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Verden, den 09.06.2008. Am Landgericht Rostock sitzt ab dem 12. Juni der Güstrower Amtsrichter Dr. H. wegen Verdacht auf Rechtsbeugung auf der Anklagebank. Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Dezember 2004 einen Dachdecker ohne Meisterbrief wegen Werbung verurteilt zu haben, obwohl diese Werbung nicht mehr mit einer Strafe bedroht war. Bereits im August 2004 gab es eine Gesetzesänderung. Danach entfällt aber die Strafbarkeit von Werbung für Handwerksleistungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle.
Der Handwerker macht geltend, vom jetzt angeklagten Richter unter Druck gesetzt worden zu sein. Der Amtsrichter habe vom Dachdecker die Anerkennung einer Geldbuße mit sofortigem Rechtsmittelverzicht gefordert. Als Druckmittel habe der Richter mit der Ladung immer weiterer Kunden gedroht. Die Ladung seiner Kunden hätte dem Ruf des Unternehmers sehr geschadet; deswegen bliebe ihm keine andere Wahl, als schließlich ein Bußgeld von 500 € und den geforderten Rechtsmittelverzicht anzuerkennen. Im Laufe des Prozesses waren zunächst 1500 € und später 1000 € vom Güstrower Richter gefordert worden. Der Handwerker bemängelt, dass der Richter trotz Hinweis auf die Gesetzesänderung auf eine Verurteilung bestanden habe. Der angeklagte Richter sei nicht bereit gewesen, ohne Rechtsmittelverzicht des Dachdeckers ein Urteil zu fällen. Zu einem fairen Verfahren gehört aber, dass ein Angeklagter die Chance hat, ein Urteil von einer höheren Instanz prüfen zu lassen.
Bei erwiesener Rechtsbeugung können Richter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Richter sich zugunsten oder zum Nachteil einer Partei bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt hat. Ob dies beim nun angeklagten Güstrower Richter der Fall war, muss das Landgericht Rostock entscheiden. Als weitere Verhandlungstage sind der 19. und 30.6 angesetzt.
Der Güstrower Amtsrichter scheint als Angeklagter schon gerichtsbekannt zu sein. Nach Berichten von Güstrowern soll Dr. H. bereits wegen Beleidigung verurteilt werden sein. Grund für die Verurteilung war die Frage des Richters, ob ein Beschuldigter zu dumm sei eine Tür zuzumachen.
Dem jetzt anstehenden Prozess war eine Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft Güstrow hatte die Anzeige direkt eingestellt. Erst nach einer Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft Rostock wurden ernsthafte Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde dann auch Anklage gegen den Güstrower Amtsrichter erhoben.
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