Parteien und der Meisterzwang, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang
SPD-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft:
Mit großem Befremden hat die SPD-Fraktion das Ansinnen des Stadtamtes zur Kenntnis genommen, einen existenzvernichtenden Bußgeldbescheid gegen zwei ohne Meisterbrief selbständig tätige Maler durchzusetzen
Bremen, Dienstag, 16. März 2004
Regelungswut gefährdet Firmen und Arbeitsplätze - Kein Verständnis für Bußgeldbescheide gegen Handwerker
Mit großem Befremden hat die SPD-Fraktion das Ansinnen des Stadtamtes zur Kenntnis genommen, einen existenzvernichtenden Bußgeldbescheid gegen zwei ohne Meisterbrief selbständig tätige Maler durchzusetzen.
Der Fall, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Böhrnsen, zeige die Absurdität des auf Druck der CDU im Vermittlungsausschuss weit über das zum Schutz von Auftragnehmern erforderliche Maß ausgedehnten Meisterzwang für selbständige Handwerker. "Wo beim Kleben von Tapeten oder beim Anstreichen von Wänden Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter lauern, die die Verantwortlichkeit eines Handwerksmeisters zwingend erfordern, verschließt sich dem gesunden Menschenverstand schon deshalb, weil es sich hierbei um typische Heimwerkerarbeiten handelt." Angesichts der Möglichkeit, sich trotz Meisterzwangs auch in gefahrträchtigen Handwerken nach Jahren verantwortungsvoller Gesellentätigkeit selbständig zu machen, wirke die strafrechtliche Verfolgung der beiden seit Jahren als Unternehmer tätigen Malergesellen geradezu widersinnig.
Statt alles daran zu setzen Handwerkern, die seit Jahren zur Zufriedenheit ihrer Kunden arbeiten, Arbeitsplätze sichern und ordnungsgemäß Steuern und Sozialabgaben zahlen, die Existenz zu ruinieren, sollte der aktuelle Prozess zum Anlass genommen werden, die realitätsferne Handwerksordnung zu revidieren. Der Senat sollte seinen Einfluss auf Bundesebene nutzen, um unternehmens- und arbeitsplatzfeindliche Überreglementierungen rasch abzubauen.
Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.
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