BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Was verbindet diese beiden symbolischen Tage miteinander ?
Der 1. Mai ist sei 1890 ein internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen Massen, nach den blutigen Ereignissen von 1888 in Amerika.
Der 4. April ist seit 1861 in Bremen der Tag der Gewerbefreiheit, nachdem Jahrzehntelang b.z.w. Jahrhundertelang die unzünftigen Handwerker (die sog. Böhnhasen, von : die wie Hasen versteckt auf den Boden arbeiten), gejagt, verfolgt und unterdrückt wurden von den Handwerkszünften.
Wir "Bremer Böhnhasen" vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker fordern uneingeschränkte Solidarität und das volle Recht eine jeden Bürgers auf die Inanspruchnahme des Grundrechts auf freie Berufsausübung ( Artikel 12 GG ) und die Beendung der Verfolgung und der Kriminalisierung durch den Vorwurf der Schwarzarbeit, durch die Ordnungs- und Stadtämter in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern und Innungen, gegenüber den unzünftigen Handwerkern.
Des weiteren fordern wir die Abschaffung des Meisterzwangs und die damit verbundene Aufhebung der Pflicht zur Handwerksrolleneintragung.
Es kann einfach nicht sein, daß in Zeiten hoher Massenarbeitslosigkeit und der allseits geforderten Eigenverantwortung, Menschen daran gehindert werden, Ihre eigenen Belange in die Hand zu nehmen, um ihren Beitrag in der Gesellschaft zu leisten, dadurch das sie Steuern zahlen und die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen ( Sprich: Rentenbeiträge, Krankenversicherung , Arbeitslosenversicherung) entrichten.
Aus der Tradition des "Tages der Arbeit" und des "Tages der Gewerbefreiheit" kann die Botschaft nur lauten, die Privilegien einiger weniger auf Kosten der großen Massen abzuschaffen. Frei nach dem Motto des englischen Nationalökonomen Adam Smith, wonach es sinngemäß heißt, ... das Kapital des Armen Mannes besteht in der Stärke und Geschicklichkeit seiner Hände, die er so teuer wie möglich anbieten können muß.
In diesem Sinne wünschen die "Bremer Böhnhasen" allen arbeitenden Menschen in abhängiger oder selbständiger Tätigkeit einen schönen 1. Mai !
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681,
mail: BUHev-Buro
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