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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Verden, 19. September 2019

PRESSEINFO


Gesetzentwurf zur Einschränkung der Berufsfreiheit liegt vor

BUH lehnt Wiedereinführung des Meisterzwangs in 12 Handwerksberufen ab!

Verden.Im 70. Jubiläumsjahr des Grundgesetzes mit der darin garantierten Freiheit der Berufsausübung will die Goße Koalition dieses Grundrecht wieder weiter einschränken. Damit beschneidet sie - ohne Not und gegen vielfachen Rat - das Recht, jede Arbeit als Beruf zu ergreifen und zur Grundlage der eigenen Lebensführung zu machen. Zugleich legt sie damit die Axt an eine der Grundlagen der freien Marktwirtschaft. Selbst die Befürworter - allem voran der ZDH, hegen insgeheim erhebliche Zweifel daran, ob ihr Plan verfassungsgemäß und europarechtskonform umsetzbar ist. Warum sonst werben sie großzügig mit einer Evaluierung der Rückvermeisterungsreform nach 5 Jahren? Bände spricht auch der Umstand, dass gerade einmal 12 von 53 angepeilten B1-Gewerken wieder zurück in die Meisterrolle geholt werden sollen. Außerdem drängt die Zeit: Im Juli 2020 tritt nämlich eine EU-Richtlinie in Kraft, die vor Einführung neuer nationaler Berufsreglementierungen eine umfangreiche Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschreibt. Erst danach weitere Berufe dem Meisterzwang zu unterwerfen, wäre ein aussichtsloses Unterfangen.

Monopolkommission für Zulassungsfreiheit im Handwerk

Zu den heren Zielen der Befürworter hat die Monopolkommission alles Wichtige gesagt: die Ausweitung der Meisterpflicht verbessert weder die handwerklich Qualität noch fördert es die Ausbildungsleistung in messbarer Weise. Das Handwerk hat ein Abwanderungs- und ein Imageproblem, aber kein Ausbildungsproblem. Weniger als 40% der ausgebildeten Handwerker verbleiben im Handwerk. Deshalb sollten die Arbeitsbedingungen verbessert und der Erwerb der Ausbildungsberechtigung gefördert werden, anstatt eine Mauer gegen unliebsame Konkurrenten hochzuziehen. Seit Jahren wird Deutschland von internationalen Institutionen wie der OECD und dem IWF eine übermäßige Regulierung vorgeworfen.

Bundesregierung: Meisterzwang verschärft Fachkräftemangel

„Besorgniserregend wären die Auswirkungen einer Wiederausweitung des Meisterzwangs auf den bereits vorhandenen Fachkräftemangel. Diese Sorge teilt auch die Bundesregierung.“ [1] Der Maßstab für eine Rückabwicklung der vorsichtigen Liberalisierung der Handwerksordnung in 2004 sollte zuerst das Interesse der Verbraucher sein. Denn sie können selbst entscheiden ob sie eine - mit dem vermeintlichen Gütesiegel des Meisterbriefs versehene - handwerkliche Leistung wählen und entsprechend honorieren möchten oder ob sie anderen Anbietern den Vorzug geben."

Doch dieses Argument trifft auf taube Ohren. Offenbar will man sich beim handwerklichen Mittelstand beliebt machen, denn eingeschränkter Wettbewerb führt dort zu überhöhten Preisen - die Zeche zahlt dann der Verbraucher, wen kümmert’s.

BUH-Vorstand Jonas Kuckuk resümiert: „Eine Rückvermeisterung ist grundsätzlich der falsche Weg. Im Gegenteil: Nie waren die Bedingungen so gut, zum Beispiel im Bäcker- und Konditor, Maler- oder Friseurhandwerk und bei den 38 weiteren A-1 Gewerken, die überkommene Marktzugangsbeschränung Meisterzwang endgültig einzureißen.“

  1. [1] Siehe dazu: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion B'90/ Die Grünen im Bundestag, Drs. 19/6095, Seite 32, zu Frage 33.…

V.i.S.d.P. und Kontakt: Jonas Kuckuk, Vorstand u. Pressesprecher. Tel.: 0173 – 243 9005E-Mail: buero@buhev.de