Newiger: Dauernde Falschinformationen machen mir das Geschäft kaputt/ BUH e.V.: ZVDH soll undifferenzierte und herabwürdigende Warnungen künftig unterlassen.
Bremen. Darf der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) umherziehende Gewerbetreibende in Veröffentlichungen herabwürdigen, sie für Schäden in Millionenhöhe verantwortlich machen und sie in die Nähe von Kriminellen rücken?
Nein, meint der Bremer Dachdecker Lutz Newiger. Er hat deshalb den Spitzenverband der Branche, dem rund 7.500 Betriebe mit einem Umsatz von etwa acht Milliarden Euro angehören, auf Unterlassung verklagt. Außergerichtlich beilegen wollte der ZVDH, mit Sitz in Köln, den Rechtsstreit vorher nicht. Verhandelt wird der Fall am 28. Januar vor dem Bremer Landgericht
Newiger ist seit vielen Jahren als Dachdecker im Reisegewerbe tätig. Dafür hat ihm das Gewerbeamt, nach vorheriger eingehender Prüfung seiner persönlichen Zuverlässigkeit, eine spezielle Erlaubnis erteilt. Mit seiner Unterlassungsklage wehrt er sich gegen, aus seiner Sicht, unlautere und geschäftsschädigende Aussagen des ZVDH.
In einer "Resolution für die Meisterpflicht im Dachdeckerhandwerk" behauptet der Zentralverband unter dem Stichwort „…verhindert Betrügereien“ zum Beispiel pauschal: „seriöse Dachdeckerarbeiten können nicht durch umherziehende Gewerbetreibende ausgeführt werden.“
„Solche Falschinformationen und die Behauptung, ich übernähme keinerlei Gewährleistung für meine Arbeiten oder auch die Gleichsetzung mit betrügerischen Dachhaien, machen mir das Geschäft kaputt, weil sie meinen guten Ruf untergraben“, kritisiert Newiger die Öffentlichkeitsarbeit des Zentralverbandes.
Vertreten wird der Handwerker durch Simone Baiker, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus Düsseldorf. Weitere Unterstützung erhält Newiger vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.), mit Sitz im niedersächsischen Verden. Dort moniert man schon seit langem ähnliche Veröffentlichungen; mal verbreitet von einzelnen Dachdeckerbetrieben, regionalen Innungen oder auch Landesinnungsverbänden
Das Strickmuster sei immer gleich, stellt der BUH fest: Haustürgeschäft = unseriös = betrügerischer Dachhai.
„Diese Warnungen verunglimpfen gezielt eine ganze Gewerbeform: das Gewerbe im Umherziehen. Dies ist durch die Gewerbeordnung ausdrücklich garantiert und durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mehrfach höchstrichterlich bestätigt worden. Wir fordern den ZVDH und seine Mitgliedsverbände daher auf, solche Veröffentlichungen bundesweit zurückzuziehen und künftig zu unterlassen“, erklärt BUHSprecher Jonas Kuckuk.
Uneingeschränkt Recht bekam Newiger im vergangenen Jahr bei einem ähnlichen Streit mit der Bremer Dachdeckerinnung. Parolen wie etwa „Finger weg von Haustür- Dachdeckern. Gehen Sie lieber zum Betrieb vor Ort. Der steht auch im Gewährleistungsfall gerade“, entfernte die Innung daraufhin umgehend von ihrer Internetseite.
Terminankündigung zum Prozess:
Do., 28.01.2016, 10 Uhr, Landgericht Bremen, Domsheide 16, 1.OG, Saal 130.
V.i.S.d.P. und Ansprechpartner für die Presse: Jonas Kuckuk, BUH e. V., Vorstand u. Pressesprecher, Tel.: 0173-243 9005, E-Mail: buero@buhev.de
Lutz Newiger, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel.: 0173-6124194
Simone Baiker, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Düsseldorf, Tel. (0211) 58 65 156
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.) tritt seit mehr als 20 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietetSeminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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