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Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie fristgerecht Berufung gegen das Urteil den Freispruch von der Rechtsbeugung des Güstrower Amtsrichter beim Amtsgerichts Rostock (Az. 30 LS 146/08, 427 Js 12070/05 StA) eingelegt hat. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung dieses Rechtsmittels und dessen Begründung werden erst nach Eingang der zu überprüfenden Urteilsgründe erfolgen können.
Wegen Rechtsbeugung war der Güstrower Amtsrichter Dr. H. angeklagt. Er hatte einen Handwerker ohne Meisterbrief wegen angeblicher Werbung ohne Eintragung in die Handwerksrolle verurteilt, obwohl die Vorschrift zum Zeitpunkt der Verurteilung vom Gesetzgeber gestrichen worden war (siehe Güstrower Richter sitzt wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank im Landgericht Rostock).
Nach drei Verhandlungstagen wurde der Güstrower Amtsrichter Dr. H vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Die Richterin hat bei ihrem Freispruch dem Richter zugute gehalten, dass er ja schon früher fahrlässige Ordnungswidrigkeiten abgestraft hatte. Obwohl diese nur bei Vorsatz bestraft werden können seien diese früheren Entscheidungen nicht angefochten worden. So habe der Richter davon ausgehen dürfen, dass solche Urteile rechtens seien.
Dieser Argumentation folgend können sich in Zukunft alle Schnellfahrer - zumindest im Landgerichtsbezirk Rostock - darauf berufen, dass sie früher schon mal zu schnell gefahren sind. Weil sie dafür nicht bestraft wurden, konnte sie ja davon ausgehen, dass sie sich nicht an die Gesetze halten müssen.
Dieses Gedankenexperiment macht deutlich, wie die Richterin sich verrenken musste, um der anderen Krähe kein Auge auszuhacken.
Die Staatsanwaltschaft ist nun gefordert Rechtsmittel gegen dieses unsinnige Urteil einzulegen. Es gefährdet unser Rechtssystem als Ganzes, wenn sich andere darauf berufen können.
Ähnlich fatal sind die Vorwürfe der Richterin gegen die Anwältin des verfolgten Handwerkers: Sie hätte das Urteil nicht zulassen dürfen. Diese Argumentation zu Ende gedacht bedeutet, dass ein Gewaltverbrecher sich in Zukunft damit entschuldigen kann, dass der Bodygard seines Opfers nicht eingeschritten sei. Die Verantwortung des Richters wird mit dieser Argumentation genauso ignoriert, wie die vom Richter erzeugte Drucksituation für den Verfolgten Handwerker. Ein sich über drei Prozesstage hinschleppender Prozess, in dem der ursprüngliche Vorwurf der Schwarzarbeit nicht aufrecht gehalten werden konnte. Als man dann einen Nebenkriegsschauplatz "Unerlaubte Werbung" aufmachte folgte zum Ende die Drohung des Richters Dr. P.-H. H. noch einmal zahllose Kunden zu Zeugenbefragungen einzubestellen und das Bußgeld auf 20.000 Euro zu erhöhen, wenn nun nicht endlich das Bußgeld von 500 Euro anerkannt würde.
Unter diesem Druck und durch das vierjährige Bußgeldverfahren weichgekocht, erklärte der Handwerker gegen den Rat seiner Anwältin den (erpressten) Rechtsmittelverzicht.
Unverständlich ist auch, dass die Manipulation des Gerichtsprotokolls durch den Angeklagten Richter bei der Urteilsfindung unberücksichtigt geblieben ist. Mit dieser Modifikation hat der Richter versucht ihn entlastendes Beweismaterial vorzutäuschen.
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