Verden Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag fragte die Bundesregierung nach den Auswirkungen der mit der Handwerksnovelle 2004 erfolgten Befreiung eines Teils der Handwerke von der Meisterpflicht. Die Antwort [Drucksache 19/6095 vom 28.11.2018] offenbarte eine überraschende Erkenntnis: Die von den ständischen Organisationen des Handwerks vehement geforderte Wiedereinführung des Meistervorbehaltes habe Auswirkungen auf den Fachkräftemangel [Drucksache Seite 32, Antwort zu 33]. Das Handwerk habe größere Nachwuchsprobleme als Handel und Industrie und davon sei das zulassungspflichtige Handwerk „tendenziell stärker betroffen“ als das zulassungsbefreite Handwerk [Drucksache Seite 17, Antwort zu 13]. Dazu erklärt Jonas Kuckuk, Vorstand des Berufsverbands der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) e.V.:
„Der Gruß der Handwerksmeister ist die Klage. Klagen über den Fachkräftemangel und die schädlichen Folgen der teilweisen Befreiung vom Meisterzwang. Die Bundesregierung hat den Begehrlichkeiten des deutschen Meisterstandes erstmals die rote Karte gezeigt. Der Wunsch, aus dem Handwerk wieder eine geschlossene Gesellschaft zum Wohle des Meisterstandes zu machen, ist wachstumsfeindlich und wird unserer Wirtschaft schaden.
Ich rechne fest mit Widerstand der Verbraucher. Weder private noch gewerbliche Kunden haben von einem restaurierten Meisterzwang etwas Gutes zu erwarten. Die Zahlen belegen, wie erfreulich sich befreite Branchen wie die Gebäudereinigung entwickelt haben. Vom diesem verbesserten Angebot profitieren auch Handel und Industrie. Niemand will sich in Zeiten des Fachkräftemangels ein ohnehin knappes Angebot zum Wohle einiger privilegierter Meisterbriefinhaber weiter einschränken lassen.
Die Bundesregierung und die Koalitionsarbeitsgruppe sind gut beraten, sich durch eine voreilige Rückabwicklung befreiter Handwerksberufe nicht allseitiger Kritik auszusetzen. Es wäre tollkühn, für den Wunschkatalog der Standesorganisationen des Handwerks die Konjunktur zu belasten, auf die Zoll- und Handelskriege bereits erste Schatten werfen.
Die Standesorganisationen der Meister werden weder arm noch müde, Gutachten zu beauftragen, die jeden ihrer Wünsche erfüllbar erscheinen lassen. Es wird der Bundesregierung nicht gelingen, das Verfassungsgericht von der Notwendigkeit und der Zulässigkeit dieser Grundrechtseingriffe in die Berufsfreiheit zu überzeugen. Die von der Bundesregierung gegebenen Antworten und präsentierten Zahlen lassen das deutlich erkennen.
Der Relaunch des Meisterzwangs wird juristisch scheitern. Das wäre für eine Bundesregierung noch kein Grund darauf zu verzichten, aber der zu erwartende Aufruhr und die Unsicherheit in den betroffenen Branchen werden dem Markt schaden. Eine Reregulierung wird der Bundesregierung auf die Füße fallen. Die Wähler werden eine neue Exklusivität handwerklicher Dienstleistung jedenfalls nicht honorieren.
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.) tritt seit mehr als 20 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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