Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
In diesem Internetangebot beschreibt der BUH - nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert - welche Möglichkeiten zur Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle bestehen. Hier finden Sie Informationen, welcher rechtliche Rahmen besteht und wo welche Schwierigkeiten bestehen, das Grundrecht auf freie Berufsausübung durchzusetzen. Diese Informationen sollen Ihnen helfen zunächst in diesem Rahmen ihr Konzept für Ihre Selbständigkeit zu entwickeln. Im Weiteren soll das Angebot Ihnen helfen Auseinandersetzungen mit Behörden besser zu überstehen. Wenn Behörden Ihnen ernsthafte Probleme machen kann dieses Angebot allerdings keine Anwaltliche Unterstützung ersetzen. Das Angebot kann Ihnen aber helfen zunächst kompetent und selbstsicher ihre Position zu vertreten. Häufig hilft das schon viel. Auch wenn sich anwaltliche Unterstützung brauche sollten Sie sich selber möglichst umfassend informieren um im Gespräch mit ihrem Anwalt diesem die richtigen Informationen geben zu können.
In machen Ordnungsämtern gibt es sehr hilfreiche Mitarbeiter, die Sie bei der Existenzgrünung mit guten Hinweisen unterstützen. Allerdings berichten uns Betroffene häufig, dass sie von Behörden und Handwerksverbänden behindert werden handwerkliche Tätigkeiten ohne Meisterbrief selbstständig auszuführen.
Immer wieder hören wir von Existenzgründern, dass sie bei der Gewerbeanmeldung falsche Informationen bekommen. So behaupten die Behördenmitarbeiter, dass die Ausübung von Handwerken im Reisegewerbe praktisch nicht möglich sei. Es wird behauptet die Verpflichtung zur sofortigen Leistungsbereitschaft bestehe und nur "Reparaturen und kleinere Handreichungen an Ort und Stelle beim Kunden" seien möglich. Durch solche Falschinformationen durch Behörden und Handwerksverbände werden die motivierten Existenzgründer gebremst und verunsichert.
Bei allen Informationen von Behörden zu handwerklichen Themen ist großes Misstrauen angebracht. Auch Mitarbeiter die Ihnen ehrlich helfen wollen greifen häufig auf falsche Informationen zurück, die die handwerklichen Vorbehaltsbereiche unzulässig ausweiten und alternativen nicht erwähnen.
Gerade wenn die Behördenmitarbeiter behaupten, sie als Behördenmitarbeiter müssten die Gewerbeordnung ja wohl am besten kenne. Oder wenn sie meinen, der BUH würde Falschinformationen verbreiten, sind Sie gefordert: Schauen Sie sich die in diesem Internetangebot zusammengestellten Informationen an und bewerten Sie die Informationen selber. In unserem Internetangebot haben wir immer wieder auch Gesetzestexte eingebunden oder verlinkt und Gerichtsentscheidungen zur Verfügung gestellt. So können Sie die Originaltexte lesen und sich so besser in die Materie einarbeiten.
Bei Behörden die eng mit den Kammern zusammenarbeiten reicht es jedoch nicht, dass Sie diese nur auf diese Argumentation verweisen, sondern Sie müssen die Argumentationen auch verinnerlicht haben. Auch müssen Sie die Grenzen kennen, was z.B. im Reisegewerbe möglich ist und was nicht.
Wenn Behörden behaupten die von Ihnen geplante Selbstständigkeit sei so nicht möglich, verlangen Sie, dass Ihnen schriftlich die entsprechenden Gesetze und Urteile genannt werden.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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