Bremen. Der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat heute vor dem Bremer Landgericht alle ihm vorgeworfenen Verstöße eingeräumt und einen Vergleich mit einem Bremer Dachdecker geschlossen.
Der ZVDH erkannte jetzt widerspruchslos an, dass er drei Mal grob gegen die Unterlassungserklärung verstoßen hat, die er 2016 gegenüber dem Kläger abgegeben hatte.
Der Bremer Dachdecker Lutz Newiger begrüßte das Ergebnis:„Es freut mich, dass der Richter von Anfang an unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass der ZVDH klare Verstöße begangen hat. Es ärgert mich, dass der ZVDH sich außergerichtlichen Einigungsversuchen immer verweigert und vor allem an seinen Positionen – gegenüber seinen Mitgliedsverbänden und in der Öffentlichkeit – letztlich weiterhin festhält.“
Unterstützt wurde der Dachdecker vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.), mit Sitz in Verden.
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Jonas Kuckuk, BUH e. V., Vorstand u. Pressesprecher, Tel.: 0173-243 9005, E-Mail: buero@buhev.de
Lutz Newiger, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel.: 0173-6124194
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.) tritt seit mehr als 20 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.
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