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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Verden, 12. Dezember 2019

PRESSEINFORMATION


Gesetz zur Einschränkung der Berufsfreiheit verabschiedet

BUH lehnt Abschaffung der Berufsfreiheit in 12 Handwerken ab!

Meisterzwang ausgeweitet/ EU-Recht hintergangen/ Fachkräftemangel verschärft

Der Bundestag hat heute mit großer Mehrheit ein „Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet und damit das Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung weiter einschränkt. Damit haben die ParlametarierInnen - ohne Not und gegen vielfachen Rat - das Recht beschnitten, jede Arbeit als Beruf zu ergreifen und zur Grundlage der eigenen Lebensführung zu machen. Zugleich haben sie damit die Axt an eine der zentralen Grundlagen der freien Marktwirtschaft gelegt.

GroKo hintergeht EU-Recht

Außerdem drängt die Zeit: Im Juli 2020 läuft die zweijährige Umsetzungsfrist der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie(VHMRL) ab, die vor Einführung nationaler Berufsreglementierungen zwingend eine umfangreiche Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschreibt. Erst danach weitere Berufe dem Meisterzwang zu unterwerfen, wäre ein völlig aussichtsloses Unterfangen gewesen. Aber auch jetzt gilt bereits: Der EU-Vertrag verbietet den Mitgliedsstaaten alle Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele von Unionsrichtlinien gefährden könnten. Hinzu kommt noch: Jede EU-Richtlinie - da sind sich JuristInnen einig - entfaltet bereits vor dem Inkrafttreten in den Mitgliedsstaaten eine „Vorwirkung“, das sogenannte Frustrationsverbot.

Monopolkommission für Zulassungsfreiheit im Handwerk

Zu den hehren Zielen der Befürworter hat die Monopolkommission (im Policy Brief 2, Januar 2019) alles Wichtige gesagt: die Ausweitung der Meisterpflicht verbessert weder die handwerklich Qualität noch fördert sie die Ausbildungsleistung in messbarer Weise. Das Handwerk hat ein Abwanderungs- und ein Imageproblem, aber kein Ausbildungsproblem. Weniger als 40% der ausgebildeten Handwerker verbleiben im Handwerk. Deshalb sollten die Arbeitsbedingungen verbessert und der Erwerb der Ausbildungsberechtigung gefördert werden, anstatt eine Mauer gegen unliebsame Konkurrenten hochzuziehen. Seit Jahren wird Deutschland von internationalen Institutionen wie der OECD und dem IWF eine übermäßige Regulierung vorgeworfen.

Bundesregierung: Meisterzwang verschärft Fachkräftemangel

„Besorgniserregend wären die Auswirkungen einer Wiederausweitung des Meisterzwangs auf den bereits vorhandenen Fachkräftemangel. Diese Sorge teilt auch die Bundesregierung“ (Drs.19/6095, Seite 32, Frage 33).

Der Maßstab für eine Rückabwicklung der vorsichtigen Liberalisierung der Handwerksordnung in 2004 sollte zuerst das Interesse der Verbraucher sein. Denn sie können am besten selbst entscheiden ob sie eine - mit dem vermeintlichen Gütesiegel des Meisterbriefs versehene - handwerkliche Leistung wählen und entsprechend honorieren möchten oder ob sie anderen Anbietern den Vorzug geben. Doch dieses Argument trifft auf taube Ohren.

Offenbar will man sich beim handwerklichen Mittelstand beliebt machen, denn eingeschränkter Wettbewerb führt dort zu überhöhten Preisen - die Zeche zahlt dann der Verbraucher, wen kümmert’s.

BUH-Vorstand Jonas Kuckuk resümiert:

„Eine Rückvermeisterung ist grundsätzlich der falsche Weg. Im Gegenteil: Nie waren die Bedingungen so gut, zum Beispiel im Bäcker- und Konditor-, Maler- oder Friseurhandwerk und bei 38 weiteren A-1 Gewerken, die überkommene Marktzugangsbeschränkung Meisterzwang endgültig einzureißen.“

V.i.S.d.P. und Kontakt: Jonas Kuckuk, Vorstand u. Pressesprecher. Tel.: 0173 – 243 9005 E-Mail: buero@buhev.de

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V). tritt seit mehr als 25 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.