herrn Schlauch danken wir."

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