BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Leserbrief veröffentlicht in der FAZ am 29.04.04
Antwort auf den Leserbrief "Gründung leichtgemacht" erschienen am 14.04.04
Es zeugt von erheblichem Zynismus, daß ausgerechnet eine Handwerkskammer die aufwendigen Firmengründungsprozeduren bemängelt und Existenzgründern Hilfe anbietet.
Gerade die Handwerkskammern verhindern mit ihrem starren Festhalten am Meisterzwang mehrere hunderttausend Existenzgründungen im handwerklichen Bereich. Selbst da, wo Gesellen einen Rechtsanspruch auf Selbständigkeit haben (dies wollte Kanzler Schröder mit der Handwerksnovelle vom letzten Jahr mit der sogenannten Altgesellenregelung durchsetzten) verhindern die Handwerkskammern solche Betriebe oder ziehen die Gründung durch extrem lange Bearbeitungszeiten und absurde Forderungen beim Nachweis einer leitenden Tätigkeit in die Länge.
Ganz verloren ist, wer glaubt bei der Handwerkskammer zu erfahren, welche Tätigkeiten man ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausführen darf. Bei dieser Frage erleben wir regelmäßig, daß die Kammern Tätigkeitsbereiche als dem Meisterzwang unterworfen bezeichnen, die in der Rechtsprechung regelmäßig als freie Tätigkeiten anerkannt werden.
Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
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