Parteien und der Meisterzwang, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Meisterzwang erklärt der stellvertretende Sprecher der AG Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange:
Kern der Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 05. Dezember 2005 sind die "veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände", namentlich die "wachsende Konkurrenz aus dem EU-Ausland", die Zweifel an der Geeignetheit und Zumutbarkeit und damit an der Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs hervorrufen.
Es geht jetzt darum, den Blick nach vorne zu richten.
Der Koalitionsvertrag sieht eine Evaluierung der Handwerksordnungs-Novelle 2004 vor. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann es jetzt nicht mehr um einen - von manchen beabsichtigten - "rollback" in alte Zeiten der Zunftordnung gehen. Die von Rot-Grün begonnenen Reformen müssen auch hier zum Abschluss gebracht werden.
Der Meisterbrief wird nicht abgeschafft oder ausgehöhlt sondern als Qualitätsnachweis sogar noch gestärkt - aber nur auf freiwilliger Basis. Der Zugang zum Markt muss für jedermann frei sein, über seine Akzeptanz entscheiden dann die Kunden - und nicht mehr die Konkurrenten. Die Qualität der Berufsausbildung wird nach den im Bereich der Industrie- und Handelskammern seit vielen Jahrzehnten bewährten Regeln einheitlich für die gesamte Wirtschaft gesichert und über die Gefahrenabwehr wachen - ebenfalls seit Jahrzehnten erfolgreich - die Berufsgenossenschaften.
Dies wird das Entstehen vieler gesunder mittelständischer Existenzen fördern - wie die sehr positive Entwicklung der "handwerksähnlichen Gewerbe" seit 1965 nachdrücklich belegt. Für viele ist dies der einzige Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit Älterer in eine geachtete, befriedigende und ertragreiche selbständige Existenz.
Zu dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu der Verfassungsbeschwerde eines Zimmerers, der sich durch die alte Handwerksordnung in seiner Berufsfreiheit verletzt sah, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend:
Die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum Meisterzwang zeigt zweierlei:
Das neue Handwerksrecht war überfällig und notwendig. Ein Zurück zum alten Meisterzwang kann es nicht geben.
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