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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Verden, 15. Februar 2019

PRESSEINFO


Bundesrat entscheidet über Bayerns Entschliessungsantrag zur Wiedereinführung des Meisterzwangs

Bayern will Handwerksmeistern Wettbewerb ersparen

Verden. Zur Entschließung des Freistaates Bayern in der heutigen Bundesratssitzung zur Wiedereinführung des Meisterzwangs in zulassungsfreien Hand-werken (Drucksache BR 464/18) nimmt Vorstand Jonas Kuckuk vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) e.V. Stellung:

„Der aktuelle Vorstoß Bayerns zur Wiedereinführung des Meisterzwangs in einzelnen Handwerken verunsichert die Branche. Angetrieben von den Spitzenfunktionären der Meisterbriefinhaber will Bayern das Rad der Liberalisierung wieder zurückdrehen. Die Monopolkommission des Bundes hat im Januar festgestellt, dass weder die Marktentwicklung, noch die Qualitätssicherung oder gar die Ausbildungsleistung des Handwerks überzeugende Argumente für eine erneute Berufszugangsbeschränkung liefern.

Der Verbraucher wird also nicht vor schlechter Qualität geschützt, sondern es werden ihm das Angebot und die Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt! Die teure Meisterschranke trifft eine Branche, die von kärglichen Ausbildungsvergütungen, erodierender Tarifbindung und vom Fachkräftemangel gezeichnet ist.Daran wird ein neuer Meisterzwang jedoch nichts ändern!

Den letzten Versuch, im großen Maßstab zur alten Zunftordnung zurückzukehren, unternahmen die Nationalsozialisten. Der Ideologie eines Nazi-Ständestaates war es geschuldet, dass 1935 der Meisterzwang wieder eingeführt wurde, in der Gebäudereinigung sogar zum ersten Mal.

Der Regierungskoalition in Bayern geht es ebenso wie den mittelständischen Funktionären der Handwerksorganisationen um das Ausschalten lästiger Konkurrenz durch findige und flexible Soloselbstständige. Anders als in Österreich wird in Deutschland Wirtschaftspolitik nur für „Großkopferte“ gemacht. Junge Gründer und Soloselbstständige haben in Deutschland nichts zu erwarten, z.B. keine günstige Kranken- und Rentenversicherung.

Es ist äußerst bedauerlich, dass diese rückwärtsgewandte Standespolitik selbst von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Linken wie Thüringen mitgetragen wird. Daran ändern auch die kosmetischen Ergänzungen des Wirtschaftsausschusses bezüglich der Ausbildungsentgelte, der Tarifbindung und guter Arbeitsbedingungen nichts. Das ist lediglich illusorisches Schmuckwerk, um roten Länderregierungen die Zustimmung zu ermöglichen, der Punkt Tarifbindung hat dennoch im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

Das hier Vorgebrachte wird vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben. Hier wirft sich der Bundesrat vor den Standesorganisationen der Meister ohne Not in den Staub.“