Parteien und der Meisterzwang, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
16. Dezember 2005
Zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Selbstständigkeit ohne Meisterbrief erklärt Matthias Berninger, wirtschaftspolitischer Sprecher:
Das Bundesverfassungsgericht macht jetzt deutlich, dass die auf unsere Initiative begonnene Reform der Handwerksordnung nicht nur richtig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten war.
Angesichts der anhaltenden Schwierigkeiten qualifizierter Handwerker, ein eigenes Unternehmen zu gründen, weist die gestern veröffentlichte Entscheidung die Richtung. Allen Versuchen, die Öffnung der Handwerksordnung auch nur in Teilbereichen zurückzunehmen, ist damit ein Riegel vorgeschoben. In den inzwischen vom Meisterzwang befreiten Gewerken muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Unternehmensgründern helfen, indem die zusätzlich aufgestellten Hürden beseitigt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut darauf verwiesen, dass von der Möglichkeit, Ausnahmen vom großen Befähigungsnachweis zu machen, großzügig Gebrauch zu machen sei. Für die 41 Berufe, bei denen der Meisterbrief noch immer Voraussetzung für die Selbstständigkeit ist, bedeutet das Urteil also, auch hier vermehrt Fachkräften die Chance zur Unternehmensgründung zu geben, zumal diese nach der Novelle der Handwerksordnung auch eine Befähigung zur Ausbildung haben.
Der Meisterzwang stellt eine Inländerdiskriminierung dar, denn Betriebsinhaber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU dürfen sich in Deutschland ohne Meisterbrief niederlassen, wenn sie in einem anderen Staat drei Jahre mit einem Betrieb am Markt tätig waren. Diesen Wettbewerbsnachteil wollen wir beseitigen.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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