ZVDH versucht Kläger in plumper Weise mit Unterlassungserklärung abzuspeisen um Urteil zu verhindern
Bremen. Der einflussreiche Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) muss sich am 22. September erneut vor dem Bremer Landgericht verantworten. Grund: Der Bremer Dachdecker Lutz Newiger will erreichen, dass der ZVDH Reisegewerbetreibende in seinen Veröffentlichungen nicht mehr pauschal herabsetzen darf.
Eine entsprechende Unterlassungserklärung des Klägers wollte der Verband bislang nicht unterzeichnen. Stattdessen legte er einen eigenen Formulierungsvorschlag vor, den Newiger allerdings als völlig unzureichend zurückweist.
„In der vom ZVDH modifizierten Unterlassungserklärung wird in keinster Weise ein ernsthafter Wille erkennbar, meiner Unterlassung zu folgen. Erst haben sie mich in die Nähe von Kriminellen gerückt, jetzt behaupten sie, Reisegewerbetreibende böten keine Gewähr für die Einhaltung „fachlicher Mindesststandards“. Das ist plumpe Taktiererei um zu verhindern, dass die umstrittene Passage gerichtlich untersagt wird. Ohne mich!“
Recht bekam der Reisegewerbetreibende in einem ähnlichen Streit gegen die Bremer Dachdeckerinnung im Sommer 2014. Sie musste anschließend Parolen wie „Finger weg von Haustür-Dachdeckern“ ersatzlos von ihrer Internetseite nehmen. Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung diesmal:
In einer "Resolution für die Meisterpflicht im Dachdeckerhandwerk" hatte der Zentralverband behauptet: „Seriöse Dachdeckerarbeiten können nicht durch umherziehende Gewerbetreibende ausgeführt werden“, sie für "Schäden in Millionenhöhe" verantwortlich gemacht und damit pauschal herabgewürdigt. Außerdem hatte der Verband sie, unter der Überschrift , "…verhindert Betrügereien“ mit Kriminellen gleichgesetzt.
Die angegriffene Resolution wurde in fünf Sprachen verfasst und europaweit an Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft innerhalb der EU vertrieben um die umstrittene Meisterpflicht zu legitimieren.
In der ersten Verhandlung vor dem Landgericht im Januar brachte das Gericht sehr klar zum Ausdruck, dass es abfällige Äußerungen eindeutig als wettbewerbswidrig einstuft, sprach aber kein Urteil. Es räumte den Parteien vielmehr die Möglichkeit ein, sich bis zu einem erneuten Verhandlungstermin auf Formulierungen zu einigen, mit denen das Reisegewerbe nicht mehr pauschal diskriminiert wird.
Unterstützt wird der Kläger vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, kurz BUH, aus Verden. BUH-Sprecher Jonas Kuckuk kritisiert nicht nur den unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb, sondern mahnt an:
"Stellungnahmen von Zentralverbänden haben klare Grenzen einzuhalten: Bei allen Äußerungen sind Objektivität, notwendige Sachlichkeit und Zurückhaltung zu wahren."
Terminankündigung: Verhandlung vor dem Landgericht Bremen,
Domsheide 16, 1.OG, Saal 130, Do., 22.09.2016, 10 Uhr
V.i.S.d.P. und Ansprechpartner für die Presse:
Jonas Kuckuk, BUH e. V., Vorstand u. Pressesprecher, Tel.: 0173-243 9005, E-Mail: buero@buhev.de
Lutz Newiger, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel.: 0173-6124194
Simone Baiker, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Düsseldorf, Tel. (0211) 58 65 156
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.) tritt seit mehr als 20 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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